
Das Bundesministerium der Justiz hat am 9. Februar 2022 einen Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vorgestellt. Insbesondere für Kleinaktionär:innen würde der Entwurf erhebliche Einschränkungen im Vergleich zu der bisherigen Praxis bedeuten. Für uns stellt die im Gesetzentwurf beschriebene virtuelle Hauptversammlung keine akzeptable, gleichwertige Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung dar.
Dies sind unsere Kritikpunkte und Forderungen, die wir auch noch in einer ausführlichen Stellungnahme beim Bundesjustizministerium einreichen werden:
Hybride Hauptversammlungen: Zukunftsmodell bleibt ohne sicheren Rechtsrahmen
Der Gesetzgeber sollte auch für Präsenz-Hauptversammlungen die rechtssichere Möglichkeit schaffen, per Videozuschaltung über das Internet Redebeiträge mit Fragen halten zu können. Weiterlesen












