Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 

Die Dividende soll zweckbestimmt für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für die Mieterschaft und die Belegschaft der Vonovia SE, sowie für eine nachhaltige und nicht rendite-orientierte Bauerneuerung und einen paritätisch mitbestimmten Solidarfonds zur Sicherung sozialer Wohnverhältnisse eingesetzt werden. Auf eine Dividendenausschüttung wird verzichtet.

Begründung:

Nach Berechnungen der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen fließen 37 Prozent der Mieteinnahmen des Jahres 2019 in die geplante Dividendenausschüttung. Dabei wurde berücksichtigt, dass bei der Vonovia einen Teil der Einnahmen auch aufgrund von Verkäufen und anderen Leistungen zustande kommt, mit denen die verbleibenden Mieter:innen nicht unmittelbar belastet werden. Im Jahr 2019 betrugen diese Renditequellen 9 Prozent des von der Vonovia erwirtschafteten operativen Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben.

Die hohe Belastung der Mieter:innen durch die Maßnahmen zu Steigerung der Dividenden und fiktionalen Immobilienwerte ist schon in den vergangenen Jahren sozial inakzeptabel gewesen. Wie der Berliner Mietendeckel und der große Zuspruch der Bevölkerung zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zeigen, wird das Modell der immer intensiveren Abschöpfung von Masseneinkommen auch politisch nicht mehr akzeptiert. Es ist damit auch für die Vonovia wirtschaftlich nicht zukunftsfähig.

Unter den Bedingungen der Coronakrise erscheint die Belastung der Arbeits-, Renten- und Sozialeinkommen der MieterInnen durch hohe Dividendenausschüttungen besonders unerträglich. Viele Menschen, die jetzt Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, verschulden sich oder geben ihre Ersparnisse aus, nur um Mieten zu finanzieren, die zu einem großen Teil den Finanzanlegern als leistungslose Gewinne zufließen. Viele der Milliarden, die die öffentliche Hand in die Soforthilfen und den Ausbau der sozialen Sicherung der Krisen-Betroffenen investiert, wirken derzeit als indirekte Subventionen privater Immobilien-Renditen und damit in die Fortführung eines ohnehin verfehlten Geschäftsmodells. Die Finanzierung der Krisengewinne der privaten Immobilienwirtschaft kann sich diese Gesellschaft nicht länger leisten.

Deshalb fordern wir, dass die Vonovia SE in diesem Jahr ganz auf eine Gewinnausschüttung und auch auf weitere mietsteigernde Investitionen verzichtet und die im Jahre 2019 erwirtschafteten Überschüsse wie folgt umverteilt:

  • Die Vonovia sollte an allen ihren Standorten auf Mietsteigerungen verzichten und die Bestimmungen des Berliner Mietendeckels auf ihren gesamten Wohnungsbestand anwenden.
  • Alle aktuellen Kündigungen und Räumungsverfahren wegen Zahlungsverzugs sollten eingestellt und den betroffenen Mieter:innen sollten die Mietschulden erlassen werden. Es sollen auch alle Mietschulden erlassen werden, die bislang aufgrund der Coronakrise entstanden sind.
  • Leerstehender Wohnraum soll an Menschen vergeben werden, die unter unzureichenden Wohnverhältnissen leiden.
  • Es sollen unabhängige Sozialberatungen finanziert werden, die den Mieter:innen bei Anträgen auf Sozialleistungen behilflich sind.
  • Es sollen die Bruttomieten der Vonovia SE für Wohnungen üblicher, angemessener Größe auf 30 Prozent der verfügbaren Haushaltseinkommen der jeweiligen Mieter:innen begrenzt werden.
  • Der Teil des Bilanzgewinns, der nicht für die Deckung etwaiger Verluste aus den o.g. Maßnahmen benötigt wird, wird je zur Hälfte eingebracht in 
    • eine vom übrigen Vermögen getrennt verwaltete Bauerneuerungsrücklage,
    • einen Solidarfonds der Wohnungswirtschaft und der MieterInnen zur Absicherung zukünftiger Wohnungsversorgungsrisiken.

Die Verwendung der Rücklagen und des Solidarfonds soll von Vertreter:innen der Mieterschaften, der Belegschaft und der Stadtgesellschaft paritätisch mitbestimmt werden.

Im Interesse der Mieterschaft und der Belegschaft der Vonovia SE werden damit zugleich auch die Bedingungen dafür verbessert, die Wohnungen, bei begrenzten Kosten für die öffentliche Hand und ohne Verluste an der baulichen und wirtschaftlichen Substanz, in einem geordneten Prozess gem. Art. 15 GG in gemeinwirtschaftliche Trägerschaft zu überführen.

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