Volkswagen AG Lieferkettengesetz Menschenrechte Klimaschutz Hauptversammlung 2026

Keine Dividende, wenn Jobs abgebaut und Sorgfaltspflichten verletzt werden: Unsere Gegenanträge

Volkswagen in Tansania: Über 100 Beschwerden lokaler Gemeinden gegen Kohlenstoffprojekt (Titelfoto der Studie der Maasai International Solidarity Alliance, MISA)

Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung am 18. Juni 2026 / Zivile Zukunft am Standort Osnabrück statt Rüstungsproduktion / Strategisches Chaos bei der Antriebswende / Beschwerden lokaler Gemeinden gegen VW-Projekt in Tansania / Strafzahlung wegen sklavenarbeitsähnlicher Verhältnisse auf VW-Rinderfarm in Brasilien / Bezug von Konfliktrohstoffen aus dem Sudan / Keine Wiederwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Pötsch wegen mangelnder Aufklärung und Mitverantwortung im Dieselskandal

Gegenantrag zu TOP 2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand über die Gewinnverwendung abzulehnen.

Begründung:
Wenn Mitarbeiter um ihre Jobs bangen oder Standorte auf dem Spiel stehen, sind hohe Dividendenzahlungen unsolidarisch und gefährden den sozialen Frieden. Daher lehnen wir die Ausschüttung einer Dividende von 5,20 Euro je Stammaktie und 5,26 Euro je Vorzugsaktie ab.

Der Vorschlag von Verwaltung und Aufsichtsrat, in der aktuellen wirtschaftlichen und strukturellen Krise des Volkswagen-Konzerns Milliardenbeträge an die Aktionärinnen und Aktionäre auszuschütten, ist kurzsichtig und unverantwortlich. Er gefährdet die langfristige Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und den sozialen Frieden in den Werken.

Mangelnde Solidarität und Gefährdung des sozialen Friedens

Während Zehntausende Beschäftigte im Konzern um ihre Arbeitsplätze bangen, Gehaltsverzicht debattiert wird und die Schließung ganzer Produktionsstandorte im Raum steht, signalisiert eine milliardenschwere Dividendenausschüttung eine eklatante soziale Schieflage. Hohe Sonderzahlungen an Anteilseigner bei gleichzeitigem massivem Sparprogramm auf dem Rücken der Belegschaft sind unsolidarisch. Sie zerstören das Vertrauen der Belegschaft in die Führung des Unternehmens und gefährden die historisch gewachsene, sozialpartnerschaftliche Kultur bei Volkswagen, die für die Bewältigung der Transformation zwingend notwendig ist.

Notwendigkeit zukunftsorientierter Investitionen

Anstatt wertvolle Liquidität aus dem Unternehmen abzuziehen, muss der Bilanzgewinn im Konzern gehalten werden. Volkswagen hinkt bei der Entwicklung bezahlbarer, ressourceneffizienter Mobilitätslösungen hinterher. Die einbehaltenen Mittel müssen genutzt werden, um die Forschungs- und Entwicklungsbudgets zu stärken. Ziel muss es sein, die Werke mit der Produktion gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch sinnvoller Güter auszulasten, um so Beschäftigung langfristig und nachhaltig zu sichern.

Stärkung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Darüber hinaus zeigt die anhaltende Kritik von Menschenrechtsorganisationen und indigenen Gemeinschaften – etwa im Zusammenhang mit dem CO₂-Bodenprojekt in Tansania oder bei der Überwachung globaler Rohstofflieferketten –, dass die Kontrollmechanismen des Konzerns erhebliche Lücken aufweisen.

Wir verlangen vom Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG, substantielle Mittel aus den einzubehaltenden Gewinnen bereitzustellen, um:

  • die personellen Kapazitäten im Bereich des Nachhaltigkeits- und Compliance-Managements drastisch aufzustocken;
  • unabhängige, transparente und lückenlose Prüfverfahren entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu finanzieren;
  • effektive Beschwerdemechanismen für betroffene lokale Gemeinschaften vor Ort zu etablieren.

Die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und internationaler Menschenrechtsstandards darf nicht als bürokratisches Pflichtprogramm verstanden werden, sondern muss finanziell so unterlegt sein, dass Volkswagen seiner globalen Verantwortung gerecht wird. Eine Ausschüttung von Dividenden darf erst dann wieder zur Debatte stehen, wenn die Arbeitsplätze im Inland gesichert sind und die Lieferketten des Konzerns nachweislich frei von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung sind.

Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands der Volkswagen AG die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand ignoriert seine sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten. Auch in ökonomischer Hinsicht versagt das Management, weil es die E-Mobilitäts-Kompetenz des Konzerns nicht rechtzeitig auf den globalen Märkten etabliert hat.

Rüstungskooperation statt ziviler Zukunft am Standort Osnabrück

Dem Werk Osnabrück droht das Aus, während gleichzeitig über eine Kooperation mit dem Rüstungskonzern Rafael Advanced Defense Systems spekuliert wird. Eine solche Militarisierung gefährdet den Ruf Osnabrücks als „Friedensstadt“. Wir fordern den Vorstand auf, Rüstungsproduktionen dauerhaft auszuschließen. Stattdessen muss eine sozial-ökologische Konversion realisiert werden. Wissenschaftliche Studien und Initiativen wie ROBIN WOOD zeigen auf, dass das Werk ideal für die Fertigung ziviler Mobilitätslösungen ist – etwa für die Entwicklung eines barrierefreien, vollelektrischen E-Fahrzeugs für den Einsatz in Taxi- und Rufbus-Systemen im ländlichen Raum. [1, 2, 3]

Massiver Stellenabbau und Verlagerung von Arbeitsplätzen nach China und in die USA

Die Pläne des Vorstands, bis 2030 rund 50.000 Konzernstellen abzubauen – davon allein 35.000 bei der Kernmarke VW –, sind sozial unverantwortlich. Der Vorstand rechtfertigt dies mit Automatisierung und globalen Überkapazitäten. Gleichzeitig forciert der Konzern jedoch eine gefährliche Verlagerung. Durch den Export von in China statt in Europa entwickelten und gebauten Modellen in neue Märkte mutiert VW immer mehr zu einem chinesischen Anbieter. Es besteht das Risiko, dass langfristig billigere VW-Modelle aus China den europäischen Markt überschwemmen und heimische Arbeitsplätze dauerhaft vernichten. Die geopolitisch motivierte Debatte über den Ausbau von Produktionskapazitäten in den USA aufgrund von US-Zöllen gefährdet die europäische Belegschaft zusätzlich.

Strategisches Chaos bei der Antriebswende und Gewinneinbruch bei Porsche

Dem Vorstand fehlt die klare Linie bei der Elektromobilität. Das parallele Aufrechterhalten und Neuentwickeln von Verbrennern, Plug-in-Hybriden, Range Extendern und reinen E-Autos (BEV) verschlingt immense Ressourcen und drückt die Margen.
Besonders desaströs zeigt sich dieses strategische Zickzack-Kurs bei Porsche: Der massive Gewinneinbruch von 5,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf nur noch rund 90 Millionen Euro im Jahr 2025 ist die direkte Folge teurer Kehrtwenden zurück zum Verbrenner. Diese Milliarden-Fehlinvestitionen schaden dem Konzern nachhaltig.

Globale Schwäche bei E-Mobilität und falsche Prioritätensetzung

Während die Volumenmarken (VW, Seat/Cupra, Skoda) die finanzielle Last des Konzerns tragen, enttäuschen die Luxusmarken um Audi fundamental. Zudem kaschiert der solide BEV-Marktanteil in Westeuropa (jedes fünfte Fahrzeug) das globale Versagen des Vorstands. Weltweit verfügten 2025 noch immer rund 89 % der verkauften Konzernfahrzeuge über einen Verbrennungsmotor. In der Wachstumsregion Asien-Pazifik und insbesondere im Schlüsselmarkt China liegt der Verbrenneranteil sogar bei fatalen 95 %.
Obwohl westeuropäische Lichtblicke wie der verbesserte ID.3 neo, der Verkaufsfolg des Škoda Elroq und der kommende ID.Polo Hoffnung machen, hat es der Vorstand versäumt, diese E-Mobilitäts-Kompetenz rechtzeitig auf den globalen Märkten zu etablieren.

Beschwerden lokaler Gemeinden gegen VW-Projekt in Tansania

Seit 2022 finanziert Volkswagen ein Joint Venture mit Climate Partners, welches u.a. ein Kohlenstoffprojekt auf knapp einer Million Hektar Land im Norden Tansanias etablieren will. Dadurch soll die Klimabilanz des Konzerns aufgebessert werden.

