Lobbying-Widerspruch: „Es passt nicht zusammen“ – Rede von Tilman Massa

„Ihre Stellungnahme bringt genauso wenig Licht ins Dunkle wie Ihr schöner neuer Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht“, kritisiert Tilman Massa die Berichtstransparenz des Unternehmens.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat,

mein Name ist Tilman Massa, ich spreche für den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Mit den uns übertragenen Stimmrechten fordern wir von Ihnen deutlich mehr Engagement und vor allem Investitionen in den Klimaschutz und nachhaltigen Geschäftspraktiken, die nicht nur klima- sondern auch sozial gerecht sein müssen. Dies haben wir bereits mit unseren Gegenanträgen deutlich gemacht. Ich möchte nun konkret auf unsere Kritikpunkte und Fragen in Bezug auf Ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten eingehen.

Herr López, Herr Russwurm, beim Thema Menschenrechte und Nachhaltigkeit komme ich nicht um die aktuellen politischen Debatten rund um das Lieferkettengesetz herum. Ich möchte Ihre Bemühungen für die Transformation und Zukunft von Thyssenkrupp, die nicht nur „grün“, sondern auch sozial gerecht ist, nicht in Abrede stellen. Dennoch entsteht für mich der Eindruck, dass Sie sich dabei auch immer öfter selbst im Weg stehen, sowohl im Krimi um die Zukunft von Thyssenkrupp als auch bei ihrer politischen Lobbyarbeit etwa über den BDI, wenn es um die Zukunft der deutschen Industrie geht.

Herr Russwurm, es passt nicht zusammen, wenn Sie wie vorhin einerseits „den Untergang der regelbasierten Ordnung der vergangenen Jahrzehnte“ beklagen, aber gleichzeitig zumindest Teile des BDI verbindliche Regeln für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene aktiv verhindern, zumindest massiv abschwächen möchten. Es passt nicht zusammen, einerseits Subventionen für „grünen“ Stahl anzunehmen und bei TKMS von der politischen „Zeitenwende“ zu profitieren, andererseits aber „Kostendruck aus dem politisch vorgegebenen Plan zur Dekarbonisierung“ beklagen. Erlauben Sie mir hier die Bemerkung, dass Sie ausreichend Zeit hatten, hatte sich auf diesen Kostendruck einzustellen. Es passt nicht zusammen, wenn Sie einerseits „ständig neue politische Interventionen“ kritisieren, die nicht auf „verlässliche Weise wirtschaftlich zu stimulieren“ vermögen, aber andererseits über den BDI jeglichen Kompromiss beim Klimaschutz, ob nun Verbrenner-Aus oder EU-Lieferkettenrichtlinie, immer wieder in Frage stellen und damit maßgeblich zur Unsicherheit beitragen. Sie können sich doch nicht ernsthaft über die ausbleibende Nachfrage an Ihren „Dekarbonisierungslösungen“ beschweren, wenn Sie aktiv die politischen Prozesse bremsen, die genau diese Nachfrage erst mit Verlässlichkeit schaffen würden.

Herr López, Sie sagten vorhin: „Lieferketten resilienter und flexibler zu machen, die Transparenz des Warenflusses durch digitale Lösungen zu erhöhen – genau an diesen Eckpfeilern setzen wir an.“ Das Lieferkettengesetz hat doch erst den verbindlichen Anreiz geschaffen, dass sich deutlich mehr Unternehmen ihre Lieferketten überhaupt genauer ansehen.

Herr López, dass Sie bei diesem Satz vorhin nicht rot geworden sind, ist schon eine Leistung: „Obwohl es in Deutschland nach wie vor noch keine gesetzliche Grundlage für die Corporate Sustainability Reporting Directive gibt und Thyssenkrupp daher nicht nach dieser hätte berichten müssen, haben wir im aktuellen Geschäftsbericht bereits vollumfänglich nach diesen Standards berichtet. Damit möchten wir die Transparenz in diesem Bereich für Investoren und für Sie, unsere Eigentümer, erhöhen.“

Einer der Gründe, warum es hierzu weiterhin keine gesetzliche Grundlage gibt, ist, dass auch Teile des BDI es nicht lassen können, Einfluss auf den politischen Prozess zu nehmen, um verbindliche Regeln für Unternehmen massiv abzuschwächen oder abzuschaffen, sei es bei Berichts- oder bei Sorgfaltspflichten. Dabei haben Sie inhaltlich ja vollkommen Recht: Die neuen Standards erhöhen die Transparenz, und zwar nicht nur bei Ihnen, sondern bei allen Unternehmen, und das nicht nur für Investoren, sondern für alle Stakeholder.

