„Durch die Ausschüttung einer Dividende wird Thyssenkrupp sehenden Auges dringend benötigtes Kapital entzogen“: Rede von Vincent Kuhn

„Wir sehen eine ernsthafte Gefahr für den internen sozialen Zusammenhalt“, kritisiert Vincent Kuhn die Vorstandsvergütung auf der Thyssenkrupp Hauptversammlung 2026.

Sehr geehrte Damen und Herren im Vorstand und Aufsichtsrat, sehr geehrtes Aktionariat!

Mein Name ist Vincent Kuhn, ich spreche für den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Ich habe einige kritische Kommentare und Fragen zu Ihrem Dividendenvorschlag und dem Vergütungsbericht, beides steht ja hier heute zur Abstimmung. Dabei möchte ich auch kurz unsere Gegenanträge zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten 2 und 6 erläutern.

Herr López, Herr Russwurm: Wir begrüßen Ihre Entscheidung, einen Großteil der im letzten Geschäftsjahr erzielten Gewinne als Rücklagen einzubehalten. Jedoch reicht uns das nicht aus.

Im vergangenen Geschäftsjahr reduzierte Thyssenkrupp die Zahl der Mitarbeiter*innen im gesamten Konzern noch drastischer als in den Jahren zuvor. Nach Medienberichten drängt Jindal Steel im Falle einer Übernahme des Stahlgeschäfts auf bis zu 3.000 weitere Entlassungen. Die Belegschaft der traditionsreichen Stahlsparte wäre somit innerhalb weniger Jahre halbiert.
Auch der Umsatz ist weiterhin im Sinkflug.

Nach dem Wunsch von Vorstand und Aufsichtsrat soll trotzdem eine Dividende ausgeschüttet werden.
Das passt nicht zusammen und ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig.

Zwar konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Gewinn von knapp 500 Mio. € erzielt werden, der Jahresüberschuss speiste sich jedoch zu einem erheblichen Anteil aus Sondereffekten, mit welchen die Thyssenkrupp AG nicht jedes Jahr rechnen kann.

Diese Umstände sind dem Vorstand bewusst, welcher für das laufende Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von 400 – 800 Mio. € in Aussicht stellt. Somit wird dem Konzern durch die Ausschüttung einer Dividende sehenden Auges dringend benötigtes Kapital entzogen.

Sehr geehrter Herr López,
Sie erwähnten den außerordentlichen Wertzuwachs bei den Aktien von Thyssenkrupp und der Marine-Tochter TKMS. In Anbetracht dieser Verdreifachung des Aktienkurses über das vergangene Jahr, dürfte eine Einbehaltung der Dividende auch für das Aktionariat verkraftbar sein.

Mit den uns übertragenen Stimmrechten sprechen wir uns aus den genannten Gründen gegen eine Dividendenausschüttung von 15 ct. je Stückaktie aus. In einer Phase der tiefgreifenden Umstrukturierung und bei immensen Einschnitten auf Seiten der Arbeitnehmer sollte Thyssenkrupp die knapp 93 Mio. € stattdessen für Investitionen in die Nachhaltigkeit des Unternehmens und die Erhaltung von zukunftssicheren Arbeitsplätzen nutzen.

Damit teilen wir die Position der IG-Metall, welche auch durch die Vertretung der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat eingenommen wurde.
Wie wir wissen, wurde sie in dieser Sache überstimmt, da Sie, Herr Russwurm, erneut von Ihrem Doppelstimmrecht Gebrauch gemacht haben.

Dass das Doppelstimmrecht angesichts dieser Argumente erneut eingesetzt wurde zeugt von unternehmensinternen Spannungen und sendet ungünstige Signale. Wir pochen darauf, dass künftige Meinungsverschiedenheiten im Aufsichtsrat geklärt werden, ohne dass dieses letzte Register zulasten der Arbeitnehmerseite gezogen wird.

Hierzu folgende Fragen:

1. Haben Sie bei den Diskussionen zu Ihrem Dividendenvorschlag Ihre Pläne für nötige Investitionen berücksichtigt; müssen nun gar Investitionen verschoben oder gekürzt werden?
2. Gab es im Aufsichtsrat auch auf Aktionärsseite Zweifel an der Auszahlung einer Dividende, bzw. an einer Auszahlung in dieser Höhe? Wenn ja, welche Vorschläge standen im Raum?
3. Herr Russwurm, die Transformation von Thyssenkrupp kann nur sozial gerecht werden, wenn die Anliegen der Beschäftigten und konkret die IG Metall hinreichend beachtet werden. Haben Sie auch weiterhin vor, Konflikte mit Ihrem Doppelstimmrecht zu übergehen, statt sie zu lösen?
4. Wie wollen Sie allgemein zukünftige Meinungsverschiedenheiten im Aufsichtsrat besser lösen?