Das Projekt stößt auf massive Kritik der lokalen Bevölkerung, insbesondere der indigen Maasai, und internationaler Nichtregierungsorganisationen. Allein im April gingen über 100 Beschwerden bei dem Zertifizierer VERRA ein – die meisten von betroffenen Maasai aus den anvisierten Dörfern.

Das Netzwerkt Maasai International Solidarity Alliance (MISA) hat umfangreiche Probleme des Projektes dokumentiert. Lokal angepasste, traditionelle Strukturen des Weidemanagements sollen durch strikte, realitätsferne Vorgaben ersetzt werden. Dass VW derart über die Weidewirtschaft der Maasai bestimmen will, verletzt grundlegende Menschenrechte. Die Bevölkerung wurde zudem nicht angemessen informiert und konsultiert und auf deren Forderung, das Projekt zu pausieren, nie eingegangen. Weiterhin ist die Kohlenstoffspeicher-Wirkung hoch umstritten.

Ein Treffen einer Maasai-Delegation mit den Projektverantwortlichen in Deutschland wurden 2025 abgelehnt. Der Beirat des Joint Ventures hat nie versucht, Kontakt mit den Maasai oder den deutschen Partnerorganisationen aufzunehmen, die das Projekt kritisieren.

Im aktuellen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht von VW fehlt eine spezifische Nennung des Konflikts im Norden Tansanias. Es gibt nur allgemeine Bekenntnisse zu ökologischer und sozialer Verantwortung, zur Einhaltung von Menschenrechten entlang der Wertschöpfungskette und zur Überprüfung von Lieferanten und Partnern.


Gegenantrag zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Volkswagen AG die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe als Kontrollorgan des Vorstands nicht hinreichend nachgekommen. Er hat es versäumt, auf Entschädigung für ehemalige Sklavenarbeiter*innen in Brasilien hinzuwirken und die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette durchzusetzen.

Strafzahlung wegen sklavenarbeitsähnlicher Verhältnisse auf VW-Rinderfarm in Brasilien

Volkswagen do Brasil wurde im Februar dieses Jahres in bereits zweiter Instanz vor dem zuständigen brasilianischen Arbeitsgericht (TRT-8) in Belém wegen sklavenarbeitsähnlicher Zwangsverhältnissen auf der ehemaligen VW-Rinderfarm Vale do Rio Cristalino im Bundesstaat Pará in den 1970er und 1980er Jahren verurteilt. Das Gericht in Belém folgte dem erstinstanzlichen Urteilsspruch vom 29. August 2025 in Redenção, Pará. Das nun in zweiter Instanz bestätigte Urteil gegen VW do Brasil sieht eine Strafzahlung in Höhe von 165 Mio. Reais (derzeit ungerechnet 25 Mio. Euro) vor und fordert von der Firma, wirksame Strukturen zur Sicherstellung des kategorischen Ausschlusses von sklavenarbeitsähnlichen Zwangsstrukturen auszuarbeiten. Zudem muss VW do Brasil „öffentlich seine Verantwortung eingestehen“ und „die Arbeiter:innen sowie die ganze Gesellschaft um Entschuldigung bitten“, so das Urteil.

VW selbst bezeichnete die Gerichtsurteile in Brasilien wiederholt bewusst verharmlosend als „Untersuchung“ und kündigte erneut an, in Berufung zu gehen. Gleiches droht der Konzern für die am 12. Juni dieses Jahres anstehende Gerichtsverhandlung (ebenfalls 2. Instanz) im Fall der Zivilklage auf individuelle Entschädigung der vier klagenden Überlebenden der VW-Zwangsarbeit auf der VW-Rinderfarm Vale do Rio Cristalino an.

Eine erneute Überprüfung des zweitinstanzlichen Urteils zu beantragen ist unsensibel gegenüber den Opfern und gegenüber der eigenen Verantwortung. Eine erneute Berufung hätte eine weitere Verzögerung zur Folge, wäre unverantwortlich und angesichts der Faktenlage sowie der vorliegenden Dokumente und Zeugenaussagen zudem unverständlich. Es ist auch aus ethischen Gründen nicht vertretbar, diesen Prozess weiter hinauszuzögern und zu warten, bis keine*r der damaligen Landarbeiter:innen mehr lebt.