Und Herr Russwurm, die Berichtspflichten sind gerade kein Beispiel von „überbordender Bürokratie und fehlgeleiteter Regulierung“, sondern der Versuch, das Chaos und die Vielzahl an Standards und damit Bürokratie und Willkür bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beenden, welche die Unternehmen selbst geschaffen und allein bzw. ohne verbindlichen Rechtsrahmen nicht gebändigt bekommen.

An dieser Stelle möchte ich mich über Ihre ausführliche Stellungnahme zu unseren Gegenanträgen bedanken. In Bezug auf unsere Kritik, dass Ihre genauen Maßnahmen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes, konkret wie identifizierte Probleme genau angegangen werden, nicht wirklich transparent dargelegt werden, bringt Ihre Stellungnahme aber genauso wenig Licht ins Dunkle wir Ihr schöner neuer Geschäfts- bzw. Nachhaltigkeitsbericht.

Darin berichten Sie auf Seite 170, dass Sie bei direkten Lieferanten mangelnden Arbeitsschutz, unangemessene Entlohnung, ungeregelte Arbeitszeiten und Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit festgestellt haben. Wie auf der letzten Hauptversammlung muss ich erneut kritisieren, dass Sie nichts zu der Anzahl der Fälle, zu konkreten Zulieferern oder zumindest Regionen schreiben.

Das deutsche Lieferkettengesetz schreibt vor, dass Sie zumindest kurz die Auswirkungen und die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen bewerten und welche Schlussfolgerungen Sie daraus für zukünftige Maßnahmen ziehen (§ 10 Dokumentations- und Berichtspflicht LkSG).

Es bleibt daher unklar, ob und wie Ihre ergriffenen Maßnahmen wirken. Sie schreiben lediglich: „Zur Beendigung aller ermittelten Verstöße werden spezifische Abhilfe- bzw. Verbesserungsmaßnahmen definiert, die die betreffenden Lieferanten umsetzen und die betreuenden thyssenkrupp Konzernunternehmen nachverfolgen müssen.“

Daher stelle ich Ihnen diese Fragen wie auch schon auf der letzten Hauptversammlung, die Sie eigentlich schon im Nachhaltigkeitsbericht hätten beantworten können:

  1. Wie ist der Stand bei den von Ihnen bei Ihren Zulieferern festgestellten Problemen; welche Konsequenzen und Maßnahmen haben Sie konkret mit welchen Zulieferern vereinbart?
  2. Wie viele Rechtsverletzungen haben Sie genau in Ihrem Geschäftsbereich, bei direkten und indirekten Zulieferern registriert? Was genau ist vorgefallen und wie haben Sie reagiert? Bitte beschreiben Sie Ihre entsprechenden Prüfungen und ggf. die getroffenen Maßnahmen so konkret und anschaulich wie möglich.
  3. Aus welchen Ländern und von welchen Unternehmen haben Sie und/oder Ihre Tochtergesellschaften im letzten Geschäftsjahr oder im laufenden Geschäftsjahr welche Rohstoffe, die für Sie essentiell sind, direkt oder indirekt in welchen Mengen bezogen?

Es geht ja nicht darum, dass sie ohne Anlass alle Ihre Zulieferer ständig prüfen sollen, das wäre in der Tat bürokratisch und auch nicht zielführend. Sie sollen aber schauen, wo die Risiken besonders hoch sind, dort prüfen und gemeinsam mit den Zulieferern Abhilfemaßnahmen vereinbaren. Denn schon in Ihren eigenen Geschäftsbereichen gibt es in einigen Ländern durchaus konkrete Probleme, keine abstrakten Risiken.

Herr López, Sie hatten vorhin den Ammoniak-Cracker erwähnt, den Uhde zusammen mit Uniper entwickelt. Ob nun Steinkohle, Ammoniak oder Wasserstoff: Solange es in Zusammenhang mit dem Abbau bzw. der Produktion zu Menschenrechtsverletzungen kommt, kann sich kein Energie- oder Technologieträger als „grün“, „nachhaltig“ oder „verantwortungsvoll“ bezeichnen.

