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23. April 2018
23. April 2018
Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der Commerzbank AG wird seiner eigenen Verantwortung für Frieden, Klimaschutz und Nachhaltigkeit nicht gerecht. Er bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten.
Unzureichende Rüstungsrichtlinie
2008 hat die Commerzbank eine Rüstungsrichtlinie beschlossen. Diese Richtlinie ist jedoch an mehreren Stellen völlig unzureichend und schließt fragwürdige Rüstungsgeschäfte nicht systematisch aus.
So verweigert die Commerzbank zwar die direkte Finanzierung der Lieferung von Waffen in Kriegs- und Spannungsgebiete. Weiterlesen
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21. April 2018
21. April 2018
Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Die Hannover Rück SE wird als drittgrößter Rückversicherer der Welt in keiner Weise der Verantwortung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit gerecht, die sich aus dieser Größe ergibt. Der Konzern bleibt weit hinter seinen und Möglichkeiten zurück, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten.
Der Konzern beteuert zwar in seiner Nachhaltigkeitsstrategie, dass er zur Begrenzung möglicher negativer Folgen des Klimawandels beitragen und seinen CO2-Ausstoß minimieren will, interpretiert dies aber offensichtlich sehr eng. Weiterlesen
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19. April 2018
19. April 2018
Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Keine Achtung indigener Rechte in Indonesien
Die HeidelbergCement AG verletzt eine Reihe der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als auch der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Dies zeigt beispielweise das Vorhaben des indonesischen Tochterunternehmens Indocement, im Landkreis Pati der Provinz Zentraljava, Indonesien, eine Zementfabrik zu errichten und für Zement benötigte Ressourcen abzubauen.
Indocement bemüht sich um Ausnahmeregelungen, denn Karstgebiete gelten in Indonesien nach nationalem Recht als ökologische Schutzgebiete. Teile des Gebietes, auf dem das Tochterunternehmen von HeidelbergCement Rohstoffe gewinnen möchte, waren zuvor als geologisches Schutzgebiet ausgewiesen. Weiterlesen
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19. April 2018
19. April 2018
Gegenantrag zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, statt der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividende von 2.847.283.951,40 Euro an die Aktionärinnen und Aktionäre nur 2.797.283.951,40 an sie auszuschütten.
Begründung:
50 Millionen Euro sollen in einen von der BASF SE einzurichtenden Fonds zur Entschädigung der Geschädigten des Massakers von Marikana eingezahlt werden. Inhaltlich begründen wir dies mit den Ausführungen in unseren Gegenanträgen zu TOP 3 und 4.
Wir fordern alle Aktionärinnen und Aktionäre auf, einen Beitrag für den Entschädigungsfonds zu leisten und für eine Verringerung ihrer Dividende von 3,10 Euro pro Aktie auf 3,045562 Euro pro Aktie zu stimmen. Weiterlesen
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18. April 2018
18. April 2018
Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre schlägt vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 2.180.723.823,21 Euro jeweils einen Teilbetrag von
a) 425.145,10 Euro zur Zahlung einer Dividende von 1,95 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und
b) 408.286.781,10 Euro zur Zahlung einer Dividende von 1,98 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie zu verwenden sowie
c) 210.000.000,00 Euro in die Anderen Gewinnrücklagen einzustellen und
d) 3.299.970,81 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
e) Die durch Halbierung der Dividende frei werdende Summe von 982.711.926,20 Euro soll zur Erhöhung von Rückstellungen der Volkswagen Aktiengesellschaft verwendet werden. Weiterlesen
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11. April 2018
11. April 2018
Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Der Bilanzgewinn der RWE Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 ist wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 307.372.749,50 Euro.
Begründung:
RWE muss die Rückstellungen für die Beseitigung der Schäden der Braunkohletagebaue und für die anteilige Übernahme von Gesundheitskosten, die durch die Kohlewirtschaft entstehen, erhöhen. Die Klima-Allianz Deutschland hatte bereits 2016 zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in einer Studie darauf hingewiesen, dass die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Schäden der Braunkohletagebaue bei RWE nicht ausreichend gesichert sind.
In der Studie „Was Kohlestrom wirklich kostet. Weiterlesen
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11. April 2018
11. April 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Kathrin Petz, ich vertrete die Kritischen Aktionäre und spreche für die Umwelt und Menschenrechtsorganisation urgewald.
MTU Aero Engines macht laut eigenen Angaben 8 % seines Gesamtumsatzes im Militärbereich. Dazu zählen Motoren und Turbinen wie zum Beispiel für Kampfflugzeuge wie Tornado oder den Eurofighter.
Wie im letzten Jahr hier bereits angesprochen, kommen sowohl der Tornado als auch der Eurofighter bei der Bombardierung des Jemens durch die von Saudi-Arabien geführte Golfallianz zum Einsatz. Seit März 2015 hat diese knapp 17.000 Luftangriffe auf den Jemen zu verantworten. Der Krieg im Jemen gilt laut UN mittlerweile als die derzeit schwerste und größte humanitäre Katastrophe der Welt. Weiterlesen
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10. April 2018
10. April 2018
Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.
Begründung:
Die Münchener Rück AG warnt bereits seit über 40 Jahren vor den Risiken des Klimawandels und analysiert seine Auswirkungen auf verschiedensten Ebenen. Im eigenen Geschäft zieht der Konzern jedoch keine wirksamen Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen und nimmt damit die internationalen Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris und der UN-Nachhaltigkeitsagenda, den Sustainable Development Goals, nicht ernst.
Kein Ausschluss von klimaschädlichen Anleihen
Bei seinen Anlagen schließt die Münchener Rück AG bisher nur Aktien von Unternehmen aus, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes aus Kohlegeschäften erzielen. Weiterlesen
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