Sudan: Bezug von Konfliktrohstoffe wie Gold lassen Zwifel an wirksamer Sorgfaltspflicht

Auch im Hinblick auf den Bezug von Konfliktrohstoffen, insbesondere von Gold aus dem Sudan, sehen wir erhebliche und weiterhin nicht ausgeräumte Zweifel daran, ob Volkswagen seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ausreichendem Maße nachkommt. Der Bericht des „Centre for Environmental and Social Studies (CESS)“ unterstreicht, dass die bestehenden Risikoanalysen, Kontroll- und Abhilfemechanismen im Konzern nicht geeignet erscheinen, konfliktbezogene Goldströme zuverlässig auszuschließen und damit eine indirekte Beteiligung an Kriegsfinanzierung sowie eine mittelbare Mitverantwortung an der Ermöglichung schwerer Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen sicher zu verhindern. Der CESS-Bericht „Der Fall Volkswagen: Auf den Spuren des sudanesischen Goldes durch globale Lieferketten“ dokumentiert, dass selbst in konzernseitigen Rohstoffberichten gelistete Akteure trotz dokumentierter militärischer Übernahme und Stilllegung weiterhin in Lieferkettenkontexten erscheinen, was auf gravierende strukturelle Defizite in der Due-Diligence-Praxis und in den Frühwarn- und Kontrollsystemen hindeutet (https://cess-sudan.com/conflict?view=volkswagen; https://cess-sudan.com/pdfs/THE%20CASE%20OF%20VOLKSWAGEN%20GERMAN.pdf). Vor diesem Hintergrund sehen wir eine klare Verantwortung des Vorstands, diese systemischen Schwächen aufzuklären, umfassende Transparenz über Lieferanten- und Zwischenhändlerstrukturen herzustellen und die Wirksamkeit der bestehenden Sorgfaltsprozesse durch unabhängige externe Prüfungen nachweisbar zu überprüfen.

Volkswagen muss sämtliche noch bestehen Beziehungen zu Lieferanten und Zwischenhändlern offenlegen und beenden, die weiterhin in den Handel mit Gold eingebunden sind, das im Zusammenhang mit problematischen Lieferketten etwa über die Sudan Gold Refinery (CID002567) sowie der von bewaffneten Akteuren dominierten Goldproduktion im Sudan stehen.

China: Weiterhin unklarer Umgang mit menschenrechtlichen Risiken

Weiter unklar bleibt, ob und in welchem Umfang Volkswagen menschenrechtliche Risiken in chinesischen Rohstoff- und Lieferketten wirksam adressiert. Angesichts der komplexen und oft schwer nachvollziehbaren Lieferketten nicht nur in China bestehen weiterhin Zweifel, ob bestehende Kontroll- und Auditmechanismen ausreichen, um Risiken wie Zwangsarbeit oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Insbesondere Berichte über problematische Rohstoffherkünfte aus Regionen wie Xinjiang verdeutlichen die Herausforderungen einer wirksamen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und werfen Fragen zur Transparenz sowie zur tatsächlichen Kontrolle der vorgelagerten Lieferketten auf.

Gegenantrag zu TOP 5: Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Wahl von Herrn Hans Dieter Pötsch abzulehnen.

Begründung:

Die vorgeschlagene Wiederwahl von Hans Dieter Pötsch widerspricht den Grundsätzen einer guten, transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance). Pötschs langjährige Rolle im Volkswagen-Konzern ist untrennbar mit einer mangelhaften Aufarbeitung des Dieselskandals, eklatanten Governance-Verstößen und dem Schutz von Großaktionären zulasten der Minderheitsaktionäre verbunden.

Mangelnde Aufklärung und Mitverantwortung im Dieselskandal

Pötsch war von 2003 bis September 2015 als Finanzvorstand (CFO) der Volkswagen AG tätig – also in genau dem Zeitraum, in dem die systematischen und rechtswidrigen Abgasmanipulationen entwickelt und weltweit millionenfach eingesetzt wurden. Als CFO trug er die Gesamtverantwortung für die Finanzflüsse und Risikobewertungen des Konzerns.

Als der Skandal im September 2015 aufflog, wechselte Pötsch im Oktober 2015 direkt an die Spitze des Aufsichtsrats. In dieser Kontrollfunktion ist er bis heute seiner Pflicht zur umfassenden, transparenten und rückhaltlosen Aufklärung aller relevanten Tatsachen des Skandals, der den Konzern bisher weit über 30 Mrd. Euro gekostet hat, nicht nachgekommen. Eine echte, unabhängige Aufarbeitung der Schuldfrage im Dieselskandal hat Pötsch bis heute verschleppt.

