Ausstieg aus Kohle und Atom: Unsere Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat von RWE

Fragen zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns:

  1. Haben Vorstand und Aufsichtsrat Gründe erörtert, die eine niedrigere Dividende rechtfertigen würden und wenn ja, welche?
  2. Wie hoch schätzt der Vorstand das finanzielle bzw. rechtliche Risiko von bestehenden und möglichen Klagen aufgrund des Beitrags zum Klimawandel oder der Enteignungen für Tagebaue an? Sind dafür Rückstellungen und Rücklagen gebildet und wenn ja, in welcher Höhe?
  3. Gemäß des Corporate Tax Haven Index befinden sich 36 Tochterfirmen der RWE AG in Steueroasen. Könnten Sie bitte auflisten, in welchen Ländern, die sowohl laut Schwarzer Liste der EU als auch laut Corporate Tax Haven Index als Steueroasen gelten, Sie wie viel Gewinn erzielen und wie viele Steuern zahlen? Bitte geben Sie die Beträge in Euro an.

Fragen zu Klimaschutz und Klimazielen

In unserem Gegenantrag zu TOP 3 und 4 kritisieren wir, dass Vorstand und Aufsichtsrat nicht hinreichend der eigenen Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.

RWE ist das klimaschädlichste Unternehmen im DAX. Wenn alle Konzerne bis 2050 eine Klimabilanz wie RWE hätten, würde sich das Klima um ganze 13,8 Grad Celsius erwärmen. Schlimmer noch: Wenn RWE die eigenen Klimaziele umsetzen würde, liefe es immer noch auf eine Erwärmung um 9,5 Grad Celsius hinaus. wie ein Bericht des Beratungsunternehmens Right von Ende 2019 zeigt.

  1. Wird der Vorstand Klimaziele und Maßnahmen verfolgen, die dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht werden?
  2. Wie stellen Sie in Zukunft sicher, dass Ihre Unternehmensentscheidungen mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind?
  3. Welches sind die konkret geplanten Treibhausgas-Reduktionen in den nächsten fünf, zehn, 15 und 20 Jahren?
  4. Werden auch Ziele für den Scope 3 der indirekten Treibhausgasemissionen festgelegt? Wenn ja, welche genau? Falls nicht, wieso nicht?
  5. Wie will RWE die Klimaziele einhalten, wenn bisher kaum Investitionen in erneuerbare Energien im Rheinischen Revier sichtbar bzw. anvisiert sind?
  6. In Ihrer Stellungnahme zu unseren Gegenanträgen kritisieren Sie den methodischen Ansatz der von uns zitierten #WhatIf-Studie des Unternehmens „right.based on science“, Emissionen würden außerdem nicht korrekt abgegrenzt. Werden Sie diese Kritik dem Unternehmen mitteilen, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Berichte?
  7. Würden Sie Ihre Klimaziele von der Science Based Targets Initiative (SBTi) überprüfen lassen? Falls ja, wann? Falls nicht, wieso nicht?

Von der Initiative Menschenrecht vor Bergrecht kommen folgende Fragen, die wir an Sie weiterreichen:

  1. „Sehr geehrter Herr Dr. Brandt, sehr geehrter Herr Dr. Schmitz, sehr geehrte RWE-Aktionärinnen und Aktionäre, die Inanspruchnahme von Keyenberg soll Ende 2023 sein. Haben Sie keine Angst vor einem Investitionsrisiko, das entsteht, wenn wir gegen eine Enteignung vorgehen? Wir werden alle Instanzen durchlaufen.“
  2. „Sehr geehrter Herr Dr. Brandt, sehr geehrter Herr Dr. Schmitz, sehr geehrte RWE-Aktionärinnen und Aktionäre, viele Grüße aus dem Grubenranddorf Wanlo. Hier verschwindet gerade meine nahe Heimat für nackte Profitgier. Wie können Sie sich in der heutigen Zeit, in der der Klimawandel immer gravierender um sich greift, mit kurzfristigen Dividenden zufriedengeben? Denken Sie nicht an Ihre Kinder und Enkelkinder, die dafür die Rechnung in Form eines für Menschen nicht mehr bewohnbaren Planeten zahlen müssen?“
  3. „Sehr geehrter Herr Dr. Brandt, sehr geehrter Herr Dr. Schmitz, sehr geehrte RWE-Aktionärinnen und Aktionäre, viele Grüße aus Kuckum. Stellen Sie sich vor, es kommt jemand zu Ihnen nach Hause, nimmt Ihnen Ihr Haus, Ihren Garten weg und zerstört es anschließend. Nur weil in Ihrer Erde Braunkohle liegt, die niemand, kein Mensch mehr braucht. Wie würden Sie sich fühlen? Vielen Dank für Ihre Empathie.“
  4. „Sehr geehrter Herr Dr. Brandt, sehr geehrter Herr Dr. Schmitz, sehr geehrte RWE-Aktionärinnen und Aktionäre, viele Grüße aus Berverath. Wollen Sie wirklich eine Konzernstrategie verfolgen, die für Ihre Anlegerinnen und Anleger ein Investitionsrisiko darstellt und dazu führt, dass Deutschland die Pariser Klimaziele nicht einhalten kann? Wollen Sie ihr Geld nicht lieber in die Zukunft statt in die Vergangenheit investieren? Ich möchte nicht euer Geld, sondern Zukunft für die Welt!“
  5. „Sehr geehrter Herr Dr. Brandt, sehr geehrter Herr Dr. Schmitz, sehr geehrte RWE-Aktionärinnen und Aktionäre, viele Grüße aus Kuckum. Endlich haben Sie eingesehen, wie notwendig es ist, dem Klimawandel entgegenzuwirken. Wie aber genau können Sie rechtfertigen, die nächsten Jahrzehnte Kohle zu verbrennen und dafür sogar noch unsere Dörfer abzubaggern und die Menschen leiden zu lassen?“

Fragen zu den weiteren Plänen im Rheinischen Braunkohlerevier:

  1. Warum wird der Tagebau Inden vorzeitig beendet, obwohl dieser Tagebau bereits bis zu seinem Ende 2030 durchgeplant war? Dort gibt es keine großen Konflikte, keine Dörfer müssen umgesiedelt werden und die Flächen sind nicht so fruchtbar, die Kohle ist leicht und in guter Qualität zu gewinnen ist, während auf der anderen Seite Garzweiler II nach RWE Planung maximal ausgebeutet werden soll, dort die Kohle z.T. in weniger guter Qualität vorliegt, fünf Dörfer mit wertvollsten Kulturgütern und 15 bis 20 km2 bester landwirtschaftlicher Ackerfläche geopfert werden sollen?
  2. Die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober -und Unterwestrich und Berverath liegen am äußersten Nordrand des Abbaufeldes Garzweiler II. Auf wie viel Braunkohle müsste RWE verzichten, wenn diese Dörfer erhalten bleiben und der bisher übliche Sicherheitsabstand (wie viele Meter?) eingehalten würde? Wie tief liegt unter den Dörfern die Kohle? Wie tief liegt sie durchschnittlich im Tagebau Garzweiler? Wie mächtig sind die Kohleflötze unter den Dörfern? Wie mächtig sind sie durchschnittlich im Tagebau Garzweiler?
  3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hätte die Realisierung des DIW-Vorschlages, durch vorrübergehendes steiler stellen der Gewinnungsböschung ca. 250 Mio. t Kohle mehr aus dem Tagebau Hambach zu gewinnen, ohne diesen oberirdisch zu vergrößern?

