Kategorie: Hensoldt AG

Auf Irrwegen: Hensoldt AG kooperiert mit fragwürdigen Kunden

  • Gute Geschäfte mit Saudi-Arabien über Standort in Südafrika 
  • Saudische Drohnen im Jemenkrieg arbeiten mit Hensoldt-Technologie
  • Anteilseignerin Bundesregierung muss Exportstopp konsequent durchsetzen

Anlässlich der heutigen, ersten Hauptversammlung der Hensoldt AG nach dem Börsengang im vergangenen Herbst fordern die Nichtregierungsorganisationen urgewald und Open Secrets den Konzern auf, nicht weiter auf Wachstum durch Aufrüstung von Armeen und Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete zu setzen.

Die Hensoldt AG hält im Rahmen einer ehrgeizigen Wachstumsstrategie an Geschäften mit hochproblematischen Kunden wie Saudi-Arabien fest. Ziel ist es, über den 2019 in Südafrika eröffneten Produktionsstandort Kunden im gesamten Nahen Osten mit Radargeräten für Kampfflugzeuge oder Sensoren für die Grenzsicherung zu beliefern.  Weiterlesen

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Rüstungsexporte, autonome Waffensysteme und Klimaschutz: Unsere Fragen an den Vorstand von Hensoldt

Fragen zu autonomen Waffensystemen und Künstlicher Intelligenz:

  • Gibt es eine Selbstverpflichtung der Hensoldt AG, ich nicht an der Entwicklung von autonomen Waffensystemen (AWS) zu beteiligen, die dem Menschen die Kontrolle über den Einsatz von Waffen entziehen? Wenn nein, bitte begründen.
  • Welche Produkte bietet die Hensoldt AG an, die über eine Künstliche Intelligenz (KI) verfügen?
  • Ist die Hensoldt AG an der Entwicklung von Produkten beteiligt, die über eine Künstliche Intelligenz (KI) verfügen sollen?
  • Ist die Hensoldt AG an Forschungsprojekten im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) beteiligt?

Fragen zu Rüstungsexporten und Rüstungsbeteiligungen:

  • Sind dem Konzern durch die in Deutschland geltenden Exportbeschränkungen für Saudi-Arabien in 2020 finanzielle Schäden entstanden?
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Blutiges Geschäft mit den Kriegen in Nahost: Unser Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstandes die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Das Unternehmen ist unlängst dem UN Global Compact beigetreten. Die Unterzeichner bekennen sich dazu, internationale Menschenrechte zu unterstützen und zu achten sowie sicherzustellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Dieses Bekenntnis steht jedoch in eklatantem Widerspruch zu bestimmten Aktivitäten des Konzerns.

Im Rahmen einer ehrgeizigen Wachstumsstrategie baut der Konzern seine Standorte in Krisengebieten immer weiter aus. So verfügt das Unternehmen über Standorte und Mitarbeiter in menschenrechtlich hoch problematischen Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Saudi-Arabien und auch in der Türkei. Weiterlesen

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