Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.
Begründung:
Dividendenauszahlung ablehnen – Investitionen priorisieren
Thyssenkrupp sollte den Betrag von 93.379.761,15 € (0,15 € je Stückaktie) nicht als Dividende ausschütten, sondern für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, die schnellere Erreichung von Klimazielen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen nutzen.
Während sich das Unternehmen in der Krise befindet, der Umsatz weiterhin sinkt, Arbeitsplätze gestrichen werden und weiterer Stellenabbau droht, soll nach dem Wunsch von Vorstand und Aufsichtsrat trotzdem eine Dividende ausgeschüttet werden. Das passt nicht zusammen und ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig.
Im vergangenen Geschäftsjahr reduzierte Thyssenkrupp die Zahl der Mitarbeiter*innen im gesamten Konzern mit fast 5.000 Entlassungen noch drastischer als in den Jahren zuvor. In den nächsten Jahren sollen tausende weitere Stellen gestrichen und ausgelagert werden, in dem Bestreben die Personalkosten bis 2030 um 10 Prozent zu senken.
Kürzungen sind jedoch nicht nur in der angeschlagenen Stahlsparte vorgesehen. Die IT-Abteilung wurde bereits ausgelagert, der Vertrag mit dem Kantinenbetrieb „Delicate“ wurde aufgelöst und auch 3.000 Beschäftigte der traditionsreichen Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) müssen weiterhin um ihre Jobs fürchten. Diese Vorgänge sorgen für Existenzängste bei der Belegschaft und bedrohen Wohlstand und Lebensqualität in den betroffenen Regionen.
Wir fordern außerdem höchste Aufmerksamkeit für die finanziellen Konditionen des Jindal-Deals. Medien schätzen Thyssenkrupp Steel Europe (TKSE) auf 1,2 Mrd. € Enterprise Value, während sich die Pensionsverpflichtungen auf 2,5 Mrd. € belaufen. Es bestehen Unklarheiten zur Übernahme der Pensionslasten seitens Jindal Steel International, sodass Thyssenkrupp sich auf einen potenziellen negativen Kaufpreis von 1,3 Mrd. € vorbereiten muss, da ähnliche Deals bereits 2021 an dieser Last scheiterten (z.B. Liberty Steel).
Auch angesichts dieser bevorstehenden, aus ungelösten TKSE-Verpflichtungen heraus entstandenen Belastung für Thyssenkrupp erscheint eine Dividendenauszahlung von über 93 Mio. € in dieser Lage unverantwortlich.
Wir begrüßen die Entscheidung der Verwaltung, einen Großteil der im letzten Geschäftsjahr erzielten Gewinne als Rücklagen einzubehalten. Aber in einer Phase der tiefgreifenden Umstrukturierung und bei immensen Einschnitten auf Seiten der Arbeitnehmer sollte Thyssenkrupp die kurzfristig erzielten Gewinne in die nachhaltige, langfristige Transformation investieren.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand von Thyssenkrupp muss seine Anstrengungen zum Erreichen der Klimaschutzziele verstärken und darf einen wirksamen Handel mit Emissionszertifikaten nicht abschwächen.
Im vergangenen August wandte sich Thyssenkrupp in einem offenen Brief an die Bundesregierung und die EU-Kommission mit der Bitte, den EU-weiten Emissionshandel (EU-ETS) abzuschwächen.
Der Konzern fordert unter anderem eine Verlängerung der Vergabe kostenloser Verschmutzungsrechte bis in die 2040er Jahre, also mindestens 6 Jahre länger als bisher vorgesehen. Zudem sollen nach Wünschen des Konzerns bis 2050 anstatt bis 2039 neue CO2-Zertifikate auf den Markt kommen. Ein solcher Kurswechsel würde das zentrale Klimaschutz-Instrument der EU aushöhlen und den Anreizmechanismus der Zertifikat-Knappheit untergraben. Wir möchten daran erinnern, dass die Timeline für den Emissionshandel seit 20 Jahren steht und ein Ende der Vergabe von Emissionszertifikaten auch für Thyssenkrupp nicht überraschend kommen dürfte.
So gibt es auch Stimmen aus der Industrie und sogar aus der Stahlbranche, die die Forderungen der Thyssenkrupp AG nicht mittragen. Gunnar Groebler, CEO der Salzgitter AG, warnte, eine deutliche Aufweichung des Zertifikathandels torpediere die Klimaschutzziele der Bundesregierung und strafe eben die Unternehmen ab, die frühzeitig in grüne, nachhaltige Technologien investiert hätten.
Dieser Einschätzung schließen wir uns an. Wir sehen nicht, wie die Forderung nach einer dermaßen drastischen Aufweichung des Emissionshandels im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Thyssenkrupp AG steht.