So erreichten uns Berichte unter anderem von der Nichtregierungsorganision Justícia Climática über massive Probleme in Mexiko in Bezug auf die Ammoniakanlage von Uhde in Topolobampo im mexikanischen Bundesstaat Sinaloa für die deutsch-schweizerische Holding Proman und deren Tochterunternehmen GPO. Das Projekt bedroht das lokale Lagunensystem und die Lebensgrundlage der indigenen Fischergemeinden der Mayo-Yoreme.

Die Projektbetreiber räumen in ihren eigenen Risikobewertungen ein, dass eine fünfminütige Ammoniakfreisetzung die gesamte Bucht in eine Zone verwandeln könnte, die als unmittelbar lebens- oder gesundheitsgefährdend eingestuft wird, da eine giftige Wolke mit einem Durchmesser von bis zu 45 km entstehen und möglicherweise mehr als 400.000 Menschen gefährden würde.

Das Projekt erfordert die kontinuierliche Entnahme von Salzwasser aus dem Lagunensystem für industrielle Kühlzwecke, woraufhin das Wasser mit einer um mindestens 3°C höheren Temperatur und einem höheren Salzgehalt wieder in die Lagune zurückgeleitet wird. In einem flachen und ökologisch sensiblen Feuchtgebiet stellen diese Veränderungen der Temperatur und des Salzgehalts eine ernsthafte Bedrohung für Fische und andere Tiere dar, insbesondere für Garnelenlarven und Laichgebiete. Wissenschaftler*innen aus Mexiko warnen davor, dass diese Auswirkungen bis zu 60 Prozent der Garnelenproduktion der Region gefährden und damit eine wichtige Nahrungs- und Einkommensquelle für die lokalen Gemeinden massiv gefährden könnten.

Mitglieder der betroffenen Gemeinden, insbesondere Frauen aus der indigenen Mayo-Yoreme-Gemeinde, haben wiederholt über Belästigungen, Einschüchterungen und Drohungen im Zusammenhang mit ihrem Widerstand gegen die Anlage berichtet. Trotz der dokumentierten Berichterstattung in den lokalen Medien und der Tatsache, dass mehreren dieser Frauen von der mexikanischen Bundesregierung besondere Schutzmaßnahmen gewährt werden mussten, behaupten die Projektpartner, keine Kenntnis von solchen Missbräuchen zu haben.

Ende 2025 dokumentierten 11 Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen offiziell Verletzungen des Rechts auf eine gesunde Umwelt, kulturelle Integrität und persönliche Sicherheit von indigenen Landverteidigern, die sich gegen das Projekt aussprechen. In jüngsten öffentlichen Stellungnahmen von Regierungen und Unternehmen werden zwar schwerwiegende Risiken für die Umwelt und die Menschenrechte eingeräumt, das Projekt soll jedoch ohne wesentliche Änderungen fortgesetzt werden.

Die deutsche Bundesregierung selbst hat das Projekt mit hohen Risiken eingestuft und damit das Potenzial für schwerwiegende und irreversible Auswirkungen anerkannt, darunter das Risiko einer tödlichen Ammoniakfreisetzung in der Nähe von Wohngebieten. Trotz dieser Einstufung scheinen Sie bzw. Thyssenkrupp Uhde keine verstärkten Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte, keine Maßnahmen zur Risikominderung und keine Bedingungen für einen Rückzug öffentlich bekannt gegeben zu haben.

Sie schreiben dazu auf S. 172 im Geschäftsbericht zu den ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften, dass Sie „durch vorausschauendes Risikomanagement und konsequent nachhaltiges Handeln“ potenzielle negative Auswirkungen auf Anwohner, lokale Gemeinschaften und indigene Völker minimieren würden.

Auf S. 175 geben Sie immerhin zu, dass Sie kein eigenständiges Konzept zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf indigene Völker haben, aber diese irgendwie in ihrem Risikomanagementsystem über das Thema Landraub im Blick haben würden. Dies scheint zumindest im Fall von Mexiko nicht der Fall zu sein.

