Siemens gefährdet eigene Klimaziele

  • Steigende Treibhausgasemissionen zeigen: Siemens beim Klimaschutz noch nicht auf dem richtigen Weg
  • Lieferkettengesetz: Siemens muss mehr tun als bisher
  • Dachverband fordert hybride Hauptversammlung und mehr Partizipationsmöglichkeiten

Anlässlich der morgigen Hauptversammlung der Siemens AG fordert der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre den Technologiekonzern dazu auf, dringend effektive Maßnahmen für den Klimaschutz zu ergreifen. Die direkt von Siemens emittierten Treibhausgasemissionen sind im letzten Geschäftsjahr leicht gestiegen. Entscheidend für den negativen Einfluss von Siemens auf das Klima sind aber vor allem jene Emissionen, die durch die Nutzung von Siemens-Produkten entstehen, etwa elektrische Motoren oder auch Züge.

„Das Ziel von Siemens, bis 2030 klimaneutral zu sein, bezieht sich auf weniger als 1 Prozent des Klimaschadens, den Siemens mit verursacht. Siemens muss jetzt konkreten Maßnahmen ergreifen, neben den direkten Emissionen auch die Emissionen der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu reduzieren, zusammen mit Zulieferern und Kunden“, fordert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Lieferkettengesetz: Siemens muss mehr tun als bisher

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist nun in Deutschland in Kraft. Siemens muss nun proaktiv und systematisch Menschenrechtsrisiken bei direkten Zulieferern prüfen und darauf hinwirken, dass Missstände behoben werden. Doch weiterhin verlässt sich der Konzern dabei vor allem auf freiwillige Selbsteinschätzungen von Zulieferern und intransparente externe Audits. Diese können allein nicht als Nachweis dazu dienen, dass Siemens der eigenen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Forderung nach hybrider Hauptversammlung

Mit der diesjährigen Hauptversammlung lässt Siemens neue Möglichkeiten für eine Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten ungenutzt. So hat der Vorstand darauf verzichtet, den Aktionär*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen schon vorab schriftlich einreichen zu können und die Antworten dazu transparent zu machen. So hätte das Frage- und Informationsrecht aller Aktionär*innen besser umgesetzt und zudem die Diskussion in der Hauptversammlung auf wichtige Punkte und Nachfragen fokussiert werden können.

„Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen“, fordert Tilman Massa. „Die Hauptversammlung sollte auch darüber entscheiden, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.“

Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Pressekontakt:
Tilman Massa,
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, dachverband[at]kritischeaktionaere.de, 0221 599 56 47

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