Talanx AG Hauptversammlung 2026

„Wer menschenrechtliche Verantwortung beansprucht, muss mehr liefern als gute Absichtserklärungen und Prozessbeschreibungen“: Rede von Tilman Massa

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Tilman Massa, ich bin vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Mit den uns übertragenen Stimmrechten fordern wir von Ihnen, von Talanx, Ihre bisherigen Schritte für mehr Transparenz und Rechenschaft über die Auswirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Klima und Menschenrechte fortzuführen und zu verbessern.

Im Bereich Ihrer Richtlinien zum Klimaschutz sehen wir weiterhin Nachholbedarf, daher können wir auch dieses Jahr den Vorstand nicht entlasten. Dies haben wir in unserem Gegenantrag auch ausführlich beschrieben, den ich hiermit auch formal stelle. Frau Samborski von unserer Mitgliedsorganisation urgewald ist hierzu auch bereits im Detail eingegangen, daher konzentriere ich mich nun auf Ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

Sie betonen in ihrem Geschäftsbericht 2025 die Achtung der Menschenrechte „Kernvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften“. Wir sehen auch, dass Sie Ihrem Anspruch auch in Ihrem Geschäftsbericht nach den EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, den ESRS, gerecht werden wollen.

Doch wer die neuen ESRS-Berichte aufmerksam liest, stellt fest: Die Berichterstattung bleibt an entscheidenden Stellen vage – gerade dort, wo es um die tatsächliche menschenrechtliche Steuerung des Kerngeschäfts geht.

Denn für einen Versicherungskonzern wie Talanx liegen die größten menschenrechtlichen Risiken nicht primär im eigenen Bürobetrieb oder in klassischen Lieferketten.

Dort, wo Ihr größter menschenrechtlicher Hebel liegt – im Versicherungsgeschäft selbst –, fehlen Ihnen weiterhin die Daten, um Risiken überhaupt quantitativ zu bewerten.

Das ist kein Randaspekt. Das ist Ihr Kerngeschäft.

Versicherungen sind keine passiven Finanzprodukte. Sie sind Voraussetzung dafür, dass risikoreiche Projekte überhaupt realisiert werden können.

Ohne Versicherung kein Großstaudamm, keine neue Mine, kein großindustrielles Agrarprojekt, kein komplexes Rüstungsprojekt.

Das heißt: Talanx trägt Mitverantwortung dafür, welche wirtschaftlichen Aktivitäten überhaupt stattfinden. Und genau hier bleiben Ihre Angaben im Geschäftsbericht vage, unvollständig – und teilweise ausweichend. Es bleibt unklar:

  1. Wie viele Geschäftsbeziehungen wurden menschenrechtlich überprüft?
  2. Wie viele wurden wegen Risiken abgelehnt, beendet oder mit Auflagen versehen?
  3. Welche Hochrisikosektoren werden besonders überwacht?
  4. Wie wird Wirksamkeit gemessen?
  5. Warum enthält der Geschäftsbericht keine quantitativen Angaben zu identifizierten menschenrechtlichen Risikofällen, Prüfverfahren, Eskalationen und Abhilfemaßnahmen?
  6. Planen Sie für den nächsten Bericht eine deutlich präzisere Offenlegung?

Sie berichten, dass 2025 keine schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße im Zusammenhang mit Ihren Kunden gemeldet worden seien.

Doch diese Aussage ist nur dann aussagekräftig, wenn klar ist, mit welcher Tiefe und Methodik überhaupt geprüft wurde.

Gerade im internationalen Industrieversicherungsgeschäft, im Rückversicherungsgeschäft und in globalen Kapitalanlagen reicht es nicht, auf Grundsatzerklärungen und Hinweisgebersysteme zu verweisen.

Menschenrechtliche Sorgfalt bedeutet mehr als das Vorhandensein von Prozessen. Sie verlangt nachvollziehbare Risikoanalyse, konsequente Intervention und transparente Rechenschaft.

Die neuen ESRS sollten genau diese Transparenz schaffen.

Bei Talanx entsteht jedoch der Eindruck, dass regulatorische Mindestanforderungen formal erfüllt werden, ohne die tatsächliche menschenrechtliche Hebelwirkung des Kerngeschäfts offenzulegen.

Deshalb bitte ich um konkrete Antworten auf folgende Fragen:

Zum Versicherungsgeschäft:

Sie schreiben im Geschäftsbericht, dass für die Versicherungstechnik weiterhin keine quantitative Validierung der Wesentlichkeitsanalyse möglich war, weil interne Daten fehlen.