Dazu folgende Fragen von der Organisation Justícia Climática und uns:

  1. Sind Ihnen die Rechtsverletzungen, Probleme und Risiken im Zusammenhang mit der Ammoniakanlage von Uhde in Mexiko bekannt und wenn ja, wie reagieren Sie? Wenn nicht, hätten Ihre Risikoanalysen hier nicht zumindest die öffentlichen Hinweise und Kritikpunkte aufnehmen sollen?
  2. Wie sieht die bisherige und aktuelle menschenrechtliche Risikobewertung von Thyssenkrupp Uhde zu diesem Projekt aus? Schließen Sie sich der Ansicht Ihrer Projektpartner an, dass mit dem Bau der Ammoniakfabrik keine wesentlichen Menschenrechtsrisiken verbunden wären?
  3. Welche genauen Geschäftsbeziehungen bestehen mit welchen Betreibern des Ammoniakprojekts? Baut Uhde nur die Anlage oder gibt es weitere Kooperationen oder Wartungsverträge vor Ort?
  4. Wie bringen Sie Ihre eigenen, öffentlichen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte in Einklang mit dem fortgesetzten Engagement von Thyssenkrupp Uhde?
  5. Wie bewerten Sie angesichts des anerkannten Risikos irreversibler Schäden am lokalen Lagunensystem die Einhaltung Ihrer eigenen Sorgfaltspflichten im Umweltbereich, die über die bloße Erfüllung der lokalen Genehmigungsauflagen hinausgeht?
  6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bzw. Uhde ergriffen, um sicherzustellen, dass die Projektaktivitäten die Würde, die Lebensgrundlage und das kulturelle Überleben der betroffenen indigenen Fischergemeinden nicht beeinträchtigen werden?
  7. Angesichts wiederholter Berichte über Belästigungen und Drohungen gegen weibliche Menschenrechtsverteidigerinnen der Mayo-Yoreme, wie hat Thyssenkrupp Uhde sichergestellt, dass seine Geschäftspartner nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, und warum hat Uhde offenbar die Dementis seiner Partner trotz öffentlicher Dokumentation akzeptiert?
  8. Welche konkreten Governance-Mechanismen hat der Vorstand aktiviert, um sicherzustellen, dass die Beteiligung von Thyssenkrupp Uhde an diesem Projekt mit dem eigenen Verhaltenskodex des Unternehmens vereinbar ist, und unter welchen Umständen würde der Vorstand entscheiden, dass eine weitere Beteiligung mit diesen Standards unvereinbar ist?
  9. Wie steht die fortgesetzte Beteiligung von Thyssenkrupp Uhde an einer Ammoniakfabrik mit bekannten Unfall- und Toxizitätsrisiken im Einklang mit seiner öffentlichen Verpflichtung, das Recht auf Gesundheit zu achten, insbesondere für die indigenen Gemeinschaften, die in der Nähe der Anlage leben und arbeiten?
  10. Hat Thyssenkrupp Uhde sichergestellt, dass das Projekt nicht die geschützten Existenzrechte der betroffenen indigenen Völker beeinträchtigt, zu deren Achtung es sich öffentlich verpflichtet hat?
  11. Welche Maßnahmen hat Uhde ergriffen, um sicherzustellen, nicht zur Unterdrückung oder Abschreckung rechtmäßiger Proteste beizutragen?
  12. Wie hat Thyssenkrupp Uhde die Auswirkungen einer möglichen Ammoniakfreisetzung auf die öffentliche Gesundheit bewertet, und warum wurde es trotz der in den eigenen Bewertungen von GPO anerkannten Hochrisikoszenarien als akzeptabel erachtet, das Projekt fortzusetzen?
  13. Wie hat Thyssenkrupp Uhde die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen der Ammoniakfabrik auf die indigenen Mayo-Yoreme-Gemeinschaften bewertet?
  14. Welche konkreten Notfallvorsorge- und Notfallmaßnahmen hat Thyssenkrupp Uhde im Falle eines Ammoniaklecks oder eines Industrieunfalls zum Schutz der umliegenden indigenen Gemeinschaften überprüft, und wie hat das Unternehmen bewertet, ob die lokalen Gesundheitsdienste in der Lage sind, auf einen solchen Vorfall zu reagieren?

Auch wir hätten von Ihnen bereits im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht detaillierte Informationen erwartet, wenn sie einen risikobasierten Ansatz verfolgen und Uhde direkt in ein so umstrittenes Projekt involviert ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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