Klima-/Nachhaltigkeitsstrategie (Grüner Stahl/Wasserstoff)
Wir begrüßen die ambitionierten Bestrebungen Thyssenkrupps zur Herstellung von grünem Stahl durch den Bau von Direktreduktionsanlagen in Duisburg und die damit verbundenen Investitionen in die Wasserstoffwirtschaft.
Keine ausreichende Versorgung mit grünem Wasserstoff
Das Erreichen dieser Ziele liegt derzeit aber noch in weiter Ferne, wie auch der Vorstandsvorsitzende Miguel López im Oktober 2024 im Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags zugab. In Duisburg steht zwar eine der modernsten Stahlerzeugungsanlagen der Welt, aber noch mangelt es an einer ausreichenden Versorgung mit grünem Wasserstoff. Trotz der Ausschreibung 2024 liegen immer noch keine verbindlichen, langfristigen Wasserstofflieferverträge für die benötigten 143.000 t grünen H₂ p.a. ab 2028 vor. Für den Start der Direktreduktionsanlagen 2028 reicht der geplante Netzanschluss nicht aus. Es fehlen konkrete Partner und entsprechende Zertifizierungsnachweise.
Zweifel am Partner Jindal Steel International
Für uns ist außerdem fraglich, ob Jindal Steel International aus Umweltsicht ein verlässlicher Partner für die grüne Stahltransformation ist. Letztes Jahr kam es in Indien zu Sanktionierung wegen Umweltverstößen und in Südafrika scheitert Jindal seit über 10 Jahren an Umwelt- und Gemeindeforderungen. Diese Erfahrungen zeigen deutlich die ökologischen Risiken auf, die ein Deal mit Jindal mit sich bringen kann und lassen daran zweifeln, ob Jindal für Duisburgs grüne Stahlzukunft der richtige Partner ist.
Thyssenkrupp verfehlt erneut die eigenen Ziele für die Arbeitssicherheit
Erneut verfehlt die Thyssenkrupp AG ihre selbstgesteckten Ziele in SachenArbeitsschutz und verschlechtert sich in diesem Aspekt sogar im Vergleich zum Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2024/25 kam es bei konzerneigenen Mitarbeiter*innen zu 421 meldepflichtigen Unfällen, das entspricht etwa 2,7 Unfällen mit mindestens einem Arbeitstag Ausfall pro 1 Million Arbeitsstunden. Anvisiert waren für das vergangene Geschäftsjahr 2,1. Darüber hinaus kam auf dem Gelände von Thyssenkrupp Steel in Duisburg erneut ein Angestellter eines Partnerunternehmens bei einem Unfall ums Leben.
Wir fordern, dass die Thyssenkrupp AG konkrete Schritte unternimmt, die Arbeitssicherheit auf dem Werksgelände zu verbessern und transparent zu kommunizieren. Nur so wird der Konzern seiner Sorgfaltspflicht im Arbeitsschutz gerecht und erreicht seine entsprechenden Ziele.
Mehr Transparenz bei Audits und Compliance von Lieferanten
Wir begrüßen grundsätzlich die fortlaufenden Lieferantenaudits und die Verbesserung der Transparenz innerhalb des Geschäftsberichts. Jedoch bleiben zentrale Fragen zu den identifizierten schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bei direkten Lieferanten offen. Bei Themen wie mangelndem Arbeitsschutz, unangemessener Entlohnung, Arbeitszeiten und Verstößen gegen die Vereinigungsfreiheit müssen konkrete Maßnahmen und deren Wirksamkeit nachvollziehbar berichtet werden. Dies ist keine unnötige Bürokratie, sondern erst so wird nachvollziehbar, ob und wie die Maßnahmen von Thyssenkrupp wirken.
Auch mit Jindal Steel International als potenziellem Partner sehen wir mögliche Risiken in Bezug auf Compliance und Menschenrechte. Jindal bezieht Eisenerz aus der Ngovayang-Mine in Kamerun, einem Hochrisikoland mit autoritären Strukturen und massiven Governance- und Korruptionsproblemen.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, allein den Mitgliedern des Aufsichtsrats, welche die Aktionärs- bzw. Arbeitgeberseite vertreten, die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/25 zu verweigern.
Begründung:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, welche die Aktionärsseite repräsentieren, übernehmen zu wenig Verantwortung für Menschenrechte und Arbeitssicherheit.
Kontrolle über die Lieferkette muss bestehen bleiben
Der Aufsichtsrat muss nach einem Verkauf von TKSE an Jindal Steel International gewährleisten, dass der Vorstand die Kontrolle über die Lieferkette behält. Ohne vertragliche Sorgfaltspflichten und transparente Nachverfolgung verstoßen Restbeteiligungen gegen das EU-Lieferkettengesetz (EU-CSDDD) und gefährden die EU-Berichtspflichten für Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Reporting Directive).
