Finanzierung von Bergbau und fossiler Energien: Unsere Fragen an den Vorstand

In unserem Gegenantrag zu TOP 2 kritisieren wir, dass der Vorstand nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.

Zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht:

  1. Die Deutsche Bank erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Deutsche Bank belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Im Vergleich mit den 20 größten deutschen Konzernen ist die Deutsche Bank trauriges Schlusslicht. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law. Wie wird der Vorstand sicherstellen, die Anforderungen der UN-Leitprinzipien vollumfänglich zu erfüllen?
  2. Es ist unklar, wie die Deutsche Bank eigene ESG-Kriterien in konkreten Fällen der Finanzierung industrieller Großprojekte anwendet, insbesondere bei Versicherungen für Staudämme von Wasserkraftwerken sowie für Tailings der Bergbauindustrie. Derzeit wird das neue „Global Tailing Review“ erarbeitet, initiiert u.a. vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), um einen internationalen Standard für die sichere Bewirtschaftung von Tailings festzulegen. Bitte legen Sie ausführlich dar, ob und falls ja, inwieweit sich die Deutsche Bank explizit für robuste und klare Kriterien für den Schutz von Umwelt und Menschen im Rahmen dieses Prozesses oder anderen Prozessen eingesetzt hat?
  3. Hält die Deutsche Bank Aktien oder Anleihen des brasilianischen Bergbaukonzerns Vale oder des britischen Bergbaukonzerns Anglo American? In welchen Anlagen sind die Deutsche Bank, Tochterfirmen oder Fonds direkt oder indirekt an Vale oder Anglo American beteiligt? Bitte schlüsseln Sie die Daten je Unternehmenseinheit auf.

Fragen zu den Klimazielen und Sustainable Finance:

  1. Wenn alle Unternehmen eine Klimabilanz wie die der Deutschen Bank hätten, würde sich das Klima bis 2050 um 2,8 Grad Celsius erwärmen. Besonders bitter: Daran würde sich auch nichts ändern, wenn die Deutsche Bank ihre Klimaziele umsetzen würde. Das zeigt ein Bericht des Beratungsunternehmens Right von Ende 2019.Wird die Deutsche Bank ihre Klimaziele an die Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen, insbesondere auf die Ziele bezüglich des sog. Scope 3?
  2. Anfang des Jahres hat der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung seinen Zwischenbericht veröffentlicht und der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt. Plant die Deutsche Bank die baldige Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Sustainable Finance-Beirats? Falls ja, in welcher Form genau, insbesondere in Hinblick auf die zu erweiternde Berichterstattung auf bisher weniger ausführlich behandelten Themenbereiche (u. a. Lieferketten, Menschenrechte, Klimaschutz, Compliance) sowie die Zielverträglichkeit mit dem Pariser Klimaschutzabkommen?
  3. Unterziehen Sie Projekte, die sich mitfinanzieren, einer Neuüberprüfung bezüglich ihrer Klimarisiken oder planen sie dies zu tun? Was würde dies für die zukünftige Finanzierung von klimaschädlichen Großprojekten, darunter zählen auch Wasserkraftwerke, bedeuten?

Zur Finanzierung klimaschädlicher Industrien:

  1. In der internationalen Presse wird berichtet, dass die Deutsche Bank sich wiederholt an der Schuldenrestrukturierung indischer Kohlekraftwerksbetreiber, bzw. ihrer finanzierenden Banken beteiligt hat. Was verspricht sich die Bank von diesen Schuldengeschäften, die wirtschaftlich schlecht laufende Kohlekraftwerke betreffen, denen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße vorgeworfen werden und deren wirtschaftliche Zukunft höchst ungewiss ist?
  2. Wird die Bank ihr Versprechen „Reduzierung bestehender Engagements bei Kraftwerksunternehmen, die stark von Kohle abhängig sind“ aus dem Nicht-finanziellen Bericht präzisieren dazu wieviel reduziert wird, bis wann und welcher Schwellenwert gelten wird? Werden Unternehmen, die noch neue Kohlekraftwerke bauen wollen ausgeschlossen, weil dies nicht mit den Klimazielen von Paris kompatibel ist? Bis wann wird diese Präzisierung erfolgen?
  3. Wird die angekündigte Öl- und Gasrichtlinie bestimmte Subsektoren wie Ölsande, arktisches Öl, Fracking oder ähnliches ausschließen?
  4. Wann werden die Kriterien für die angekündigten 200 Mrd Euro Sustainable Finance veröffentlicht? Werden diese sicherstellen, dass kein Geld in die Finanzierung von Unternehmen fließt, die sich geringfügig transformieren, aber in großen Teilen immer noch einem klimazerstörerischen Geschäftsmodell folgen?

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