„Kommen Sie Ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach“: Rede von Sarah Schneider,
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„Nehmen Sie in der EU verbotene Wirkstoffe aus Ihrem Produktportfolio – weltweit!“ Rede von Lena Luig
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Virtuelle Hauptversammlung: Bayer-Vorstand muss Aktionärsrechte ernst nehmen
- Bayer-Vorstand sollte kritische Fragen nicht ignorieren
- Bayer trägt zu „Pestizidhölle in Brasilien“ bei
- Nachholbedarf bei Klimastrategie und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Anlässlich der morgen stattfindenden virtuellen Bayer-Hauptversammlung fordert der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre den Vorstand auf, das Fragerecht aller Aktionär*innen ernst zu nehmen.
„Im Vorfeld der Hauptversammlung hat Bayer nicht klar kommuniziert, ob und wenn ja, wie eingereichte Fragen beantwortet werden sollen“, kritisiert Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands. „Damit der Livestream nicht zu einer reinen Werbeveranstaltung wird, hätte Bayer-Chef Baumann seine Rede schon vorher öffentlich machen sollen, damit auch Fragen dazu hätten eingereicht werden können. Ohne kritische Meinungen und Fragen droht die erste virtuelle Hauptversammlung zur Farce zu werden.“ Weiterlesen
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Unsere Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat
Zur virtuellen Hauptversammlung haben wir folgende Fragen eingereicht und Bayer um Beantwortung gebeten:
Zu Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gesamten für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn als Dividende auszuschütten. Selbst Bayer-Großaktionärin Union Investment findet dies zu viel, da weiterhin unklar ist, wie viel ein möglicher Glyphosat-Vergleich in den USA kosten würde. Darüber hinaus sind auch die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie ungewiss.
- Hat es im Vorfeld Druck von bestimmten Aktionärinnen und Aktionären gegeben, den gesamten Gewinn als Dividende auszuschütten, anstatt nachhaltige Rücklagen zu bilden?
- Haben Vorstand und Aufsichtsrat Gründe erörtert, die eine niedrigere Dividende rechtfertigen würden und wenn ja, welche?
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Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Bayer AG verfolgt ein gesundheits- wie umweltschädliches Geschäftsmodell, das nicht zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs), den Nachhaltigkeitszielen der UN, beiträgt.
Bayer gefährdet Landarbeiter*innen, Bäuer*innen und indigene Gruppen im Globalen Süden
Bayer vertreibt in Ländern des globalen Südens mit schwächerer Pestizidregulierung Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind. So vermarktet Bayer in Brasilien mindestens elf und in Südafrika mindestens sechs Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind. Weiterlesen
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Gegenanträge
Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Talanx AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz des Klimas und der Achtung der Menschenrechte umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda und des UN Global Compact zu leisten, zu denen sich die Talanx AG bekannt hat.
Ausschluss aller fossilen Energieträger nötig
Um die Risiken und Folgen des Klimawandels auf ein akzeptables Maß zu begrenzen – und daran sollte Talanx auch ein starkes Eigeninteresse haben – muss die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad begrenzt werden. Weiterlesen
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Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der der Allianz SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen.
Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Die Allianz SE erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Allianz belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Weiterlesen
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Gegenanträge
Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dass keine Dividende ausgeschüttet wird. Stattdessen ist der Bilanzgewinn als Rückstellung für die Übernahme von Risiken aus der Corona-Pandemie zu verwenden.
Begründung:
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Hannover Rück können mit einem Dividenden-Verzicht dazu beitragen, die ökonomischen und sozialen Folgekosten der Corona-Pandemie zu mildern. Auch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert Rückversicherer angesichts der weiterhin kaum vorhersehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividende zu zahlen.
Darüber hinaus soll die Hannover Rück in die Lage versetzt werden, besonders kulant Rückversicherungen von Betriebsschließungs-, Betriebsunterbrechungs- bzw. Weiterlesen
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