Wiederholte Entschlüsse über den Kopf der Arbeitnehmervertretung hinweg
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, welche die Arbeitgeberseite vertreten, lassen im Umgang mit Arbeitnehmerinteressen und bei der angemessenen Entlohnung des Vorstands Fingerspitzengefühl vermissen.
Wie bereits im letzten Jahr bemängeln wir einen Vorgang, der zum Trend geworden zu sein scheint: Der Aufsichtsratsvorsitzende Siegfried Russwurm machte erneut von seinem Doppelstimmrecht Gebrauch, um die Arbeitnehmervertretung zu überstimmen. Diese hatte sich geschlossen gegen die diesjährige Dividendenauszahlung ausgesprochen und fordert stattdessen – wie auch wir, siehe Gegenantrag zu TOP 2 – höhere Investitionen in grüne Technologien und Risikopuffer.
Das Vorgehen unterstreicht die prekäre Lage der paritätischen Mitbestimmung. Bei 50:50-Besetzung kann das Doppelstimmrecht systematisch die Arbeitnehmerseite ausschalten. Ohne die Beschäftigten mitzunehmen, wird die angestrebte nachhaltige Transformation des Konzerns nicht möglich sein. Diese muss sozial gerecht unter Einbezug der Interessen der Beschäftigten umgesetzt werden.
Aufsichtsrat setzt mit zu hoher Vorstandsvergütung falsche Zeichen
Der deutliche Anstieg der Vorstandsvergütung wirft angesichts der wirtschaftlichen Lage des Konzerns die Frage auf, ob der Aufsichtsrat seiner Funktion gerecht wird, ein nachhaltiges Vergütungssystem sicherzustellen und die Anreize richtig setzt.
Die Vergütung des Vorstands steht in keinem Verhältnis zu Lohneinbußen der Belegschaft. Die weitreichenden Einschnitte, welche die Belegschaft der Thyssenkrupp AG hinnehmen muss, sind bekannt. Unter anderem durch Entgeltverzichte ermöglichten die Arbeitnehmer*innen den Abschluss des Sanierungstarifvertrags. Schaut man auf die diesjährige Vergütung des Vorstands, gewinnt man den Eindruck, dass es der Aufsichtsrat an Verantwortungsbewusstsein fehlt.
Allein der Vorstandsvorsitzende López verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr ein Gehaltsplus von 47 Prozent in Höhe von über einer Mio. €. Die Gehälter der Vorstandsmitglieder Volkmar Dinstuhl und Ilse Henne wurden vom Aufsichtsrat sogar jeweils verdoppelt. Das Durchschnittsgehalt in der Belegschaft stieg dagegen im gleichen Zeitraum um nur ein Prozent.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den vorgelegten Vergütungsbericht nicht zu billigen.
Begründung:
Wir sehen beim System der Vorstandsvergütung Anpassungsbedarf und billigen den aktuellen Vergütungsbericht nicht.
Die Thyssenkrupp AG steckt seit Jahren in der Krise und wird derzeit radikal umgebaut. Arbeitnehmer*innen verzichten auf Gehalt, die IG Metall nimmt tausendfachen Stellenabbau hin, um die Sanierung des angeschlagenen Konzerns zu ermöglichen. Das deutliche Gehaltsplus für den Vorstand, welches im Vergütungsbericht ersichtlich ist, passt nicht in dieses Bild und entwickelt fatale Signalwirkung.
Wir haben bisher auch das Vergütungssystem abgelehnt, weil langfristige und effektive Anreize für die Umsetzung einer sozial- und klimagerechten Transformation deutlich weniger zum Tragen kommen als Anreize für Maßnahmen, die nur kurzfristig zu einem Aktienkursanstieg führen könnten.
Wenn sich die Topgehälter in solch einem krisengebeutelten Konzern innerhalb eines Jahres nahezu verdoppeln, dann wirft das Fragen hinsichtlich des Vergütungssystems auf. Der entscheidende Faktor dürfte die Kursentwicklung an der Börse sein, die Thyssenkrupp-Aktie konnte ihren Wert innerhalb eines Jahres mehr als verdoppeln. Welchen operativen Anteil an diesem Plus der Vorstand hatte, ist jedoch fraglich. Als Antwort auf die sich wandelnde globale Sicherheitsarchitektur, waren Rüstungsaktien unter Investoren besondersbeliebt, auch Thyssenkrupp profitierte an dieser Entwicklung durch seine Marinesparte TKMS bzw. deren Abspaltung.
Es ist fragwürdig, ob man die Kursentwicklung, welche besonders in geopolitisch turbulenten Zeiten stark von externen Faktoren abhängt, so stark bei der Vorstandsvergütung gewichten sollte.








