Der Abgasskandal geht weiter: Unsere Gegenanträge

Protest vor der VW- Hauptversammlung 2019 in Berlin


Wir haben drei Gegenanträge zur Hauptversammlung der Volkswagen AG am 30.09.2020 eingereicht.

Gegenantrag zu TOP 2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen AG

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. beantragt, dass die Volkswagen AG für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende ausschüttet.

Begründung:

Da die Bildung und Dotierung von Rückstellungen nicht der Hauptversammlung obliegt, werden wir unsere Begründung für die Ablehnung, eine Dividende auszuschütten, in unserem Gegenantrag zu TOP 3 ausführen (Versäumnis des Vorstands zur Bildung von Rückstellungen).

Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. beantragt, den Mitgliedern des Vorstands der Volkswagen AG die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu verweigern.

Begründung:

Weiter Fehler in der Modellpolitik
Trotz öffentlicher Bekundungen zum Umbau des Konzerns und guter erster Umbauschritte in Richtung batterie-elektrischer Antriebe ist die Modellpolitik der Volkswagen AG und vor allem einiger Konzerntöchtern nach wie vor zu sehr auf zu große, schwere und übermotorisierte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ausgelegt. Folge dieser Entwicklung ist, dass der durchschnittliche CO2-Ausstoß der europäischen Pkw-Neuwagenflotte (EU28, Norwegen und Island) 2019 laut Nachhaltigkeitsbericht nicht wie angestrebt gesunken, sondern mit 124 g/km CO2 im Vergleich zu 2018 (123 g) und 2017 (122 g) sogar weiter angestiegen ist. Die mit einer Überschreitung des CO2-Flottengrenzwerts verbundenen und nun drohenden Strafzahlungen für die Jahre 2020 ff. lassen sich bei dieser Ausgangslage nur mit einem Erfolg des ID.3, einer Steigerung der Zulassungszahlen kleiner, sparsamer Fahrzeuge oder mit mehr Plug-in-Hybriden bewerkstelligen.

Denn trotz des nun endlich zur Auslieferung bereitstehenden Hoffnungsträgers VW ID.3 und erster (meist großer und schwerer) reiner E-Modelle bei Porsche und Audi hat es die Volkswagen AG verpasst, rechtzeitig rein elektrische Modelle in ausreichender Zahl und vor allem in den unteren Segmenten auf den Markt zu bringen. Dass aktuell die Nachfrage nach dem e-up! nicht bedient werden kann und kein Nachfolger in diesem Segment am Start ist, ist bezeichnend.

Die Volkswagen AG setzt, wie andere Mitbewerber auch, zur Senkung der CO2-Flottenemissionen stark auf Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Technologie, obwohl diese lediglich eine Scheinlösung darstellen. Es geht dabei in erster Linie darum, mit den Fahrzeugen und ihren unrealistisch niedrigen, offiziellen Verbrauchs- und CO2-Angaben die offiziellen Statistiken zu schönen. Wir erwarten vom Volkswagen-Vorstand eine Antwort, wie er es schaffen will, dass Nutzer*innen die Fahrzeuge mit Plug-in-Technologie beim realen Gebrauch ähnlich bewegen, wie es der Prüfzyklus annimmt. Ist dies nicht der Fall, liegt der tatsächliche Verbrauch der Plug-in-Fahrzeuge bei einem Mehrfachen des offiziellen Normverbrauchs. Dann sind solche Fahrzeuge lediglich auf dem Papier sauber und müssen mit Fug und Recht als Mogelpackung bezeichnet werden. Es droht nach dem Diesel-Abgasskandal der nächste massive Imageverlust. Als Beispiel kann hier der Porsche Cayenne E-Hybrid genannt werden, der mit einer Motorleistung von 340 kW (462 PS) und eine Höchstgeschwindigkeit von 253 km/h mit 3,4 bis 3,2 Litern Normverbrauch und 74 bis 72 g CO2/km in die Statistiken eingeht, vor allem in seinem Fahrmodus Sport Plus aber ein Vielfaches an realem Verbrauch aufzeigt.