  • Welche konkreten Daten fehlen hier genau?
  • Welche menschenrechtsbezogenen Kennzahlen wollen Sie künftig im Underwriting systematisch erfassen?
  • Sie verweisen auf das Responsible Underwriting Committee. Wie viele Versicherungsfälle, Kundenbeziehungen oder Vertragsanbahnungen wurden 2025 aufgrund menschenrechtlicher Risiken eskaliert, überprüft oder abgelehnt?
  • Falls hierzu keine Daten erhoben werden: Ab wann soll das geschehen?
  • In wie vielen Fällen kam es zu Ablehnungen, Einschränkungen oder Auflagen?
  • Welche menschenrechtlichen Risikosektoren – etwa Bergbau, fossile Infrastruktur, großflächige Agrarprojekte oder sicherheitsrelevante Staatsaufträge – wurden dabei besonders adressiert?
  • Welche konkreten menschenrechtlichen Mindeststandards gelten bei der Versicherung von Bergbauprojekten?
  • Verlangen Sie vor Vertragsabschluss unabhängige menschenrechtliche Folgenabschätzungen?
  • Hat Talanx klare Ausschluss- oder Prüfregeln für Projekte mit Zwangsumsiedlungen?
  • Welche Kategorien von Rüstungsgeschäften sind für Talanx grundsätzlich ausgeschlossen?
  • Versichern Sie Unternehmen, die in Lieferketten für Konfliktregionen tätig sind?
  • Wie prüfen Sie Risiken im Hinblick auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht?
  • Welche menschenrechtlichen Kriterien gelten für die Versicherung von Agrarunternehmen und Plantagenprojekten?
  • Sie erklären, keine neuen Projekte zu versichern, wenn keine freie, vorherige und informierte Zustimmung betroffener indigener Gemeinschaften vorliegt. Wie wurde diese Vorgabe 2025 praktisch überprüft?
  • Gab es konkret hierzu Fälle, in denen Talanx deshalb Versicherungsschutz verweigert oder zurückgezogen hat?

Zu Ihren Kapitalanlagen:

Sie schreiben, soziale Standards seien konzernweit ein zentrales Filterkriterium im ESG-Screening.

  • Nach welchen Kriterien entscheidet Talanx bei problematischen Beteiligungen zwischen aktivem Engagement und Desinvestition? Bitte nennen Sie konkrete Beispiele aus 2025.
  • Wenn menschenrechtliche Risiken bei Kunden bzw. in Portfoliounternehmen festgestellt werden: Welche Eskalationsstufen gibt es konkret?
  • Ab wann folgt auf Dialog ein Divestment?
  • Welche konkreten menschenrechtlichen Ausschlusskriterien gelten für Ihre Kapitalanlagen?
  • Wie viele Emittenten oder Investments wurden 2025 aufgrund menschenrechtlicher Verstöße ausgeschlossen oder desinvestiert?
  • Sie haben das Volumen nachhaltiger Kapitalanlagen auf 15,4 Milliarden Euro gesteigert. Wie hoch ist umgekehrt der Anteil Ihrer Kapitalanlagen, der derzeit in Sektoren oder Emittenten mit erhöhtem Menschenrechtsrisiko investiert ist – beispielsweise Bergbau, fossile Energie, großindustrielle Infrastruktur oder kontroverse Lieferketten?

Wirksamkeitskontrolle

Nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte reicht Prozessbeschreibung nicht aus.

  • Mit welchen Kennzahlen misst Talanx die tatsächliche Wirksamkeit ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt im Versicherungs- und Investmentgeschäft?
  • Und wenn solche Kennzahlen bislang fehlen: Wann werden Sie diese veröffentlichen?
  • Welche konkreten Engagement-Prozesse haben 2025 tatsächlich zu Verbesserungen geführt – und in welchen Fällen haben Sie sich bewusst zurückgezogen?

Als globaler Versicherungs- und Finanzkonzern tragen Sie Verantwortung weit über Ihre eigenen Standorte hinaus. Wo Kapital bereitgestellt und Risiken versichert werden, wird wirtschaftliche Realität mitgestaltet.

Talanx hat die Chance, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Aber dafür reicht es nicht, sich auf internationale Prinzipien zu berufen, während im Kerngeschäft die Datengrundlage fehlt. Ein globaler Versicherer kann sich nicht darauf zurückziehen, Risiken nur indirekt zu beeinflussen.

Wer dort menschenrechtliche Verantwortung beansprucht, muss mehr liefern als gute Absichtserklärungen und Prozessbeschreibungen. Wir brauchen Transparenz, um die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen auch nachvollziehen zu können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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