Nun möchte ich noch auf die Vergütung des Vorstands zu sprechen kommen.
Allein der Vorstandsvorsitzende López verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr ein Gehaltsplus von 47 Prozent in Höhe von über einer Mio. €. Die Gehälter der Vorstandsmitglieder Volkmar Dinstuhl und Ilse Henne wurden sogar jeweils verdoppelt.
Das Durchschnittsgehalt in der Belegschaft stieg dagegen im gleichen Zeitraum um nur ein Prozent.

Herr Prof. Dr. Russwurm, an dieser Stelle möchte ich mich für die „Lesehilfe“ aus Ihrer Eingangsrede bedanken, denn ohne Hilfestellung ist so ein Vergütungssystem ja bekanntlich kaum zu verstehen.

Zudem möchte ich unsere Aussage aus unserem Gegenantrag zu TOP 6 korrigieren: Vom Kurshoch bei Thyssenkrupp und TKMS, bedingt durch die Zeitenwende, dürfte der Vorstand erst in den nächsten Jahren reichlich profitieren… Wir werden dann nochmal auf das Vergütungssystem zu sprechen kommen.

Die Thyssenkrupp AG steckt seit Jahren in der Krise und wird derzeit radikal umgebaut. Ganze Standorte sind in Gefahr, die Belegschaft der HKM-Werke hat Zukunftsängste, eine Halbierung und ein Abtreten der Stahlsparte ist in Aussicht. Arbeitnehmer*innen verzichten auf Gehalt und die IG Metall nimmt tausendfachen Stellenabbau hin, um die Sanierung des angeschlagenen Konzerns zu ermöglichen.

Dass das Vorstands-Gehaltsplus der Belegschaft als Signal fehlenden Verantwortungsbewusstseins erscheinen muss, dürfte Sie nicht überraschen. Auch die „Emotionalität“ der Kommentare müssen Sie verstehen, Sie wissen, was hier für Viele auf dem Spiel steht.

5. Herr Russwurm: Die IG Metall geht mit dem Sanierungstarifvertrag bereits sehr auf die angespannte Situation ein und wird ihrer Verantwortung gerecht. Angesichts der aktuellen Krise: Wäre dann nicht auch ein „Sanierungsvergütungssystem“ angebracht, welches sich maßgeblich daran orientiert, ob die Sanierung auch wirklich klima- und sozialgerecht gelingt? Wäre das nicht auch für das Vergütungssytem des Aufsichtsrats angebracht?

Hier sei erwähnt, dass es in der Vergangenheit Beispiele von Vorständen gab, die auf Teile ihres variablen Einkommens verzichteten, als die jeweiligen Unternehmen eine Krise durchliefen. Diese Entscheidung steht jedem frei, egal was das Vergütungssystem sagt.

Das Verhältnis vom Top-Gehalt zum Median-Gehalt der Belegschaft, die Vertikalität, betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 46:1. Umfragen ergeben, dass ein Verhältnis von etwa 10:1 oder 15:1 als fair empfunden wird; viele Investoren und Stimmrechtsberatungen sehen ein Verhältnis jenseits von 50:1 als problematisch an. Somit kratzen Sie hier an der Obergrenze. Wir sehen an dieser Stelle eine ernsthafte Gefahr für den internen sozialen Zusammenhalt von Thyssenkrupp. Große Verantwortung und gute Leistungen können und sollen gerne entsprechend vergütet werden – doch muss dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen.

Gerade Thyssenkrupp, ein Konzern, der sehr in der Region verankert ist und auf eine lange Tradition starker Arbeitnehmervertretung zurückblickt, könnte hier mit einem guten Beispiel voran gehen.

Diese Kritik betrifft im Übrigen nicht nur Thyssenkrupp, sondern ist eine Entwicklung, die den Großteil der deutschen Aktiengesellschaften betrifft.

Nun zu meinen Fragen:
6. Gibt es Bestrebungen, die ESG-Komponente im Vergütungssystem auszuweiten? Gab es Bestrebungen die ESG-Komponente zu entfernen / zu kürzen?
7. Bei einem vergleichbaren Konzern, der die Arbeitssicherheit ebenso in die Vorstandsvergütung integriert, wird die Zielerreichung im Falle eines Todesfalls automatisch auf 0 gesetzt. Ist bei Thyssenkrupp auch so ein Mechanismus vorgesehen?
8. Steht eine Überarbeitung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat an und wenn ja, für wann und mit welchen inhaltlichen Plänen? Falls nicht, warum nicht?


Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bin auf Ihre Antworten gespannt.

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