Kodexwidriger Wechsel und Verstoß gegen die Corporate Governance

Die erstmalige Bestellung von Pötsch zum Aufsichtsratsvorsitzenden im Oktober 2015 stellte einen massiven und direkten Verstoß gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) dar.

  • Verstoß gegen die „Cooling-off“-Periode: Der Kodex sieht zum Schutz der Kontrollunabhängigkeit zwingend vor, dass Vorstandsmitglieder nicht ohne eine zweijährige Abkühlungsphase in den Aufsichtsrat wechseln (Einschränkung: Es sei denn, der Wechsel erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte halten).
  • Die 17,5-Millionen-Euro-Abgeltung: Pötschs Wechsel wurde im Oktober 2015 von den Großaktionären (den Familien Porsche und Piëch über die Porsche SE sowie dem Land Niedersachsen) durchgedrückt. Um Pötsch den vorzeitigen Ausstieg aus seinem lukrativen Vorstandsvertrag zu ermöglichen, wurde ihm eine Abgeltung in Höhe von rund 17,5 Mio. Euro gewährt. Dieser von Großaktionären getragene, teuer erkaufter „Wechsel über Nacht“ hat die Unabhängigkeit des Kontrollgremiums von Tag in Zweifel gezogen.

Missachtung eigener Regeln und Blockade von Transparenz

Wir schließen uns ausdrücklich der scharfen Kritik des aktuellen Gegenantrags von Prof. Christian Strenger zu Tagesordnungspunkt 5 an. Die Absicht, Pötsch im Jahr 2026 für eine weitere Amtszeit zu wählen, setzt der schlechten Governance in der Volkswagen AG die Krone auf:

„Dass er nun trotz Überschreiten der von VW vorgegebenen Altersgrenze für Aufsichtsräte erneut gewählt werden soll, verdeutlicht die Entschlossenheit der auch im Aufsichtsrat prominent vertretenen Großaktionäre, eine transparente Aufklärung und Verantwortlichmachung der für den Skandal entscheidend verantwortlichen Personen so lange wie möglich zu verschieben.“

Pötsch überschreitet zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Juni 2026 die von der Volkswagen AG in ihrer eigenen Satzung bzw. den Geschäftsordnungen verankerte Altersgrenze von 74 Jahren. Dass die Verwaltung und die Großaktionäre diese selbstauferlegte Regel bewusst ignorieren, zeigt ein System der Vetternwirtschaft. Es geht nicht um das Wohl des Unternehmens oder die Modernisierung des Aufsichtsrats im Zuge der digitalen und elektrischen Transformation, sondern um den Machterhalt einer verschworenen Gemeinschaft, die eine lückenlose Aufarbeitung der Vergangenheit fürchtet.

Ein Aufsichtsratsvorsitzender, der als ehemaliger Finanzvorstand Teil des Systems der Diesel-Ära war, dessen Berufung gegen den Corporate Governance Kodex verstieß, der die Aufklärung blockiert und für den nun sogar konzerninterne Altersgrenzen ausgehebelt werden, ist als oberster Kontrolleur von Europas größtem Automobilkonzern nicht länger tragbar.

Verharmlosung des Diesel-Skandals als „Diesel-Thematik“

Hans Dieter Pötsch hat alles dafür getan, den Diesel-Skandal in der Volkswagen AG organisatorisch nicht konsequent aufzuklären. Dazu gehört auch bis in die jüngste Vergangenheit die sprachliche Verharmlosung des Dieselskandal als „Diesel-Thematik“. Mit diesem Framing versuchte Pötsch, den weltweiten, systematischen Betrug an Umweltbehörden und Millionen Kunden sprachlich auf eine Stufe mit einer lästigen, rein technischen Detailfrage zu stellen und somit zu negieren. In den hochoffiziellen Finanzdokumenten der Volkswagen AG, für die Pötsch zunächst als Finanzvorstand und später als Aufsichtsratschef mitverantwortlich zeichnete, wurde der Begriff „Diesel-Thematik“ regelrecht institutionalisiert.

Im Interesse der Zukunftsfähigkeit von Volkswagen, des Vertrauens der Kapitalmärkte und zum Schutz der Minderheitsaktionäre fordern wir alle Aktionär*innen auf: Stimmen Sie gegen die Wiederwahl von Hans Dieter Pötsch.

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