Als 2018 die Inanspruchnahme des Hambacher Waldes von RWE mit vielfältigsten Mitteln durchgesetzt werden sollte, wurde unter anderem von RWE argumentiert, dass die Kohle aus dem Tagebau Hambach für den Betrieb der BoA-Kraftwerke unverzichtbar sei und diese sich mit der Kohle aus dem Tagebau Garzweiler allein nicht betreiben ließen.

  1. Ab dem Jahr 2030 soll nun ausschließlich noch Kohle aus dem Tagebau Garzweiler gefördert werden. Ist damit der weitere Betrieb der drei bestehenden BOA-Kraftwerke in Niederaussem und Neurath überhaupt möglich?
  2. Noch im Jahr 2018 hat RWE wiederholt und auch öffentlich behauptet, dass die Kohle aus dem Tagebau Hambach unter anderem aus dem Grund unverzichtbar für den Betrieb der drei bestehenden BOA-Kraftwerke sei, um die vorgeschriebenen Abgasvorgaben in diesen Kraftwerken einzuhalten. Es hieß, RWE benötige ein spezielles Gemisch der Kohle aus beiden Tagebauen. Nach den aktuell vorgelegten Planungen scheint die Hambachkohle nunmehr für den BOA-Kraftwerksbetrieb spätestens ab 2030 verzichtbar. Wie begründet RWE diesen Paradigmenwechsel?
  3. Sollte die Kohleversorgung der Boa-Kraftwerke allein mit Garzweiler-Kohle zugelassen werden, muss dann befürchtet werden, dass der Schadstoffausstoß der betreffenden Kraftwerke zunimmt?
  4. Welche Vorkehrungen trifft RWE, damit nur die Garzweiler-Kohle verbrannt werden kann?
  5. Welche Nachrüstungen müssen erfolgen, damit nur die Garzweiler-Kohle verbrannt werden kann und wie hoch sind die dafür jeweils aufzubringenden notwendigen Investitionen?
  6. Wenn die EU-Schadstoffrichtlinien (LCP-BREF) in deutsches Recht umgesetzt werden, müssen RWE Kraftwerke nachgerüstet werden. Welche und wie viele Kraftwerksblöcke sind betroffen, weil sie die Schadstoffrichtlinien nicht einhalten?
  7. Wie hoch sind die Investitionen, die RWE tätigen muss, damit die neuen EU-Schadstoffrichtlinien eingehalten werden können?

Fragen zum Kohleausstieg allgemein:

  1. Welche Blöcke von Kohlekraftwerken wird RWE in den kommenden Jahren in welcher Reihenfolge abschalten?
  2. Erwägt RWE auch außerplanmäßige Stilllegungen von Kohlekraftwerken, um die Umwandlung zur „grünen“ RWE voranzutreiben und zugleich die Einhaltung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu garantieren? Gibt es dafür bereits konkrete Pläne?
  3. Wofür werden die 2,6 Milliarden Kompensationszahlungen genau gedacht, aufgeschlüsselt nach Kraftwerken und Minen?
  4. Wieso nimmt die Frontier Economics Studie, beauftragt von RWE, an, dass die Braunkohlekraftwerke in diesem Jahrzehnt zu über 70 Prozent bzw. über 80 Prozent ausgelastet werden, also die Auslastung im Vergleich? RWE erklärt, die Auslastung wird im gleichen Zeitraum um 5-15 Prozent zurück gehen, siehe S. 58 hier.

Die Entschädigungen, die im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes für die Stilllegung von Kohleblöcken vor 2030 vorgesehen sind, müssen von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

  1. Wenn die Kommission nur einen geringeren Ausgleichsbetrag als den derzeit vorgeschlagenen genehmigt, oder selbst wenn keine Beihilfen genehmigt werden, wird es für RWE immer noch möglich sein, ihre Blöcke im vereinbarten Zeitplan stillzulegen – insbesondere angesichts der Tatsache, dass RWE plant, bis 2040 klimaneutral zu sein?
  2. Sind die Entschädigungen, die RWE im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes erhält, auf die Kosten beschränkt, die direkt mit der Schließung seiner Kraftwerke nach dem vereinbarten Zeitplan verbunden sind? Oder bieten die Ausgleichszahlungen Einnahmen, die höher sind als diese Kosten?
  3. Bleiben die Stein- und Braunkohleblöcke des RWE auch nach dem Auslaufen der Kohlepreisabsicherung im Jahr 2022 rentabel?

