Abbruch der Hauptversammlung des Waffenherstellers am 2. Juli 2024 in Rottweil / Wiederholung innerhalb von drei Monaten
Andreas Heeschen, Großaktionär und ehemaliger Vorstandsvorsitzender von Heckler & Koch, war nicht selber zur Hauptversammlung ins baden-württembergische Rottweil gekommen. Er schickte lediglich einen Vertreter, der mit Hilfe eines juristischen Schachzugs das vorzeitige Ende des Aktionärstreffens herbeiführte. Eine seit Jahren ungeklärte Eigentumsfrage über ein großes Aktienpaket bildet den Hintergrund des Eklats.
Der Vorstandsvorsitzende, Dr. Jens Bodo Koch, hatte den Aktionär*innen gerade über das aus Heckler & Koch-Sicht zweitefolgreichste Geschäftsjahr in der Firmengeschichte Bericht erstattet. Stolz berichtete er vom Besuch von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius im Werk in Oberndorf am Neckar, vom gestiegenen gesellschaftlichen Ansehen der Rüstungsindustrie und der Bedeutung des Wertes Sicherheit nach der „Zeitenwende“.
Dann begann die Aussprache mit den Kritischen Aktionär*innen Frank Chudoba, baden-württembergische Landessprecher der DFG-VK, und Dr. Helmut Lohrer, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs (siehe Redebeitrag), die deutlich andere Akzente setzten als der Firmenchef und zahlreiche Fragen zum Kurs des Unternehmens stellten. Anschließend tritt Heeschens Anwalt Oliver Krauß ans Rednerpult und lässt „die Bombe hochgehen“. Die 15 Millionen Aktien, die sich nach wie vor im Besitz seines Mandanten befänden, seien gar nicht für die Hauptversammlung angemeldet worden. Der Aufsichtsratsvorsitzende solle, bevor die Hauptversammlung fortgesetzt werde, erst einmal deren Beschlussfähigkeit prüfen.
Nach 20-minüter Unterbrechung verkündete der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Rainer Runte, dass nur 48 % der Aktien angemeldet seien. Für die Beschlussfähigkeit seien aber 50 % erforderlich. „Die Hauptversammlung ist beendet.“ Weitere Redebeiträge und Fragen von Verena Nerz (pax christi Rottenburg-Stuttgart) und von Dachverbandsgeschäftsführer Markus Dufner ließ Runte nicht mehr zu. Nicht einmal die bereits gestellten Fragen von Chudoba und Lohrer wurden beantwortet. Nun muss die Hauptversammlung innerhalb von drei Monaten wiederholt werden. Dann ist es für die Beschlussfassung nicht mehr erforderlich, dass mehr als 50 % der Aktien angemeldet sind.
Tauziehen zwischen Heeschen und CDE
Seit Jahren gibt es ein Tauziehen zwischen Heeschen, der von 2015 bis 2016 Vorstandsvorsitzender von Heckler & Koch war, und der Compagnie de Développement de l’Eau (CDE) aus Luxemburg. Der Konflikt beschäftigt Gerichte und Anwälte in mehreren Instanzen. Strittig ist, ob und wann genau die Stimmrechtsmehrheit von Heeschen an CDE überging, wobei Heeschen zuvor schon Anteile verpfändet hatte. Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main Heeschen im Dezember 2023 verurteilt, über 90 Prozent seiner H&K-Aktien an CDE zu übereignen. Aber Heeschen rief mit einer Beschlussmängelklage den Bundesgerichtshof (BGH) an. Im Geschäftsbericht von Heckler & Koch steht denn auch: „Die Eigentumsfrage an den 15.000.787 H&K-AG-Aktien ist damit nicht endgültig geklärt.“ Wie Heeschen-Anwalt Krauß am Rande der Hauptversammlung erklärte, ist sein Mandant so lange Eigentümer an diesem Aktienpaket, bis dies in letzter Instanz entschieden ist. Wann sich der BGH dazu äußert, ist noch offen. (siehe auch Gerhard Hegmann in: Die Welt, Hauptversammlung abgebrochen. Bei Heckler und Koch kommt es zum Eklat, 4.7.2024)