Abgasskandal geht weiter
Auch im Jahr 5 des Abgasskandals waren und sind seine direkten Folgen noch immer massiv zu spüren. Der Konzern verweigert weiterhin eine komplette Aufklärung der Geschehnisse und versucht nach wie vor, mit unzähligen Vergleichen eine gesetzliche Grundsatzentscheidung zu vermeiden.

Prominentestes Beispiel ist hier der Vergleich bei der Musterfeststellungsklage von VZBV und ADAC. Gegen Zahlung von geschätzt 830 Mio. Euro für 239.000 betrogene Dieselbesitzer*innen wurde die Klage zurückgenommen. Offenbar ein gutes Geschäft für die Volkswagen AG, vor allem, wenn man sich Gerichtsentscheidungen anschaut, bei denen dazu verurteilt wurde, Fahrzeuge mit Betrugssoftware zum Neuwagenpreis zurückzukaufen. So hat z.B. der Bundesgerichtshof klargemacht, dass er im Verbau von Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sieht.

Zusätzlich zu in der Musterfeststellungklage zusammengefassten etwa 239.000 Kläger*innen wird allein in Deutschland von rund 50.000 Dieselkund*innen ausgegangen, die individuell geklagt haben und mit denen Volkswagen aktuell Gespräche über Vergleichsangebote geführt hat, die in der Höhe teils deutlich über den Summen des Vergleiches im Rahmen der Musterfeststellungklage liegen dürften. In ca. 7.000 Fällen scheint sich die Volkswagen AG mit den betrogenen Kund*innen in der Zwischenzeit bereits geeinigt zu haben.

Zusätzlich wurden auch bei Modellen mit dem, dem Skandalmotor folgenden, Dieselmotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 eine Zyklus-Erkennung entdeckt, die auf eine illegale Abschalteinrichtung hinweisen könnte. Zwar wurden die Vorwürfe von der Volkswagen AG dementiert, konnten aber noch nicht gänzlich ausgeräumt werden. Sollten sich diese Entdeckungen bestätigen, wäre das die Fortführung einer jahrelangen, systematischen Umgehung bestehenden Rechts mit einhergehenden Schäden für Umwelt und VW-Kund*innen.

Versäumnis des Vorstands zur Bildung von Rückstellungen
Der Vorstand hätte aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2019 Rückstellungen bilden müssen für:
– den Ausgleich der Folgen der Corona-Pandemie.
– notwendige Konversionsmaßnahmen für einen verstärkten Umbau des Konzerns in Richtung Elektromobilität. Dabei sind neben Pkw und Lkw vor allem Busse und zukünftig auch andere Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr stärker in den Fokus des Konzerns zu nehmen.


Gegenantrag zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Volkswagen AG die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, den Vorstand anzuweisen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten und nicht gegen gesetzliche Vorgaben beim Schadstoffausstoß von Fahrzeugen zu verstoßen. Der Aufsichtsrat hat es zudem versäumt, auf die Umsetzung von wirksameren Klimaschutz-Maßnahmen zu bestehen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten, zu denen sich VW bekannt hat.


Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
VW erfüllt weiter nicht komplett die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. VW belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Im Vergleich mit den 20 größten deutschen Konzernen sind in dieser Hinsicht 11 Konzerne besser aufgestellt als VW, darunter auch die direkten Konkurrenten. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law von 2019: https://www.business-humanrights.org/de/kurzbewertung-deutscher-unternehmen


China Cables: Zwangsarbeit bei Zulieferer aus Xinjiang?

Die unter dem Namen „China Cables“ öffentlich gewordenen, zuvor geheimen Dokumente der chinesischen Regierung belegen die systematische Verfolgung und Unterdrückung der Uigur*innen in Umerziehungslagern in Xinjiang, China. Mehr als 80.000 Menschen der muslimischen Minderheit sollen dort für Zulieferer internationaler Marken arbeiten, womöglich auch unter Zwangsarbeit. Der Bericht „Uyghurs for sale“ des Australian Strategic Policy Institutes nennt VW als eines von 83 Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Einsatz uigurischer Arbeiter*innen durch potenziell missbräuchliche Arbeitsvermittlungsprogramme profitieren: https://www.aspi.org.au/report/uyghurs-sale.