Fragen zur Abnahmeverträgen mit Uniper und dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4:

  1. Wieso ruft RWE weit weniger al 413 MW aus Datteln 4 ab?
  2. Wird RWE auch in Zukunft so wenig Strom aus Datteln 4 abnehmen?
  3. Wie schätzt RWE die Erfolgsaussichten ein, dass der Abnahmevertrag von Strom von Uniper tatsächlich annulliert wird?

Fragen zum Thema Einfluss auf politische Entscheidungen:

  1. Wie groß schätzt RWE seinen Einfluss auf die deutsche Politik ein (Landtage, Bundestag, Bundesregierung)?
  2. Welche Lobbybüros werden von RWE unterhalten bzw. beauftragt?
  3. Würde RWE die Einführung eine Lobbyregisters im Deutschen Bundestag begrüßen?
  4. In welchen Verbänden ist RWE Mitglied und welche Institute werden von RWE finanziert?

Fragen zum Kohleausstieg in den Niederlanden:

  1. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung ist in den Niederlanden bereits erfolgt, mit demZiel, die Energieversorgung zukunftsfähig auszugestalten. RWE behält sich rechtliche Schritte gegen die Niederlande vor (Geschäftsbericht 2019, S. 44). Auf welche Summe plant RWE die Niederlande zu verklagen?
  2. Wie steht RWE zu der Tatsache, dass sowohl Deutschland als auch die Niederlande eine solche Klage als illegal unter der europäischen Rechtsordnung sehen?
  3. In Ihrer Stellungnahme zu unseren Gegenanträgen begründen Sie die Klage, da Sie Eigentumsrechte mangels Kompensation verletzt sehen. Sehen Sie aber nicht auch ein Reputationsrisiko und auch ein reelles Risiko, den Kohleausstieg zu verlangsamen?

Fragen zum Stromexport und Wasserschutz:

Rheinbraun/RWE haben die Genehmigungen für den Abbau und die Verbrennung der Kohle zur Stromgewinnung zur Sicherung des eigenen heimischen Bedarfes bekommen. Die Produktion geht aber seit langem über die Sicherung des Eigenbedarfes hinaus, wenn der erzeugte Strom aus Braunkohle in andere Länder exportiert wird. Damit scheint die Grundlage der Betriebsgenehmigung nicht mehr gegeben.

  1. Auf welcher Grundlage dürfen nun Dörfer etc. zerstört werden, wenn diese Zerstörung nicht mehr der Sicherung des eigenen Bedarfes der Bevölkerung der BRD dient, sondern ca. 19 Prozent exportiert werden?
  2. Wer übernimmt die Folgekosten für die langfristigen, bereits heute auftretenden, Bauschäden und die Vergiftung des Grundwassers, wenn die Anträge von RWE auf weitere und noch tiefere Sümpfung des Grundwasserspiegels genehmigt werden?
  3. Sind die Niederlande fristgerecht über den Antrag auf weitere und tiefere Sümpfung durch RWE beim Bergbauamt in Arnsberg informiert worden?
  4. Sind die Anträge in den dortigen Kommunen, die durch die Sümpfung sehr wahrscheinlich betroffen sein werden, fristgerecht vorgelegt, in den Kommunen ausgelegt und den dortigen Behörden ausreichend Möglichkeiten auf Einsicht und Widerspruch eingeräumt worden?

Im Jahr 2019 wurde das Wasser im August sehr knapp. In 2020 erweist sich der Mai bereits so trocken wie der August in den Jahren zuvor. Die Landwirte sind in hohem Maße von RWE abhängig.

