Gegenantrag

TOP 3  Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Den Mitgliedern des Vorstands wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Der Vorstand von Thyssenkrupp hat es im zurückliegenden Geschäftsjahr erneut versäumt, die vom Dachverband der Kritischen Aktionäre seit Jahren auf den Hauptversammlungen angeprangerten Missstände als solche wahrzunehmen und angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Thyssenkrupp fährt fort mit dem Export von Kriegsschiffen und U-Booten in Krisen- und Konfliktgebieten (siehe 1) und missachtet die Sorgfaltspflichten in der eigenen Zulieferkette (siehe 2).

  1. Unverantwortliche Exporte in Krisengebiete

Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) hat im laufenden Geschäftsjahr an seinem Geschäftsmodell festgehalten, auch in politisch instabile Länder zu exportieren und in neue fragwürdige Geschäfte zu investieren. Aktuell stehen u.a. U-Boote und/oder Fregatten für Singapur, Ägypten, Israel und die Türkei in den Auftragsbüchern. Hinzu kommt, dass TKMS trotz der menschenrechtsverletzenden Politik der türkischen Regierung im Mai 2017 einen „Letter of Intent“ mit dem staatlich-kontrollierten türkischen Unternehmen STM unterzeichnet hat, um gemeinsam für einen Auftrag zum Bau von U-Booten für Indonesien zu bieten.

Getreu dem Motto „Alles, was schwimmt, geht“ und ist dann auch menschenrechtlich unbedenklich, wurden in den letzten Monaten zwei U-Boote an Ägypten ausgeliefert. Dies sorgt für anhaltende Kritik, da in dem autokratisch regierten Land harsch gegen jede Art von Opposition vorgegangen wird und Ägypten sich weiterhin an der von Saudi-Arabien angeführten Koalition beteiligt, die einen brutalen Krieg gegen den Jemen führt. So beteiligt sich die ägyptische Marine z.B. an der Seeblockade gegen den Jemen, die die dortige Bevölkerung z.T. von dringend benötigter Nahrungsmittelzufuhr abschneidet. Von Kriegsschiffen aus wurden in der Vergangenheit auch immer wieder der Flughafen von Aden sowie andere strategische Ziele beschossen.

Für Negativschlagzeilen sorgt auch ein Rüstungsdeal, den TKMS und Israels Regierung mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,6 Mrd. Euro schließen wollen. Wieder einmal geht es um Schmiergeldzahlungen und den Einsatz dubioser Berater vor Ort beim Verkauf von U-Booten. Konkret soll der TKMS-Vertreter in Israel, Miki Ganor, hochrangige Regierungsbeamte bestochen haben, um den Auftrag zum Bau von drei U-Booten für TKMS zu sichern. Im Juli wurde er festgenommen und tritt in dem Verfahren nun als Kronzeuge auf. Dabei soll er bereits bestätigt haben, dass Fake-Beraterverträge geschlossen wurden, um auf diese Weise Bestechungsgeld fließen zu lassen. Nach Konzernangaben haben interne Ermittlungen in Deutschland bislang allerdings „keine Hinweise auf Korruption ergeben“, die Geschäftsbeziehungen zu Ganor seien  „ausgesetzt“ worden. Laut Medienberichten enthält die zwischenstaatliche deutsch-israelische Vereinbarung zu dem U-Boot-Deal jetzt eine Annulierungsklausel für den Fall, dass sich bestätigt, dass Bestechungsgelder im Spiel waren. Dies macht das Geschäft nicht nur politisch skandalös, sondern auch ökonomisch höchst riskant. Vorgesehen ist zudem, dass dieses U-Boot-Geschäft mit Mitteln von bis zu 540 Mio. € aus dem Bundeshaushalt kofinanziert wird. Dies impliziert ein Risiko, dass deutsche Steuergelder anteilig genutzt werden sollten, um Einfluss auf eine Beschaffungsentscheidung in Israel zu nehmen.

  1. Keine Verantwortung für Menschen im Ausland: Geschäftspartner haben freie Hand!

Mosambik

Für die von Thyssenkrupp gekaufte Kokskohle von Vale und Rio Tinto in Mosambik wurden über 1000 Familien in abgelegene Gebiete mit deutlich unfruchtbareren Böden umgesiedelt. Darüber hinaus erhielten die Betroffenen keine angemessene Entschädigung. Obwohl die Missstände dem Konzern bereits 2015  mitgeteilt wurden, hat Thyssenkrupp bisher nicht gehandelt und keine Verbesserung für die Menschen in Mosambik bewirkt. Aufgrund der UN-Leitprinzipien obliegt dem Konzern aber eine Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette. Thyssenkrupp erweiterte seinen Lieferantenkodex minimal um den Schutz der Rechte Dritter, ohne sich jedoch explizit zum Schutz der Rechte Betroffener zu bekennen oder entsprechend zu handeln.

Mongolei

Die Kupfer-Untertagebaumine in Oyu Tolgoi in der Wüste Gobi hat das Leben von über 600 anderen Familien massiv beeinträchtigt. Das größte Problem ist der enorme Wasserverbrauch der Mine und die Ausbeutung weiterer Ressourcen, die den lokalen Gemeinden deren Lebensgrundlagen entziehen. Trotzdem lieferte Thyssenkrupp eine Bandförderanlage für diese Mine an Rio Tinto. Doch auch hier gelten die UN-Leitprinzipien. Thyssenkrupp muss dafür Sorge tragen, dass seine Geschäftspartner ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Auf Nachfrage verweist der Konzern lediglich direkt auf Rio Tinto. Dies zeigt, dass Thyssenkrupps derzeit „implementierte  Prozesse, um menschenrechtliche Risiken zu identifizieren“ nicht ausreichend sind. Auch als Käufer von Rohstoffen und als Verkäufer von Bergbautechnologien macht sich Thyssenkrupp mitschuldig an den damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen.

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