Nord Stream 2: Gasförderung bedroht Indigene und zerstört Umwelt in Russland

Die Salzgitter AG ist an dem Gaspipeline-Projekt Nord Stream 2 über die 50%-Tochter Europipe beteiligt. „Die so weiter beschleunigte Gasförderung bedroht massiv die Existenzgrundlage der Nenzen, die traditionell Rentierzüchter sind“, so Tjan Zaotschnaja von der Gesellschaft für bedrohte Völker. „Durch die Pipelines und Eisenbahnstrecken sind Weiderouten bereits zerschnitten, große Weideflächen zerstört. Viele Nenzen haben gezwungenermaßen ihre nomadische Lebensweise aufgeben müssen.“ Die wenigen noch verbliebenen Rentierzüchter schrieben im Mai 2018, dass sie mit ihren Rentieren nicht mehr umherziehen können und viele Tiere im letzten Winter gestorben sind.

Die Salzgitter AG ist muss dass eine menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichtprüfung bei der Zulieferung von Großprojekten nicht nur auf das belieferte Teilstück beziehen, sondern auf das gesamte Projekt.

Nicht nur in Sibirien leiden indigene Gruppen unter der Förderung und dem Transport von Erdgas. In den letzten Monaten erhielt die Gesellschaft für bedrohte Völker auch Hilferufe von indigenen Völkern, die an der Ostsee in der Umgebung der Stadt Sankt Petersburg, genauer: in der Leningrader Region, leben. Die Vertreter einer Umweltorganisation und einer Organisation der Indigenen Völker Russlands berichteten über schwerwiegende Folgen von Nord Stream 2 für Mensch und Natur auf der Südküste des Finnischen Meerbusens. Die Route der Nord Stream 2 verläuft im Unterschied zu Nord Stream 1 im Süden der Leningrader Region und durchquert das Biosphärenreservat Kurgalskij, das unter dem Schutz von internationalen Naturschutzkonventionen steht. Das Naturschutzgebiet und die Umgebung ist Heimat für 210 Arten von Vögeln, 40 Arten von Säugetieren, 800 verschiedenen Gefäßpflanzen.

Der Bau der Gasleitung Nord Stream 2 verstößt gegen die Gesetze der Russischen Föderation zum Schutz der Tierwelt und der Rechte kleinerer indigener Völker sowie gegen die Prinzipien der UNO-Deklaration über die Rechte indigener Völker. Das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung der Indigenen, verankert in der UNO-Erklärung der Rechte indigener Völker, wurde in diesem Fall missachtet.

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