  1. Wie stellt RWE die Versorgung der landwirtschaftlich sensiblen Gebiete wie Schwalm-Nette (für die es Bestimmungen zur Bewässerung gibt) und die Versorgung der Landwirte sowie Menschen in der Region Hambach/Garzweiler mit Wasser sicher, wenn die Dürreperioden weiterhin so ausgeprägt sind?
  2. Was unternimmt RWE / das Land NRW zur Sicherung der Wasserversorgung der Bevölkerung, wenn bereits 2020 in hohem Maße Grundwasservorräte abgepumpt werden, die langfristig, also in 10-15 Jahren benötigt werden? Wer trägt die Kosten, wenn Wasser knapp wird? Wer zahlt die Folgekosten für die aufwendige Reinigung des Wassers?
  3. Wer ist für die Gewässerqualität und die Sicherung biologischer Vielfalt in den Restseen verantwortlich?
  4. Die geplante Tiefe der Seen (Garzweiler) und daraus resultierende chemische Prozesse weisen bereits heute darauf hin, dass die Wasserqualität in den Seen toxisch sein wird. Was unternimmt RWE, um die Wasserqualität sowie langfristige biologische Vielfalt zu sichern?

Frage zum Thema Biomasse:

RWE wird immer aktiver bei der Nutzung von Biomasse-Brennstoff, mit großen Plänen zur Umstellung von Kraftwerken von der Kohleverbrennung auf Biomasse. Der wissenschaftliche Konsens über Biomasse als erneuerbare Energiequelle verschiebt sich. Dies birgt ein erhebliches Risiko, dass Investitionen, die mit Biomasse verbunden sind – und grün sein sollen – bald im Widerspruch zum Pariser Abkommen stehen könnten. In diesem Zusammenhang möchten wir und unsere Partnerorganisation ShareAction Sie fragen:

  1. Hat der Vorstand die Auswirkungen des Verlusts dieser Erneuerbaren Energien auf das Geschäftsmodell und die Fähigkeit, Finanzmittel anzuziehen, berücksichtigt? ShareAction würde sich über ein Treffen mit Ihnen freuen, um diese Diskussion fortzusetzen.

Fragen zu der Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten:

Laut eines aktuellen Berichts des Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law erfüllt RWE weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten.

  1. Können Vorstand und Aufsichtsrat versichern, dass RWE den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vollumfänglich erfüllt?
  2. Was unternehmen Vorstand und Aufsichtsrat, um die Anforderungen der UN-Leitprinzipien auch in Zukunft gerecht zu werden und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten wahrzunehmen?

Fragen zu Steinkohle-Lieferkette und „Better Coal“:

