Sehr geehrter Herr Leue, sehr geehrter Herr Haas,
sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,
sehr geehrte Aktionär*innen,
mein Name ist Anna Lena Samborski und ich komme von der Umwelt- Menschenrechtsorganisation urgewald. Ich habe einige Fragen zur Nachhaltigkeitsstrategie von Talanx.
Versicherung Öl und Gas
Auch im letzten Jahr verfehlte es Talanx, seine fossile Richtlinie von 2023 anzupassen und bestehende Ausschlüsse im Versicherungsbereich auf neue Gasinfrastruktur und neue Gaskraftwerke auszuweiten. Talanx schließt aktuell die Versicherung von Projekten zur Erschließung neuer Greenfield Öl- und Gasfelder aus sowie von neuen Tanklagern und Pipelineprojekten, die dem Transport von Öl dienen, sofern sie im direkten Zusammenhang mit Greenfield Ölförderung stehen. Zudem ist die Versicherung von neuen alleinstehenden Ölkraftwerken seit 2023 nicht mehr möglich. Somit bleibt unter anderem die Versicherung von neuen LNG-Terminals und neuen Gaskraftwerken weiterhin durchführbar. Dabei ist der Bau jedes neuen LNG-Export-Terminals zwangsläufig an die Expansion der Gasproduktion gekoppelt, was nicht im Einklang mit dem Net-Zero-Szenario der IEA steht. Auch der Bau neuer LNG-Importterminals führt zur Erschließung neuer Gasressourcen und droht, zu einem gefährlichen jahrzehntelangen fossilen Lock-in zu führen. Dazu zeigen die gegenwärtigen geopolitischen Krisen, dass eine echte Energiesicherheit nur mit 100 % Erneuerbaren möglich ist. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen an Sie:
- Wann planen Sie eine entsprechende Weiterentwicklung Ihrer Öl- und Gasrichtlinie mit einer Ausweitung der Ausschlüsse auf die Versicherung von neuer Gasinfrastruktur und neuen Gaskraftwerken?
- Weiterhin besteht die Ausnahme in Ihrer Öl- und Gasrichtlinie, dass neue Gasfelder in stark kohleabhängigen Ländern abgesichert werden können. Ist diese Ausnahme im letzten Jahr genutzt worden und wenn ja, in wie vielen Fällen? Sie gaben auf der Hauptversammlung letztes Jahr an, die Klausel in einem jährlichen Review-Verfahren zu prüfen: Planen Sie, diese Ausnahme zeitnah abzuschaffen, da sie den klimawissenschaftlichen Anforderungen nicht entspricht?
- Versicherungszertifikate, die dem Rainforest Action Network in den USA vorliegen, weisen nach, dass Sie in der Vergangenheit über Ihr Tochterunternehmen HDI Global Specialty SE an der Versicherung des US-LNG-Terminal Cameron LNG beteiligt waren. Auf der Hauptversammlung letztes Jahr bestätigten Sie, dass Sie 2024 zudem an der Versicherung weiterer US-LNG-Terminals beteiligt waren. Wir haben bereits wiederholt auf die zahlreichen Umweltprobleme u. a. durch Fracking sowie menschenrechtsbezogene Probleme wie Umweltrassismus im Zusammenhang mit der Versicherung von LNG-Terminals in den USA hingewiesen. Haben Sie im letzten Jahr die Versicherung für Cameron LNG verlängert und waren Sie auch im letzten Jahr an der Versicherung weiterer LNG-Terminals in den USA beteiligt? Waren Sie an der Versicherung weiterer LNG-Terminals weltweit beteiligt? Wenn ja wieviel Verträge haben Sie jeweils gezeichnet und wieviel Prämieneinsätze jeweils damit erzielt?
- In Südost-Asien befindet sich das Coral Triangle, eine Region besonderer Biodiversität, mit 70% aller weltweiten Korallenarten, Mangrovenwäldern und enormem Fischreichtum. Gleichzeitig soll dort die Förderung von Öl- und Gas ausgeweitet werden und Gasinfrastruktur wie LNG Terminals ausgebaut werden. Aus Klima- und Biodiversitätsschutzgründen darf dieser Ausbau nicht stattfinden. Der galoppierende Artenverlust erfordert beherzte Maßnahmen wie klare Bereiche, in denen kein neuer fossiler Ausbau stattfindet, so genannte No-Go Zonen. Wie stehen Sie zu der Forderung, neue fossile Infrastruktur im Bereich des Coral Triangle von Investitionen und Versicherungen auszuschließen?
