„Kreuzfahrtschiff-Konzern TUI in schwerer Seenot“

Rede von Markus Dufner auf der virtuelle Hauptversammlung der TUI AG am 14. Februar 2023 / Hauptversammlung wurde wegen massiver Technikprobleme mehr als zwei Stunden unterbrochen / Dachverband verlangt Aufklärung von TUI


Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der TUI AG,   

mein Name ist Markus Dufner, ich bin Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Ich vertrete hier ca. 40.000 Aktien zahlreicher Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre.  

Erlauben Sie mir zunächst einen kurzen Rückblick auf die virtuelle Hauptversammlung der TUI AG im vergangenen Jahr. Sie fand am 8. Februar 2022 statt – gut zwei Wochen vor Beginn des Kriegs von Russland gegen die Ukraine (24. Februar) statt. Die Vorbereitungen für die sogenannte „militärische Spezialoperation“ Russlands gegen sein Nachbarland waren bereits in vollem Gange.  

Was hat das mit der TUI AG zu tun? Damals hielt der russische Oligarch Alexey Mordaschov noch ein 34-Prozent der Anteile an der TUI. Die verkaufte er am 28. Februar, also vier Tage nach Kriegsbeginn und kurz vor dem Inkrafttreten der EU- Sanktionen gegen Russland. 4,1 Prozent gingen an Russland und 29,9 Prozent gingen an Ondero Limited, eine Firma, die auf den Jungferninseln registriert ist.

Auf der TUI-Hauptversammlung leistete sich der inzwischen ausgeschiedene TUI-Chef Fritz Joussen eine gravierende Fehleinschätzung hinsichtlich der Person von Herrn Mordaschov, der damals auch noch Aufsichtsratsmitglied war. Auf die von mir eingereichte Frage, inwiefern das „zweifelhafte Image“ von Mordaschov auf die TUI abfärbe, antwortete Herr Joussen:
„Also Herr Mordaschov ist ein Aktionär, der übrigens in der Krise sehr zu unserem Unternehmen gestanden hat, der [weglassen: übrigens in der Krise] mit den politischen Entscheidungsträgern engen Kontakt auch hatte, weil es immer wichtig war, wenn der Staat Geld gibt, geben eben auch die Investoren Geld. Das war ein wechselseitiges Interesse. Ich kann das nicht sehen, dass Herr Mordaschov ein negatives Image hat und dementsprechend glaube ich auch nicht, dass da was abfärbt.“
 
Naja, Herr Joussen, ich nehme mal an, dass Sie sich heute für diese abenteurliche Aussage in Grund und Boden schämen. Da Sie wohl nicht gleich hier zur Tür hereinkommen werden, um Stellung zu nehmen, richte ich meine Fragen an Sie, Herr Ebel, als heute  verantwortlichen Chef der TUI AG und natürlich auch an Sie, Herr Zetsche, als langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

– Wie sah Ihre Einschätzung gegenüber Herrn Mordaschov aus?
– Wann haben Sie erkannt, dass für die TUI AG und ihre Aktionär*innen Gefahr im Verzug war?
– Wann hat die TUI AG die Nachricht erhalten, dass Mordaschovs Ehefrau Marina als kontrollierende Gesellschafterin bei Ondero benannt wurde?

Ondero Limited ist wiederum mehrheitlicher Gesellschafter der auf Zypern ansässigen Unfirm Limited, die 29,9 Prozent der Aktien an der TUI AG hält.
– Wann wurde der TUI AG bekannt, dass Herr Mordashov die restlichen 4,1 Prozent an seine russische Holding Severgroup, die von ihm kontrolliert wird, übertrug?

Die Presse berichtete, dass Reisewillige offenbar zögerten, ob sie angesichts des Mordaschow-Falls erneut bei TUI buchen sollten (so z.B. die Fachzeitschrift „Der Aktionär“, 18.03.2022).
– Wie hoch schätzen Sie den Imageschaden und den materiellen Schaden ein, den die TUI durch den Großaktionär Mordaschow und die Fehleinschätzung von Herrn Joussen erlitten hat?

Doch nun zu anderen Kernthemen und -forderungen, die der Nabu und der Dachverband Ihnen heute vortragen:  Wir verlangen von der TUI
1. ambitioniertere Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz
und wir fordern
2. mehr Transparenz bei der Umsetzung des neuen Lieferkettengesetzes

Im Zusammenhang mit diesen Forderungen stellen wir unsere Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkte 2 und 3, Vorstand und Aufsichtsrat der TUI AG nicht zu entlasten.

Die Kreuzfahrten der TUI sind umwelt- und klimaschädlich. Das haben wir in unseren Gegenanträgen und in der gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Nabu deutlich gemacht.

Als weltweit größter Touristik-Konzern sollte sich die TUI ihrer Vorbildwirkung bewusst sein und sich bei zentralen Themen wie Klima- und Umweltschutz gesetzeskonform verhalten.
Tatsächlich ist aber unklar, ob die TUI gut auf das am 1. Januar in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereitet ist.

