Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,
Ich heiße Markus Dufner und bin Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Der Dachverband vertritt heute 270.000 Stimmrechte, die uns von vielen Kleinaktionären übertragen wurden.
Wir haben 26 Mitgliedsorganisationen, und unsere Themen sind von gesellschaftlicher Relevanz: Nachhaltigkeit in Unternehmen, Umweltschutz, Einhaltung von Menschenrechten und sozialen Rechten und Netzneutralität.
Meine erste Frage geht an Sie, Herr Professor Lehner. Als Leiter dieser Hauptversammlung entscheiden Sie, welche Rednerin und welcher Redner wann aufgerufen wird. Bitte teilen Sie uns mit, nach welchen Kriterien Sie heute vorgegangen sind.
Der Hauptredner des Dachverbands, Thomas Lohninger, hat sich heute um 8.30 Uhr am Wortmeldeschalter angemeldet. Er vertritt 270.000 Stimmrechte. Warum haben Sie Herrn Lohninger, der ein ausgewiesener und bekannter Experte zum Thema Netzneutralität ist, erst im dritten Rednerblock aufgerufen? Gefällt Ihnen nicht, dass er substanzielle Kritik an Ihrem Dienst StreamOn äußert? Übrigens ist auch die Verbraucherzentrale Bundesverband der Ansicht, dass StreamOn den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt und deshalb verboten werden muss.
Jetzt zu einem anderen Thema, dem aber in Zusammenhang mit StreamOn besondere Bedeutung zukommt: Lobbyismus. Dazu schrieb die Wirtschaftwoche („Wie die Telekom die Politik im Griff hat“, 23. Mai 2012):
„Kaum ein Unternehmen hat seine politische Einflussnahme so perfektioniert wie die Deutsche Telekom.“ Mit einer Armee an Lobbyisten und einer besonderen Verbindung ins Bundesfinanzministerium setze die Telekom ihre Wünsche durch. „Vorschläge und Stellungnahmen von Abgeordneten tragen die Handschrift des Konzerns. Kurzfristig ändern Minister Gesetzesentwürfe – zugunsten der Telekom.“ Und weiter zu den Lobbyisten: „Sie sind eine schlagkräftige Truppe, die unter anderem auch aus gut vernetzten Ex-Journalisten, Ex-Partei- und Staatsdienern sowie Telekom-Hausgewächsen besteht.“
Hier meine Fragen, Herr Höttges:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Telekom haben am sogenannten Austauschprogramm mit Bundesministerien teilgenommen?
Bitte teilen Sie mit, in welchen Ministerien Mitarbeiter der Telekom tätig waren und sind.
Wie lange war ihre durchschnittliche Verweildauer?
An welchen Gesetzesvorlagen waren diese Mitarbeiter beteiligt?
Waren die Mitarbeiter dort auch mit dem Thema Netzneutralität beschäftig?
Wie viele Mitarbeiter der Deutschen Telekom stehen in ständigem Kontakt mit der Bundesnetzagentur?
Wie viele Telekom-Mitarbeiter „betreuen“ die Abgeordneten des EU-Parlaments?
Wie viele Treffen gab es mit EU-Parlamentariern und wie viele mit EU-Beamten?
Und jetzt noch ein paar Fragen speziell zu StreamOn:
Wie viele Anbieter aus welchen Ländern und in welchen Sprachen haben sich bei StreamOn angemeldet?
Ist es Konzernstrategie, StreamOn oder ähnliche Programme künftig in anderen Ländern einzuführen?
Wie lassen sich StreamOn und ähnliche Produkte mit der Idee eines einheitlichen Binnenmarkts vereinbaren?
Hat zum Beispiel Google wirklich zugestimmt, der Deutschen Telekom Zugriff auf die Beta-Versionen von Youtube zu gewähren?
War die Teilnahme an StreamOn schon vor dem Start des Anbebots für die initial teilnehmenden Dienste kostenlos?
Werden die initial teilnehmenden Diensten wie FAZ.net oder Netflix besondere Rechte bezüglich ihres Angebots eingeräumt, etwa bei der Bereitstellung einer Download-Funktion?
Wird die Teilnahme an StreamOn weiterhin für Streaming-Anbieter, Kunden und MVNOS kostenlos sein?
Für wie lange können Sie diese Garantie abgeben?
Wie viele Anfragen zur StreamOn-Partnerschaft aus welchen Ländern wurden bereits bei der Deutschen Telekom eingebracht?
Wie viele davon haben bereits den technischen Fragebogen ausgefüllt?
Wie viele StreamOn-Partneranfragen haben den Prozess abgebrochen und mit welchen Begründungen?
Bei welchem StreamOn-Partneranfragen wurde nachtelefoniert und aus welchen Ländern kamen diese?
Mit welchen Ressourcen und welchem Prozess werden diese Anfragen beantwortet?
Stehen den Dienstanbietern die Identifikationsmerkmale von Punkt 6.2 der AGBs in allen Protokollen zur Verfügung oder gibt es hier eine technische Einschränkung (z.B. für RTMP oder UDP)?
Wann werden technische Leitlinien für die Teilnahme an StreamOn und die Bandbreitenreduktion für nicht teilnehmende Dienste veröffentlicht, wie dies bei BingeOn vom Start des Angebots an der Fall war?
Mit welchen Tochterunternehmen der Gruppe gibt es Absprachen bezüglich Zero-Rating-Angeboten ähnlich StreamOn, BingeOn oder Datafree Music?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.