Investitionen Öl und Gas
Ihre Ausschlusskriterien für konventionelle Öl- und Gasfelder beziehen sich weiterhin lediglich auf den Versicherungsbereich. Im Bereich der Investitionen gelten sie nicht. Zudem sind auch hier keine Kriterien für den Ausschluss von Öl- und Gasunternehmen, die expandieren oder keinen 1,5°C-kompatiblen Ausstiegsplan haben, formuliert. Sie halten jedoch an ihrem 2024 formulierten Ziel fest, den Gesamtbestand Ihrer liquiden Unternehmensanleihen im Öl- und Gassektor (Upstream, Midstream, Downstream) von aktuell damals 5,7 % (Ende 2024) bis 2030 auf 4,5 % zu reduzieren. In Ihrem Geschäftsbericht 2025 geben Sie an, dass Sie im letzten Jahr Ihre Öl- und Gasexposition auf lediglich 5,6 % reduzieren konnten. Neben Marktwertveränderungen geben Sie verschiedene Maßnahmen an, die dazu beigetragen haben. Unsere Fragen dazu:
- Bezüglich der sektorspezifischen Ziele im Öl- und Gasbereich: Wie viele der aktiv devestierten oder auslaufenden Investitionen entfielen auf den Upstream-, Midstream- und Downstreambereich?
- Planen Sie Ihre Divestitionsmaßnahmen zu beschleunigen, um Ihr Ziel bis 2030 zu erreichen?
Kohle
Der Talanx Konzern hält weiter an seinem Kohleausstiegsplan fest, der nicht mit den Anforderungen der Klimawissenschaft vereinbar ist. Der Ausstieg aus der Versicherung von Kohlekraftwerken und -minen sowie Kohleinfrastruktur und ein Rückzug bei Kapitalanlagen aus Kohleunternehmen bis 2038 ist zu spät. Vielmehr muss der Kohleausstieg in Einklang mit der Klimawissenschaft bis spätestens 2030 in der EU und OECD-Ländern und bis 2040 für den Rest der Welt erfolgen.
Seit letztem Jahr befinden Sie sich in der zweiten Phase des Ausstiegsplans und wollen bis Ende 2029 Kunden mit jährlicher Kohleförderung von 50 Millionen Tonnen und/oder 25 Gigawatt installierter Kohlestrom-Gesamtkapazität von der Versicherung ausschließen. Bis Ende 2037 sollen die Schwellenwerte auf 20 Millionen Tonnen und 5 Gigawatt gesenkt werden. Die Schwellenwerte sind weiterhin viel zu hoch angesetzt, auch in Anbetracht dessen, dass ein kompletter Kohleausstieg eben in den OECD-Ländern bis 2030 erfolgen müsste. Unsere Fragen dazu:
- Planen Sie Maßnahmen, um Ihre Kohlerichtlinie weiter den Forderungen der Klimawissenschaft anzupassen?
- Letztes Jahr gaben Sie an, dass zwei Bestandskunden unter die Schwellenwerte fallen, die Sie sich bis Ende 2029 gesetzt haben. Sie gaben weiter an, mit den entsprechenden Kunden bezüglich Ihrer Ausstiegspläne in Kontakt zu stehen. Gehen Sie davon aus, dass die Kunden bis 2029 unter die Schwellenwerte kommen oder dass Sie das Geschäft mit diesen beenden werden?
- Gibt es bereits eine Übersicht, wie viele Kunden von dem nächsten Reduktionsschritt der Stellenwerte (20 Millionen Tonnen und 5 Gigawatt) Stand heute betroffen wären? Sind Sie bereits in Kontakt mit diesen Kunden?
Versicherbarkeit und Verursacherprinzip
- Wann werden für verschiedene Emissions-Szenarien, die Sie in Ihren Klimamodellen berechnen, die Kosten durch Klimaschäden und die daraus folgenden zunehmenden Unversicherbarkeiten mögliche Profite durch den Ausbau des Naturkatastrophengeschäfts übersteigen? Wann wird also je nach Szenario die Klimakatastrophe negative Netto-Auswirkungen auf Ihr Versicherungsgeschäft haben?
- Haben Sie Ihre Position bezüglich des Verursacherprinzips im Bereich Klimaschäden im letzten Jahr angepasst? Sehen Sie Möglichkeiten, um ausgezahlte Klimaschäden durch Subrogation von den entsprechenden Unternehmen z. B. aus der fossilen Industrie zurückzufordern? Bis jetzt haben Sie dieses Mittel noch nicht angewendet, warum nicht?
Atomkraft
- Investiert Talanx oder eines der zum Talanx-Konzern gehörenden Unternehmen in Unternehmen, die neue Atomkraftwerke planen und entwickeln?
- Erwägt Talanx oder eines der zum Talanx-Konzern gehörenden Unternehmen neue Investitionen in Unternehmen, die derzeit keinen Strom auf Basis von Atomenergie erzeugen, aber neue Atomkraftwerke entwickeln?
- Betrachtet Talanx Investitionen in neue Atomkraftwerke als nachhaltige Investitionen?
- Wie hoch ist das Interesse von Talanx den Bau neuer Atomkraftwerke in OECD-Ländern, die bislang noch keine in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung haben, zu versichern?
- Schließt Talanx die Übernahme von Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen für neue Atomkraftwerke in EU-Ländern aus, die die technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nicht erfüllen?