Im Geschäftsbericht der TUI steht vollmundig: „Wir halten die zunehmend auf Lieferketten ausgerichteten Vorschriften ein (zum Beispiel deutsches Lieferkettengesetz oder EU -Vorschriften zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette 2025) und führen neue Prozesse und Strukturen mit einem starken Fokus auf unsere Beschaffung ein.“

Ob sich die TUI tatsächlich an das Lieferkettengesetz hält und die Vorschriften einhält, wird noch zu prüfen sein.

Auf der Webseite der TUI AG ist von ´Tausenden von Zulieferern in mehr als 90 Ländern´ die Rede. Um ihrer Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette nachzukommen, sollte die TUI die genaue Zahl kennen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüfen zu können.

Die Frage an Sie also:
Wie viele Zulieferer genau hat die TUI?
Aus wie vielen Ländern kommen die Zulieferer?
Bitte nennen Sie die drei wichtigsten Länder mit der Zahl der dort befindlichen Zulieferer!


Handel mit CO2-Zertifikaten

Der Handel mit CO2-Zertifikaten ist zuletzt noch mehr in Verruf geraten. Etliche Medien haben aufgedeckt, dass offenbar fast alle Zertifikate aus Waldschutzprojekten des führenden Zertifizierers auf dem Kompensationsmarkt, Verra, wertlos sind.
Meine Fragen hierzu:
Haben Sie Ihre Treibhausgasemissionen über solche Anbieter kompensiert?
Wenn ja, in welchem Umfang, von welchem Anbieter und welche Projekte wurden damit gefördert?

Wenden wir uns noch den Arbeitsbedingungen Ihrer Angestellten zu, insbesondere der Menschen an Bord, die den Passagieren das Reisen so angenehmen machen.

Zuletzt gab es da einen Bericht im Hamburger Abendblatt mit dem Titel: „Kreuzfahrt: So hart ist das Leben der Crews an Bord“ so titelte das Hamburger Abendblatt gestern.

Laut der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kommt der Großteil der Beschäftigten unter Deck, die für Reinigungsaufgaben oder schwere körperliche Arbeiten eingesetzt werden, aus Ländern in Asien wie den Philippinen oder Indien. Die für sie gezahlten Löhne sind angesichts geringerer Lebenshaltungskosten in der Heimat noch einigermaßen attraktiv, für die meisten Europäer hingegen nicht.

Können Sie bestätigen, dass die TUI ihren Reinigungskräften, Reinigungskräften, Zimmermädchen und Wäschereimitarbeiter nur etwa 900 US-Dollar (ca. 836 Euro) pro Monat zahlt?

Auch die Arbeitszeiten erscheinen sehr lang: 14 Stunden pro Tag und das bei einer 7-Tage Woche? Wo bleibt da Zeit zum Ausruhen und Regenerieren?

Wie sieht es mit der Bezahlung von Überstunden aus?

Wir finden die Forderung von ver.di vernünftig, dass Angestellte nicht bei Drittfirmen sondern direkt bei der TUI AG angestellt sein sollten – mit dauerhaften Verträgen inklusive Sozialversicherung. Bitte nehmen Sie dazu Stellung.

Technik-Desaster: Insgesamt war die TUI-Hauptversammlung mehr als zwei Stunden unterbrochen.

Zum Schluss kommt das Thema virtuelle Hauptversammlungen.
Im Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 8 empfiehlt der Dachverband, die Satzungsänderung bezüglich der Durchführung virtueller Hauptversammlungen abzulehnen.

Ich finde, dass der Kreuzfahrtschiff-Konzern TUI bei seiner heutigen virtuellen Hauptversammlung in schwere Seenot gekommen ist. Herr Zetsche, Herr Ebel, Sie haben uns Aktionärinnen und Aktionäre mehr durch insgesamt mehr als zwei Stunden Unterbrechung ganz schön auf die Folter gespannt.  Diese schwere Panne weckt Zweifel, dass Aktionärsversammlungen in Zukunft zuverlässig virtuell übertragen werden können.

Meine Vorredner haben sich aus meiner Sicht zutreffend zur Problematik virtueller Hauptversammlungen und deren Problematik geäußert. Schon mit der Entscheidung, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen, hat der Vorstand unter Beweis gestellt, neue Möglichkeiten für eine aktionärsfreundliche Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten nicht nutzen zu wollen. So hat der Vorstand darauf verzichtet, den Aktionär*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen schon vorab schriftlich einreichen zu können und die Antworten dazu auch für alle transparent zu machen. So würden Sie dazu beitragen, dass das Frage- und Informationsrecht aller Aktionär*innen besser umgesetzt würde. Die Diskussion in der Hauptversammlung könnte so auf wichtige Punkte und Nachfragen fokussiert werden können.

Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte nach unserer Auffassung die Hauptversammlung – und nicht der Vorstand – darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Wir fordern Sie dazu auf, der Hauptversammlung auch die Option eines hybriden Formats vorzuschlagen, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung verbindet.

Daher meine Frage:
Haben Sie die Option einer hybriden Hauptversammlung, an der sowohl in Präsenz als auch virtuell teilgenommen werden kann, geprüft oder haben Sie dies vor? Was sind Ihre jeweiligen Gründe?

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