  1. Wie stellen Sie im Rahmen Ihres Engagements bei der Brancheninitiative „Better Coal“ sicher, dass alle Rechte der von dem Kohleabbau betroffenen Bevölkerung, insbesondere der indigenen Bevölkerung, gewahrt werden?
  2. Wie viele Ihrer Kohlelieferanten haben sich auf die Einhaltung des „Better Coal“-Verhaltenskodex verpflichtet?
  3. RWE war Teil einer „Better Coal“-Delegation, die im September 2019 Russland besuchte. Russische Umweltorganisationen wie Ecodefense kritisieren seit Jahren die extrem schlechten Umweltschutzbedingungen im russischen Kohleabbaugebiet im sibirischen Kuzbass. Wie überprüft RWE vor Ort die Einhaltung von Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards?
  4. Ist dem Vorstand bekannt, dass eine Vertreterin von Ecodefense im letzten Jahr aus Angst vor Verhaftung Russland verlassen musste? Ist die Repression gegenüber kritischen Stimmen Thema bei „Better Coal“?
  5. In Kolumbien fordern Senatoren, Indigenenverbände und weitere zivilgesellschaftliche Organisation die Prüfung der Umweltgenehmigung des Steinkohlebergwerks Cerrejón. Sie kritisieren Umweltschäden und Rechtsverletzungen insbesondere in Bezug auf die vom Kohleabbau betroffenen indigenen Gemeinenden. Unterstützen Sie diese Forderung der Einhaltung nach Umweltstandards und Achtung indigener Rechte? Inwieweit war dies Thema in der Arbeitsgruppe Kolumbien von „Better Coal“?
  6. In einem Urteil wies das kolumbianische Verfassungsgericht den Betreiber der Cerrejón-Mine an, dringende Übergangsmaßnahmen zu ergreifen, um das gesundheitliche Risiko, unter dem die indigene Wayuu-Gemeinde in Barrancas leidet, zu verhindern und zu mindern. Dies zeigt, dass weder bisherige Schutzmaßnahmen des Betreibers noch die Maßnahmen von RWE, dass diese Maßnahmen korrekt angewandt werden, nicht wirken. Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus für Ihre Arbeit mit „Better Coal“ und Ihren Geschäftsbeziehungen mit den Betreibern der Cerrejón-Mine bzw. BHP Billiton, Anglo American und Glencore?
  7. Hat RWE in den letzten Jahren Importverträge für Steinkohle gekündigt, weil die Anforderungen an die Gewährleistung von Umweltschutz und Menschenrechten von den Vertragspartnern nicht erfüllt wurden? Wenn ja, um welche Verträge handelte es sich dabei konkret? Wenn nein, warum gab es keine solchen Vertragskündigungen?
  8. Ihr Kohlelieferant bzw. Kohlehändler Carbo One steht im akuten Verdacht von Geldwäsche. Von verschiedenen Swedbank-Konten soll Carbo One einen Milliardenbetrag an den Oligarchen Iskander Makhmudov überwiesen haben, einen russischen Milliardär, den spanische Behörden offen in Verbindung zum organisierten Verbrechen stellen. Was wissen Sie von diesen Vorgängen, wie bewerten Sie diese und welche Konsequenzen ziehen Sie daraus in Bezug auf Ihre Geschäftsbeziehungen mit Carbo One?
  9. In welchen Umfang wurde Steinkohle von welchen Unternehmen (nicht nur Länder) im Geschäftsjahr 2019 bezogen? Bitte Betrag in Euro sowie Menge in Gewicht angeben.
  10. Wieviel Tonnen Steinkohle importierte RWE in 2018 und 2019 insgesamt für die eigenen Kohlekraftwerke? Wieviel Tonnen kamen dabei aus Russland, aus Kolumbien und wieviel Tonnen aus anderen Ländern (bitte nach Herkunftsland aufschlüsseln)?
  11. Wieviel Tonnen Steinkohle importierte RWE in 2018 und 2019 für das Kohlekraftwerk Hamm-Uentrop und aus welchen Ländern konkret?
  12. Wann sind nach jetzigem Stand die Kohle-Vorräte aus der Zeche in Ibbenbüren für die Nutzung im Kohlekraftwerk Ibbenbüren aufgebraucht? Aus welchen Ländern wird dann die Kohle für Ibbenbüren importiert?

Fragen zur Nutzung von Atomenergie

Fragen zum Urananreicherer Urenco:

  1. Wie hoch war die Dividende in 2018 und 2019, die RWE für die Urenco-Beteiligung erhalten hat?
  2. Wer vertritt RWE im Direktorium der Urenco und in welcher Funktion?
  3. Wie oft hat der RWE-Vertreter bei Urenco in 2019 den Vorstand von RWE über die Urenco-Aktivitäten unterrichtet? Um welche Themen ging es dabei konkret?
  4. Welche Kenntnis hat RWE über die Gespräche zwischen Urenco und dem US-Pentagon, von denen das US-Magazin „Physics Today“ in seiner Ausgabe von Januar 2020 berichtet?
  5. Wie bewertet der RWE-Vorstand das Vorhaben von Urenco, in den USA in die militärische Nutzbarkeit der Urananreicherung einzusteigen, u. a. mit deutlich höher angereichertem Uran (sog. HALEU)? Befürchtet der RWE-Vorstand auf diesem Wege indirekt zu einem nuklearen Militärkonzern zu werden?
  6. Wie bewertet der RWE-Vorstand Auskünfte der Bundesregierung und von E.ON-Chef Johannes Teyssen, dass Urenco in Großbritannien, den USA und Kanada den Neubau von mehreren Dutzend „kleiner“ Atomreaktoren vorbereitet? Wer sind dort die konkreten Geschäftspartner von Urenco und RWE?
  7. Gibt es derzeit weitere Gespräche oder Verhandlungen für den Verkauf der Urenco-Anteile?
  8. Wann hat RWE zuletzt mit der Bundesregierung über Urenco gesprochen?
  9. Wann hat RWE zuletzt mit der NRW-Landesregierung über Urenco gesprochen?
  10. Warum hat RWE dem erneuten Export von Uranmüll aus der Urananreicherungsanlage in Gronau nach Russland zugestimmt, der im Mai 2019 nach einer zehnjährigen Pause wieder aufgenommen wurde? Diese Uranmüllexporte treffen auf starken Protest in Russland und NRW. In Russland unterzeichneten selbst unter den schwierigen politischen Verhältnissen 70 000 Menschen eine Online-Petition gegen den Import des Gronauer Uranmülls. Letzte Woche schrieben diesbezüglich 47 russische, niederländische und deutsche Organisationen einen dringenden Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den russischen Präsidenten Wladimir Putin.
  11. Wieviel Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid verließen in 2019 die Urananreicherungsanlage Gronau mit Fahrtziel Russland?
  12. Wieviel Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid verließen bislang in 2020 die Urananreicherungsanlage Gronau mit Fahrtziel Russland?
  13. Wieviel Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid sollen noch im weiteren Verlauf von 2020 die Urananreicherungsanlage Gronau mit Fahrtziel Russland verlassen?
  14. Wieviel Tonnen wiederangereichertes Uranhexafluorid aus Russland haben in 2019 und 2020 die Urananreicherungsanlage Gronau erreicht? Wieviel Tonnen sind zukünftig bereits avisiert?
  15. Gibt es Pläne für einen fortgesetzten Export von abgereichertem Uran von Gronau nach Russland über das Jahresende 2020 hinaus? E.ON-Chef Johannes Teyssen hatte dies auf der E.ON-Jahreshauptversammlung am 28. Mai 2020 verneint, doch eine Transportlizenz der niederländischen Strahlenschutzbehörde ANVS vom 9. Juni 2020 spricht von bis zu 20 solchen Transporten aus Gronau und Frankreich bis Juni 2023. Welche Angaben sind hier richtig?
  16. Auf welchen Grundlagen (Kosten, Gewinne, behördliche Auflagen,
    Versorgungssicherheit) basieren die Planungen für die Lagerung bzw. den Export des abgereicherten Urans aus Gronau? Welches sind die ausschlaggebenden Argumente?
  17. Ist bislang bereits abgereichertes Uran aus Gronau über den Umweg Frankreich und/oder Großbritannien und/oder Niederlande nach Russland gelangt? Wenn ja, wann und wieviel? Gibt es evtl. Pläne für derartige Urantransporte via den genannten Transitländern?
  18. Mit welchen Kraftwerksbetreibern in Europa hat Urenco Lieferverträge für angereichertes Uran abgeschlossen?
  19. Welche Reaktoren in Europa werden mit Uran betrieben, das
    a. an einem der Urenco-Standorte und
    b. speziell in der Anlage in Gronau angereichert wurde?

