Kategorie: Hauptversammlung 2017

Gegenantrag der United Auto Workers (UAW)

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Gegenanträge

Gegenantrag zu TOP 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands der Volkswagen AG für das Geschäftsjahr 2016 keine Entlastung zu erteilen.

Begründung:

Die Geschehnisse rund um den bereits 2015 bekannt gewordenen Abgasskandal bei der Volkswagen AG führten nach unserer Auffassung auch im Geschäftsjahr 2016 nicht zu den notwendigen Konsequenzen im Konzern.

Nach wie vor wurde von Seiten der Volkswagen AG nicht bekanntgegeben, welche Anforderungen das Kraftfahrtbundesamt an die offizielle Rückrufaktion der 2,5 Millionen in Deutschland betroffenen Fahrzeuge gestellt hat. Untersuchungen zeigen, dass die Fahrzeuge auch nach der Rückrufaktion im Realbetrieb noch mehr als die erlaubten 180 mg/km Stickoxid (NOx) ausstoßen. Weiterlesen

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Rote Karte für RWE!

  • Kritische Aktionäre verlangen Ausstieg aus der Kohlewirtschaft und Schutz der Bevölkerung vor Feinstaubemissionen
  • Kinderarzt warnt vor „No-go-area für Schwangere“
  • Donnerstag, 8 Uhr, Menschenkette vor der Grugahalle

Mit seiner Pro-Kohle-Politik schädigt die RWE AG Mensch, Umwelt und Klima. Dagegen befürwortet eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger entschlossene Maßnahmen für den Schutz des Klimas, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Deshalb werden der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und andere Nichtregierungsorganisationen dem Kohlegiganten bei der Hauptversammlung am Donnerstag in Essen die Rote Karte zeigen und Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

Am Donnerstag ab 8 Uhr bilden Mitglieder des Aktionsbündnisses ZUKUNT STATT BRAUNKOHLE, von AntiAtomBonn, von Attac, des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, von der Initiative Tschö RheinEnergie, von Robin Wood, von urgewald und anderen Organisationen eine Rote Linie um die Grugahalle in Essen. Weiterlesen

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„Praktizierte Klima-Ungerechtigkeit“

  • Konzern trennt sich nur zögerlich von Kohle-Anlagen
  • Beteiligung an zynischem Klimaversicherungs-Modell
  • Weltweite Beteiligung an Landgrabbing

Zur morgigen Hauptversammlung der Münchener Rück kritisieren Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen die zögerliche Haltung des Konzerns bei klimaschädlichen Kohlegeschäften. Während der weltweit größte Rückversicherer selbst immer wieder vor der Rolle des Klimawandels bei Unwettern warnt, hinkt er gleichzeitig der Branchenkonkurrenz bei Richtlinien zum Abbau von Kohle-Investitionen stark hinterher. Lediglich bei ihren Aktienanlagen meidet die Münchener Rück Unternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Kohle oder Kohleerzeugnissen machen. „Das ist deutlich schwächer als die 30-Prozent-Schwelle beim norwegischen Pensionsfonds oder bei der Allianz. Anleihe- und Versicherungsgeschäfte werden davon gar nicht berührt. Weiterlesen

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Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016:

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Bei der Umsetzung des Ausbaus von Steinbrüchen und der Errichtung eines Zementwerks im Landkreis Pati der Provinz Zentraljava, Indonesien, verletzt die über nationale Tochterfirmen involvierte HeidelbergCement AG eine Reihe von OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Dies umfasst u.a. die in der Neufassung von 2011 ausgewiesenen Leitsätzen, die HeidelbergCement dazu verpflichten, einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung zu leisten und die international anerkannten Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen zu respektieren. Weiterlesen

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Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands der Allianz SE die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Allianz und Kohle-Divestment:

Mit der Entscheidung für ein weitgehendes Kohle-Divestments im November 2015 hat die Allianz einen guten und wichtigen Schritt getan. Um das globale Klimaziel, die Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu halten, zu erreichen, müssen diesem Schritt jedoch weitere folgen. Die Allianz muss einen Fahrplan entwickeln, wie nach der ersten Divestment-Entscheidung ein kontinuierlicher Prozess gestartet wird, das eigene Portfolio zu dekarbonisieren. Unternehmen, die aktuell nicht unter die Ausschlusskriterien von 30 Prozent Umsatz oder Stromproduktion aus Kohle fallen, aber massiv den Ausbau von Kohlekraftwerken vorantreiben, müssen ebenso ausgeschlossen werden wie Unternehmen, die Teersande abbauen und vertreiben. Weiterlesen

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Gegenantrag

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3, Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Die Mitglieder des Vorstands der RWE AG werden nicht entlastet.

Begründung:

Mit seiner Pro-Kohle-Politik schädigt die RWE AG Mensch, Umwelt und Klima. Dagegen befürwortet eine Mehrheit der BürgerInnen entschlossene Maßnahmen für den Schutz des Klimas, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Deshalb zeigen wir RWE jetzt die Rote Karte!

Rote Karte für die Kohleindustrie!

RWE baut mit seinem neuen Claim „Zukunft. Sicher. Machen“ ein Bedrohungsszenario auf und spricht von „Knappheitsphasen … wie wir sie während der Dunkelflaute im Januar erlebt haben“. Da die erneuerbaren Energien aufgrund von „Schwankungspotenzialen“ keine ausreichende Sicherheit böten, werde RWE auch noch im Jahr 2050 mit den „Back-up-Kapazitäten“ seiner „flexiblen Kraftwerke“ einspringen. Weiterlesen

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Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands:

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Münchener Rück und mangelndes Kohle-Divestment:

Die MUNICH RE hinkt in ihren konzerneigenen Vorgaben zum fossilen Divestment ihrer Branchenkonkurrenz weiter hinterher und rühmt  sich  dennoch für ihren vermeintlich vorbildlichen Klimaschutz-Ansatz. Die jüngste Ankündigung, in Zukunft bei Aktienanlagen bei Dritten auf Unternehmensanteile zu verzichten, die mehr als 50% ihres Umsatzes mit Kohle bzw. Kohleerzeugnissen machen, ist mit diesem als Richtlinie definierten Prozentsatz deutlich schwächer als erhofft und durch die noch immer ausstehenden diesbezüglichen Vorgaben für Anleihen und Versicherungsgeschäfte somit als untauglich zu erachten, um als ernstzunehmendes Klima-Commitment betrachtet zu werden. Weiterlesen

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