Gegenanträge

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16

Den Mitgliedern des Vorstands wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Aurubis übernimmt nach wie vor keine Verantwortung für Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette.Seit Jahren beklagen sich Nichtregierungsorganisationen, dass sich Aurubis bei Menschenrechts- und Umweltverstößen entlang der Lieferkette der Sorgfaltspflicht entzieht. Menschenrechts- und Umweltverletzungen von Lieferanten bleiben bei Aurubis ohne Konsequenzen. Statt diesen Lieferanten zu kündigen, werden ihnen gegenüber lediglich „Missstände“ angesprochen. Aurubis übernimmt nur unzureichend Verantwortung für die Gesellschaft am bulgarischen Standort Pirdop.
Der Vorstand entzieht sich seiner Sorgfaltspflicht in gesundheitlichen Fragen gegenüber der lokalen Bevölkerung als auch seinen Mitarbeitern am Standort Pirdop. Das Regionalkrankenhaus in Pirdop droht zu schließen. Ohne das Krankenhaus ist eine schnelle medizinische Versorgung und eine dauernde Gesundheitsbetreuung auf Grund der jahrelangen giftigen Schadstoffemissionen des Aurubis-Werks für die lokale Bevölkerung als auch seine Mitarbeiter nicht mehr möglich. Am 16. November 2016 haben alle Bürgermeister in den umliegenden Städten des Aurubis-Werks in Pirdop für den Erhalt des einzigen Krankenhauses in der Region demonstriert. Die Aurubis hat auf eine Anfrage der Bürgermeister der Region bisher nicht öffentlich Stellung genommen. Zudem übt Aurubis Einfluss auf Schulen am Standort Pirdop aus, um dergestalt Nichtregierungsorganisationen in ihrem Wirken um freie Meinungsäußerung zu Umweltrisiken im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen der Aurubis-Kapazitätserweiterung öffentlich anzuklagen. Damit verstößt das Unternehmen gegen die politische Unabhängigkeit von öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Aurubis übernimmt nach wie vor keine Verantwortung für Artenschutz und Biodiversität
Trotz Ankündigung auf der Hauptversammlung 2015, dass Aurubis regelmäßig über Maßnahmen für Artenschutz und Biodiversität berichten werde, gibt es keine umfassende  Änderung in der Unternehmenspolitik. Die Natura-2000 Schutzgebiete, die sich in unmittelbarer Nähe ihrer Werksstandorte in Hamburg, Pirdop und Lünen befinden, werden in den aktuellen Aurubis-Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten nicht beachtet. Die fehlende Verantwortlichkeit für Artenschutz und der Biodiversität durch Aurubis und seine Lieferanten darf vom Vorstand nicht weiter ignoriert werden.

Aurubis übernimmt keine Verantwortung für den Klimaschutz

Aurubis veröffentlicht des Weiteren weiterhin keine vollständigen Informationen über den Gesamtverbrauch an klimaschädlichen CO2-Emmisionen im Unternehmen. Somit werden Angaben über die Beteiligung der Aurubis am Klimawandel der Öffentlichkeit vorenthalten. Seit Jahren werden die gleichen CO2-Gesamtwerte in den Nachhaltigkeitsberichten veröffentlicht, obwohl der spezifische Energieeinsatz pro Tonne Kupferkonzentrat und die Kapazitäten der Kupferproduktion sich erhöhten.

Aus diesen Gründen ist dem Vorstand der Aurubis die Entlastung zu verweigern.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben es versäumt, den Vorstand der Aurubis AG anzuweisen, Prozesse zu etablieren, mit denen der Konzern Abhilfe für die unter Gegenantrag zu TOP 3 erwähnten Missstände hätte gewährleisten können bzw. die benannten Praktiken hätte einstellen können.

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