Dem Bericht zufolge gibt es Hinweise, dass 500 uigurische Arbeiter*innen direkt aus Xinjiang in einen Zulieferbetrieb von VW transferiert wurden, namentlich Highbroad Advanced Material (Hefei) Co. Ltd. Dieser Hersteller von LCD-Bildschirmen gibt an, dass auch VW zu seinen Kunden zählt.

Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung unterhält das chinesische Joint-Venture Saic Volkswagen eine direkte Kooperation mit der bewaffneten Volkspolizei, welche in Xinjiang in die Internierungen von Uigur*innen verstrickt ist.

Nicht kompatibel mit den Pariser Klimaschutzzielen
Die VW AG muss viel mehr dafür tun, damit das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens erreicht werden kann. Nur diese Begrenzung würden die Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich mindern, die von zukünftigen Generationen und vor allem von den Menschen und Ökosystemen im Globalen Süden er- und getragen werden müssen.  Der VW-Konzern ist weltweit für 2 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich und trägt damit eine vergleichbare Verantwortung wie Industrienationen, die Emissionen gemäß den internationalen Klimazielen zu senken.

Wenn alle Konzerne weltweit bis 2050 eine Klimabilanz wie VW hätten, würde sich das Klima um ganze 3,4 Grad Celsius erwärmen. Schlimmer noch: Wenn VW die eigenen (bis Ende 2019 kommunizierten) Klimaziele umsetzen würde, liefe es immer noch auf eine Erwärmung um 3,3 Grad Celsius hinaus. Das zeigt ein Bericht des Beratungsunternehmens right. based on science von Ende 2019: https://www.rightbasedonscience.de/

Mitverantwortung des Aufsichtsrats für Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte
Auch der Aufsichtsrat trägt Mitverantwortung, wenn gesetzliche Schadstoffgrenzwerte nicht eingehalten werden. Er muss Sorge tragen, dass der VW-Vorstand gewährleisten kann, dass alle Fahrzeuge des Konzerns so ausgestattet sind und nachgerüstet oder nachgebessert werden, dass sie die Schadstoffgrenzwerte auch im Realbetrieb auf der Straße einhalten. Gegebenenfalls muss die Nachrüstung mit zusätzlich eingebauten Stickoxidminderungssystemen durchgeführt werden, um Besitzer von Diesel-Fahrzeugen des Konzerns vor schon existierenden und noch drohenden Fahrverboten und damit verbundenen Wertverlusten zu bewahren.

Doch nicht nur Diesel-Fahrzeuge der Volkswagen AG sind vom Abgasskandal betroffen. Abgastests beim Audi Q5 2.0 TFSI, Euro 6 (Bj. 2015) haben gezeigt, dass diese Fahrzeuge im Realbetrieb 24 % mehr Stickoxide und sogar rund 60 % mehr Kohlenmonoxid ausstoßen. Der Stickoxidausstoß lag mit 80 mg/km 300 Prozent über den Herstellerangaben von Audi und über dem gesetzlichen Grenzwert von 60 mg/km. Expert*innen gehen davon aus, dass bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551 eine Zyklus-Erkennung verbaut ist. Wenn das Lenkrad bei der Abgasprüfung nicht eingeschlagen ist, wird dadurch offenbar die Schaltung des Automatikgetriebes verändert und eine Abschalteinrichtung wird aktiv. Eine endgültige juristische Einordnung steht noch aus, kann aber enorme Folgen für den Konzern mit sich bringen.

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  1. […] das Werk in Urumqi habe mit 50.000 Fahrzeugen eine gute Auslastung.Gegenanträge und Fragen:https://www.kritischeaktionaere.de/volkswagen/der-abgasskandal-geht-weiter/ und […]

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