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Virtuelle Hauptversammlungen

Unsere Kritikpunkte am Gesetzentwurf für virtuelle Hauptversammlungen

In Zukunft nicht mehr direkt möglich? Barbara Happe fragt den Vorstand von Thyssenkrupp zu Rüstungsexporten auf einer der letzten nicht virtuell durchgeführten Hauptversammlungen 2020

Das Bundesministerium der Justiz hat am 9. Februar 2022 einen Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vorgestellt. Insbesondere für Kleinaktionär:innen würde der Entwurf erhebliche Einschränkungen im Vergleich zu der bisherigen Praxis bedeuten. Für uns stellt die im Gesetzentwurf beschriebene virtuelle Hauptversammlung keine akzeptable, gleichwertige Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung dar.

Dies sind unsere Kritikpunkte und Forderungen, die wir auch noch in einer ausführlichen Stellungnahme beim Bundesjustizministerium einreichen werden:

Hybride Hauptversammlungen: Zukunftsmodell bleibt ohne sicheren Rechtsrahmen

Der Gesetzgeber sollte auch für Präsenz-Hauptversammlungen die rechtssichere Möglichkeit schaffen, per Videozuschaltung über das Internet Redebeiträge mit Fragen halten zu können. Weiterlesen

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Aurubis Hauptversammlung 2022

Ist Aurubis auf das Lieferkettengesetz vorbereitet? Unsere 57 Fragen zur Hauptversammlung 2022

A. Fragen zum Lieferkettengesetz

B. Fragen zum Erreichen des Pariser Klimaziels

C. Fragen zu The Copper Mark und anderen Zertifizierungen

D. Fragen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz bei Aurubis Bulgaria

E. Fragen zum fehlenden Diversitätskonzept

F. Fragen zu Gemeinwohlaktivitäten des Unternehmens an ihren Werksstandorten

G. Fragen zu Interessenkonflikten und Whistleblowern

A. Fragen zum Lieferkettengesetz


1. Im Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft, das im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Wird Aurubis dann in der Lage sein, die Verpflichtungen, die das Lieferkettengesetz mit sich bringt, zu erfüllen?

2. Welche konkrete Maßnahmen ergreift Aurubis, um sich auf die Umsetzung des Lieferkettengesetzes ab 2023 vorzubereiten?  Weiterlesen

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BMW AG

Guarani kritisieren BMW scharf

Indigene Guarani schicken Protestschreiben an die BMW-Konzernzentrale wegen Missachtung ihrer Rechte durch das BMW-Werk Araquari in Santa Catarina, Brasilien: gesetzlich vorgeschriebene freie, vorherige und informierte Konsultation (FPIC) von BMW ignoriert.

BMW: Nicht nur schmutzig, sondern missachtet auch indigene Rechte. Foto: BUND

Seit 2015 ist das BMW-Werk in Araquari im brasilianischen Bundesstaat Santa Catarina in Betrieb und fertigt dort Automobile für den südamerikanischen Markt. Rund 200 Millionene Euro habe der Automobilkonzern aus München dort investiert, um dort jährlich bis zu 30.000 Fahrzeuge der Modelle „MINI Countryman, BMW 1er 5-Türer, BMW 3er Limousine, BMW X1 und BMW X3“ sowie den BMW 328i ActiveFlex, der speziell für eine flexible Nutzung von Ethanol und Benzin ausgelegt und eigens für den brasilianischen Markt entwickelt wurde, zu fertigen, so BMW im Jahre 2014. Weiterlesen

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TUI AG Hauptversammlung 2022

„Hat die TUI eine klare Klimastrategie?“ – Unsere 40 Fragen an den Konzernvorstand

Auf der Hauptversammlung des Reise- und Touristikkonzerns TUI AG am 8. März stellen wir Fragen zum Klima- und Umweltschutz, zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, zum Tierschutz, zum Lobbyismus, zum größten Anteilseigner Unifirm Limited und zur Preussag AG.

EU-Sanktionen gegen Russland: Der russische Oligarch und TUI-Hauptaktionär Alexey Mordashov trat am 2. März 2022 aus dem Aufsichtsrat zurück.

Vor dem Hintergrund des Kriegs von Russland gegen die Ukraine und der EU-Sanktionen gegen Russland ist die die Frage 33 des Dachverbands bezüglich des russischen TUI-Hauptaktionärs Alexey Mordashov und die Antwort von TUI-Chef Fritz Joussen interessant.
Dachverband: Inwiefern färbt das zweifelhafte Image des TUI-Aufsichtsratsmitglieds Mordashov auf die TUI AG ab? Weiterlesen

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Aurubis AG Hauptversammlung 2022

Fehlende Transparenz und menschenrechtliche Sorgfalt in der Kupfer-Lieferkette: Unsere Gegenanträge

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns wird abgelehnt.