Fragen zum AKW Lingen/Emsland:

Im Zuge der Revisionen im Atomkraftwerk Lingen/Emsland in 2019 und 2020 wurden an mindestens drei Dampferzeugerrohren im Primärkreislauf sogenannten „Wanddickenschwächungen“ festgestellt, was zu Rissen und Löchern führen kann. Die betroffenen Rohre wurden laut RWE daraufhin verschlossen. Die Revision 2020 stand zudem im Zeichen der Corona-Pandemie mit deutlich verringertem Personaleinsatz und Prüfumfang.

  1. Wie bewertet RWE die „Wanddickenschwächungen“ im Atomkraftwerk Lingen sicherheitstechnisch?
  2. Welche Ähnlichkeiten und Unterschiede ergeben sich für RWE im Vergleich zu ähnlichen Befunden im AKW Neckarwestheim?
  3. Wieviel Prozent der Dampferzeugerrohre im AKW Lingen wurden bei der diesjährigen Revision tatsächlich überprüft? Wie viele Dampferzeugerrohre wurden in absoluten Zahlen überprüft? Nach welchen Kriterien wurde hier eine Auswahl getroffen?
  4. Nach welchen Kriterien wurde die deutliche Verringerung des Fachpersonals für die AKW-Revision im Frühjahr umgesetzt?
  5. Wie viele und welche ursprünglich geplanten Prüfaufträge für die AKW-Revision wurden ganz gestrichen und warum?
  6. Wie viele und welche ursprünglich geplanten Prüfaufträge für die AKW-Revision wurden im Umfang und/oder Intensität nur in eingeschränkter bzw. verkürzter Form durchgeführt und warum?
  7. Sind im Laufe der nächsten 12 Monaten bei einem weiteren Abflauen der Corona-Pandemie entsprechende Nachuntersuchungen im AKW geplant? Wenn ja, welche konkret, warum und wann?
  8. Werden in den Jahren 2021 und 2022 noch frische Brennelemente in den Reaktor eingesetzt – wenn ja, wie viele?
  9. Beteiligt sich RWE in irgendeiner Form an den von der öffentlichen Hand vorgestreckten Kosten für die großflächige Bereitstellung von Jodtabletten in den Gemeinden, die bis zu 100 km rund um das AKW Lingen liegen und sich deshalb innerhalb der besonders gefährdeten Umgebungszone befinden?
  10. Erwägt RWE, das AKW Lingen gegebenenfalls vor dem gesetzlich vereinbarten Maximaltermin Ende 2022 vom Netz zu nehmen, um so die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu unterstützen und eine weitere Atommüllproduktion zu vermeiden?

Fragen zum AKW Gundremmingen:

  1. Welche meldepflichtigen Ereignisse haben sich im AKW Gundremmingen C im Laufe der letzten 12 Monate ergeben und worum ging es dabei?
  2. Sowohl in 2019 wie auch in 2020 wurden im AKW defekte Brennelemente entdeckt, die zu einer vorübergehenden Abschaltung des AKW führten? Worum ging es dabei konkret und wie stellt RWE sicher, dass solche sicherheitstechnisch brisanten Vorgänge sich nicht wiederholen?
  3. Aus welchen Brennelementefabriken stammten die defekten Brennelemente?
  4. Werden in 2021 noch frische Brennelemente in den Reaktor eingesetzt – wenn ja, wie viele?
  5. Beteiligt sich RWE in irgendeiner Form an den von der öffentlichen Hand vorgestreckten Kosten für die großflächige Bereitstellung von Jodtabletten in den Gemeinden, die bis zu 100 km rund um das AKW Gundremmingen liegen und deshalb innerhalb der besonders gefährdeten Umgebungszone?
  6. Erwägt RWE, das AKW Gundremmingen C gegebenenfalls vor dem gesetzlich vereinbarten Maximaltermin Ende 2021 vom Netz zu nehmen, um so auch die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu unterstützen und eine weitere Atommüllproduktion zu vermeiden?

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