Steigende CO2-Emissionen und Rüstungsexporte: Unser Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Thyssenkrupp AG kommt weiterhin nicht ausreichend seiner Verantwortung für das Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda nach.

Steigende Emissionen bei einem der klimaschädlichsten Konzerne Deutschlands

Gegenüber dem Geschäftsjahr 2019/2020 stiegen die Treibhausgasemissionen um 2 Mio. Tonnen und lagen im Geschäftsjahr 2020/2021 bei knapp unter 25 Mio. Tonnen (Scope 1 und 2). So bleibt Thyssenkrupp eines der klimaschädlichsten Unternehmen Deutschlands und schafft wenig Vertrauen, die eigenen – ohnehin wenig ambitionierten – Klimaziele bis 2030 (30 Prozent weniger als 2018) erreichen zu können. Im Geschäftsbericht fehlen erneut Zahlen zu der Entwicklung der klimaschädlichen Emissionen der Wertschöpfungskette (Scope 3), die Thyssenkrupp auch nur um magere 16 Prozent bis 2030 reduzieren will. Die Klimaziele sind nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar, dies folgt auch aus der Einstufung durch die Science Based Targets Initiative (SBTI).

Der Vorstand fordert von der neuen Bundesregierung mehr Anstrengungen beim Klimaschutz. Gleichzeitig geht er die eigenen Aufgaben dazu viel zu zögerlich an. Es fehlen dringend nötige Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle. Für die Bewältigung hausgemachter Probleme der letzten Jahre bleibt meist nur der Verkauf ganzer Sparten, wie im Fall der Tiefbau- und Bergbaumaschinen-Geschäfte (Infrastructure und Mining).

Unsichere Zukunftsperspektive für Stahlsparte wird zum finanziellen Risiko

Die weiterhin schwer kriselnde Stahlsparte, die vor den größten Herausforderungen bei der Dekarbonisierung steht, lässt sich nicht so einfach verkaufen. Die geplante Abspaltung ist mit vielen Unsicherheiten behaftet und würde auch nur eine Flucht aus der Verantwortung sein. Gerade hier fehlen die Investitionen, die für die Herstellung von „grünem“ Stahl nötig sind. So schiebt der Vorstand den Kohleausstieg bei der Stahlproduktion auf die lange Bank und schafft keine konkreten Zukunftsperspektiven. Das birgt für einen möglichen Börsengang erhebliche Risiken. Die herkömmliche Produktion muss nun steigende Preise für Kokskohle und CO2-Emissionen sowie die Vorgaben einer strengeren Klimaschutzpolitik bewältigen.

Riskante Rüstungsexporte an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten

Der Vorstand hat es unterlassen, klare Richtlinien bei Rüstungsexporten vorzugeben, die sich maßgeblich an der Vermeidung der Unterstützung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen orientieren. So liefert Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) weiterhin Kriegsschiffe und U-Boote in Krisen- und Konfliktgebiete und trägt dazu bei, diese weiter zu destabilisieren.

Jüngstes Beispiel ist die Lieferung von drei Fregatten vom Typ MEKO A-200 EN an Ägypten. Seit 2015 beteiligt sich Ägypten an der von Saudi-Arabien geführten Allianz, die im Jemen die Huthi-Rebellen bekämpft. Seitdem kommt es immer wieder auch von Seiten der Allianz zu Angriffen gegen Zivilist:innen – klare Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht. Doch weder dieses Unrecht noch die sich verschlechternde Menschenrechtssituation und Repressionen seitens der ägyptischen Regierung hält Thyssenkrupp davon ab, sich aktiv an deren militärischen Aufrüstung zu beteiligen.

Der Vorstand muss zur Kenntnis nehmen, dass Reputations- und Finanzrisiken solcher Geschäfte immens steigen. Die neue Bundesregierung äußerte sich sehr kritisch zu den Rüstungsexporten von Thyssenkrupp. Sie will ein Rüstungsexportkontrollgesetz einführen, noch dieses Jahr. Etliche der aktuellen und geplanten Rüstungsgeschäfte laufen Gefahr, nicht genehmigt zu werden. Zudem verpflichtet das ab nächstem Jahr geltende Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) Thyssenkrupp dazu, vorbeugend gegen menschenrechtliche Verstöße bei Auslandsgeschäften vorzugehen.

Spätestens jetzt sollte der Vorstand konzernweite Richtlinien für Auslandsgeschäfte einführen, die sich eindeutig an der Einhaltung von Menschenrechten orientieren.

Betriebsrat übergangen: Klage gegen Thyssenkrupp Presta Mülheim

Die im Jahr 2014 erfolgte Verschmelzung der Thyssenkrupp Steer Tec Mülheim GmbH auf die Thyssenkrupp Presta Mülheim GmbH war möglicherweise rechtswidrig. Bei beiden Gesellschaften handelt es sich um Tochtergesellschaften der Thyssenkrupp AG. Laut Klage eines Betriebsratsmitglieds der Thyssenkrupp Presta beim Amtsgericht Duisburg vom 30.12.2021 (AZ 515 C 17/22) hatte die Beklagte GmbH ihren ursprünglichen Geschäftsbetrieb in Düsseldorf 2012 stillgelegt und den Sitz im Februar 2014 nach Mülheim an der Ruhr verlegt. Der Kläger wurde als Betriebsrat der an einer Unternehmensumwandlung beteiligten Firmen weder angehört noch wurde ihm der Vertrag oder der Entwurf der Verschmelzungs- und des Übernahmevertrages zugeleitet. Der Betriebsrat hätte gemäß § 5 Abs. 3 Umwandlungsgesetz beteiligt werden müssen (siehe kritischeaktionaere.de/thyssenkrupp/klage).

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/thyssenkrupp/steigende-co2-emissionen-ungenuegende-investionen-in-klimaschutz-und-massive-risiken-durch-ruestungsexporte-an-kriegfuehrende-staaten-unser-gegenantrag/

1 Ping

  1. […] unserem Gegenantrag zu TOP 2 kritisieren wir, dass der Vorstand der Thyssenkrupp AG nicht ausreichend seiner Verantwortung für […]

Kommentare sind deaktiviert.