Begründung:
Bei der Verwendung des Bilanzgewinns muss die Aurubis AG schädliche Folgen des Kupferbergbaus und der Kupferproduktion für Mensch und Umwelt stärker als bisher berücksichtigen und dringend Abhilfe schaffen.

Besonders alarmierend ist, dass die Aurubis AG ein Jahr vor Inkrafttreten des nationalen Lieferkettengesetzes Rückschritte bei der Transparenz in der Lieferkette macht. Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Bestimmungen könnten gravierende Strafen auf den Konzern zukommen.  Durch einen Dividenden-Verzicht in diesem Jahr würden die Aktionärinnen und Aktionäre einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass mehr Mittel für die Abmilderung der ökonomischen, gesundheitlichen und sozialen Schäden der Kupferproduktion bereitstehen und dass Rückstellungen für etwaige Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Lieferkettengesetz gebildet werden können. Weiterlesen

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Lieferkettengesetz

Stellungnahme der Zivilgesellschaft zu der vorgeschlagenen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte. Dieser Vorschlag ist als wesentlicher Fortschritt in der globalen Umweltpolitik zu werten. Außerdem bietet er eine große Chance, die negativen Auswirkungen der EU auf Mensch und Planet zu minimieren und somit in Einklang mit ihren Verpflichtungen in den Bereichen Klima, Biodiversität und Menschenrechte zu bringen. Es liegt nun am Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten, die wesentlichen Elemente des Kommissionsvorschlags beizubehalten und zu verbessern. Ihnen obliegt es, ein starkes und ehrgeiziges Gesetz vorzulegen, das den hohen Erwartungen der EU-Bürger gerecht wird. Deshalb fordern wir das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der aktuelle Vorschlag gestärkt wird. Weiterlesen

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Thyssenkrupp AG Pressemitteilung Hauptversammlung 2022

Thyssenkrupp beweist: Rüstungsindustrie nicht sozial nachhaltig

Anlässlich der morgigen Hauptversammlung von Thyssenkrupp fordern die Menschenrechts- und Umweltorganisation urgewald gemeinsam mit dem Dachverband der Kritischen Aktionär*innen den Industriekonzern erneut dazu auf, Rüstungsgeschäfte mit kriegführenden und menschenrechtsverletzenden Staaten zu beenden. Es bedarf endlich einer entsprechenden konzernweiten Richtlinie für Auslandsgeschäfte.

Aktuell in der Kritik der beiden Organisationen stehen zwei jüngst abgeschlossene Deals mit Ägypten und Israel:

  • So soll Ägypten drei weitere Fregatten von Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) erhalten, obwohl das nordafrikanische Land wegen Menschenrechtsverletzungen sowie seiner Verwicklung in den Jemen-Krieg und in die Konflikte in Libyen seit Jahren massiv in der Kritik steht. Militärmachthaber Al-Sisi hat seit seiner Machtübernahme 2014 die Demokratie abgebaut und gleichzeitig massiv aufgerüstet.
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Thyssenkrupp AG Hauptversammlung 2022

Rüstungsexporte an Despoten, Zukunft der Stahlsparte, Wassersstoff und Menschenrechte: Unsere Fragen an den Vorstand von Thyssenkrupp

In unserem Gegenantrag zu TOP 2 kritisieren wir, dass der Vorstand der Thyssenkrupp AG nicht ausreichend seiner Verantwortung für das Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda nachkommt. Zudem kritisieren wir Rüstungsexporte an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten.

Fragen zu Rüstungsgeschäften und Rüstungsexporten:

  • Die neue Bundesregierung äußerte sich sehr kritisch zu den Rüstungsexporten von Thyssenkrupp. Sie will ein Rüstungsexportkontrollgesetz einführen, noch dieses Jahr. Sehen Sie ein erhöhtes Risiko, dass Ihre aktuellen und geplanten Rüstungsgeschäfte mit kriegführenden und menschenrechtsverletzenden Staaten nicht mehr genehmigt werden könnten?
  • Welche konkreten Vorhaben mit welchem finanziellen Umfang könnten aus Ihrer Sicht betroffen sein?
  • Werden Sie Ihre Verfahren der Auftragsakquise im Hinblick auf das künftige Rüstungsexportkontrollgesetz ändern?
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