Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Lufthansa AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten, zu denen sich die Lufthansa AG bekannt hat.
Wenn alle Unternehmen die aktuelle Klimabilanz der Lufthansa hätten, würde sich das Klima bis 2050 um 3,6 Grad Celsius erwärmen. Wenn Lufthansa die eigenen Klimaziele umsetzen würde, wären es immer noch 2,8 Grad Celsius. Weiterlesen
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5. Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allianz SE und der Allianz Africa Holding GmbH
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Vorstand und Aufsichtsrat der Allianz SE kommen nicht hinreichend ihrer Verantwortung nach, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz zu entwickeln. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten. Daher werden wir Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen. Neben konkreten Zielen müssen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, und hier sind andere Unternehmen gerade in der Versicherungsbranche deutlich weiter, die erkannt haben: Auch die Versicherungsbranche kann aus eigenem ökonomischen Interesse aktiv dazu beitragen, die Risiken des Klimawandels zu reduzieren. Weiterlesen
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Wir versuchen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu geben.
Sind nun virtuelle (digitale) Hauptversammlungen ohne Präsenz möglich? Ja. Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es Aktiengesellschaften, ihre Hauptversammlungen auch ohne die physische Präsenz von Aktionär*innen durchzuführen. Dies gilt allerdings nur für Hauptversammlungen, die in diesem Jahr stattfinden.
Gibt es noch ein Fragerecht? Ja, aber es ist deutlich eingeschränkt worden. Das neue Gesetz räumt dem Vorstand die Möglichkeit ein, Fragen elektronisch bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung entgegenzunehmen.
Gibt es noch ein Rederecht? Nein, das klassische Rederecht, bei dem man sich über eine Wortmeldung zur Rede anmeldet, gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung nicht. Weiterlesen
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Die Corona-Krise betrifft uns in vielfältiger Weise. Hier versuchen wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu geben, die Sie als Aktionärinnen und Aktionäre an uns haben.
Sind nun virtuelle (digitale) Hauptversammlungen ohne Präsenz möglich? Ja. Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es Aktiengesellschaften, ihre Hauptversammlungen auch ohne die physische Präsenz von Aktionärinnen durchzuführen. Dies gilt allerdings nur für Hauptversammlungen, die in diesem Jahr stattfinden.
Wie kann ich eine virtuelle Hauptversammlung verfolgen? Die gesamte Hauptversammlung muss in Bild und Ton (als Livestream im Internet) übertragen werden. Die bislang bei vielen Gesellschaften praktizierte Beschränkung der Live-Übertragung auf die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat genügt nicht. Weiterlesen
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Die gestern angesichts der Corona-Pandemie vom Bundeskabinett
beschlossenen Änderungen am Aktiengesetz enthalten einige grundlegende
Änderungen für Konzern-Hauptversammlungen in diesem Jahr und mitunter starke
Einschnitte in die Rechte von Aktionär*innen. So darf der Vorstand einer
Aktiengesellschaft „nach freiem Ermessen“ darüber entscheiden, welche Fragen er
wie beantwortet.
Markus Dufner,
Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre,
sagt:
„Es gibt im Gesetzentwurf einige sinnvolle Änderungen zum Umgang von Aktiengesellschaften mit der aktuellen Pandemie. Die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, wird von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt. Dies gibt den Konzernen angesichts der Corona-Krise dringend benötigte Zeit. Weiterlesen
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Seit einigen Jahren werden in deutschen Unternehmen sogenannte Nachhaltigkeitsräte oder ähnliche Gremien gegründet, die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Damit versuchen Konzerne der wachsenden Bedeutung des Themas gerecht zu werden und überzeugend darzustellen, wie man sich damit auseinandersetzt und bestimmte Kriterien berücksichtigt. Mittlerweile haben die meisten DAX-30 und M-DAX-Konzerne Nachhaltigkeitsgremien installiert und veröffentlichen (oft zusammen mit den jährlichen Geschäftsberichten) auch Nachhaltigkeitsberichte. Doch wie viel Macht und Einfluss haben diese Gremien wirklich?
Auf den ersten Blick ist man überrascht und erstaunt, wie sehr sich Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit und den sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) beschäftigen und das Thema ernst nehmen.
Sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
mein
Name ist Ulf Georgiew, und ich spreche hier für den Dachverband der Kritischen
Aktionärinnen und Aktionäre.
Ich
beginn meine Ausführung zum heutigen Tagesordnungspunkt 3, Entlastung des
Vorstands der Aurubis AG.
Seit
mehreren Jahren spreche ich nun schon auf der jährlichen Hauptversammlung der
Aurubis AG zu den fehlenden Informationen des Unternehmens zu Risiken für die Bevölkerung
auf Grund der Verarbeitung von hochkonzentrierten arsenhaltigen Kupferkonzentraten.
Auch
seit Jahren befrage ich den jeweiligen Vorstandsvorsitzenden der Aurubis zu den
Mengen und Eigenschaften der arsenhaltigen Kupferkonzentrate, die verarbeitet
werden.
Meine
sehr geehrten Aktionärinnen und Aktionäre, wer von Ihnen bei diesen Hauptversammlungen
dabei war, hat keine Antworten vom Vorstand gehört, weil die Fragen nicht
beantwortet worden sind. Weiterlesen
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