Die im Jahr 2014 erfolgte Verschmelzung der Thyssenkrupp Steer Tec Mülheim GmbH auf die Thyssenkrupp Presta Mülheim GmbH war möglicherweise rechtswidrig. Bei beiden Gesellschaften handelt es sich um Tochtergesellschaften der Thyssenkrupp AG. Laut Klage eines Betriebsratsmitglieds der Thyssenkrupp Presta Mülheim GmbH beim Amtsgericht Duisburg vom 30.12.2021 (AZ 515 C 17/22) hatte die Beklagte GmbH ihren ursprünglichen Geschäftsbetrieb in Düsseldorf 2012 stillgelegt und den Sitz im Februar 2014 nach Mülheim an der Ruhr verlegt. Der Kläger wurde als Betriebsrat der an einer Unternehmensumwandlung beteiligten Firmen weder angehört noch wurde ihm der Vertrag oder der Entwurf der Verschmelzungs- und des Übernahmevertrages zugeleitet. Der Betriebsrat hätte gemäß § 5 Abs. 3 Umwandlungsgesetz beteiligt werden müssen.
Betriebsrat übergangen: Klage gegen Thyssenkrupp Presta Mülheim GmbH
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[…] Die im Jahr 2014 erfolgte Verschmelzung der Thyssenkrupp Steer Tec Mülheim GmbH auf die Thyssenkrupp Presta Mülheim GmbH war möglicherweise rechtswidrig. Bei beiden Gesellschaften handelt es sich um Tochtergesellschaften der Thyssenkrupp AG. Laut Klage eines Betriebsratsmitglieds der Thyssenkrupp Presta beim Amtsgericht Duisburg vom 30.12.2021 (AZ 515 C 17/22) hatte die Beklagte GmbH ihren ursprünglichen Geschäftsbetrieb in Düsseldorf 2012 stillgelegt und den Sitz im Februar 2014 nach Mülheim an der Ruhr verlegt. Der Kläger wurde als Betriebsrat der an einer Unternehmensumwandlung beteiligten Firmen weder angehört noch wurde ihm der Vertrag oder der Entwurf der Verschmelzungs- und des Übernahmevertrages zugeleitet. Der Betriebsrat hätte gemäß § 5 Abs. 3 Umwandlungsgesetz beteiligt werden müssen (siehe kritischeaktionaere.de/thyssenkrupp/klage). […]