Unser Kommentar zum Koalitionsvertrag mit Stimmen aus unseren Mitglieds- und Partnerorganisationen
Nun ist er da, der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition, die laut Überschrift “mehr Fortschritt wagen” möchte. Zumindest waren die Parteispitzen bei der Präsentation des Vertrags sichtlich bemüht, nicht den Eindruck zu erwecken, eine Koalition des “kleinsten gemeinsamen Nenners” zu sein. Wird der Vertrag diesem Anspruch gerecht? Einige Herausforderungen werden angegangen, bei entscheidenden Themen wagt die Ampelkoalition zu wenig. Mit unseren Mitglieds- und Partnerorganisationen haben wir den Vertragstext einem ersten Check unterworfen.Weiterlesen
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Viele Unternehmen profitieren von den weltumspannenden Handelsketten. Während es in Deutschland z.B. einen Mindestlohn, ein Verbot von Kinderarbeit und eine wirksame Umweltgesetzgebung gibt, fehlen solche Gesetze in anderen Ländern. Das im Juni 2021 vom Bundestag verabschiedete Lieferkettengesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 MitarbeiterInnen. Doch was bringt das Gesetz wirklich? Löst es ökologische und soziale Probleme in den Lieferketten oder klingt es nur gut? Diesen Fragen wird der Referent, Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, auf den Grund gehen. Weiterlesen
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Folgenreiches Desaster: 21.000 Tonnen Diesel liefen im Mai 2020 aus einem Kraftwerkstank von Nornickel, das Flusswasser färbte sich rot.
Deutsche Konzerne müssen vom russischen Rohstoffkonzern Nornickel die Achtung indigener Rechte und von Umweltstandards einfordern ‒ oder Geschäfte beenden
Nachdem im Mai 2020 über 21.000 Tonnen Diesel aus einem Kraftwerkstank ausliefen und für die bisher größte Ölkatastrophe in der russischen Arktis sorgten, musste der verantwortliche Konzern Nornickel (Norilsk Nickel) die bisher höchste Strafzahlung Russlands zahlen.
Doch die Schäden sind damit noch längt nicht behoben, geschweige denn die Ursachen angegangen. Neben dem sensiblen Ökosystem müssen vor allem die indigenen Gruppen im Norden Russlands unter den Folgen des rücksichtslosen Geschäftsmodells von Nornickel leiden. Weiterlesen
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Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung das Lieferkettengesetz verabschiedet. Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, kommentiert:
„Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten sind wir noch lange nicht am Ziel, aber seit heute endlich am Start: Erstmalig verpflichtet hierzulande ein Gesetz Unternehmen, Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Das ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für Alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen arbeiten.
Der heutigen Abstimmung im Bundestag ist eine Lobbyschlacht vorausgegangen, die ihresgleichen sucht. Leider haben das Wirtschaftsministerium und viele Unions-Abgeordnete das Gesetz auf Druck der Wirtschaftslobbyisten an zahlreichen Stellen abgeschwächt.Weiterlesen
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Ab 2023 wird gesetzlich geregelt sein, wie BASF der eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen muss. Hätte das Lieferkettengesetz dabei geholfen, dass BASF nach dem Massaker von Marikana vor neun Jahren ernsthafter auf die offensichtlichen Missstände bei seinem damals größten Platin-Zulieferer Lonmin reagiert hätte? Die Antwort darauf legt die Vorteile, aber auch die Defizite des aktuell im Bundestag diskutierten Gesetzentwurfs offen.
Von Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre
Lange genug hatten deutsche Unternehmen Zeit nachzuweisen, dass sie freiwillig die UN-Standards bei der Achtung von Menschenrechten in ihren Lieferketten erfüllen. Nachdem letztes Jahr endgültig klar wurde, dass über 80 Prozent dies noch nicht einmal ansatzweise tun, zog die Bundesregierung die Konsequenz und machte den Weg frei für eine gesetzliche Regelung. Weiterlesen
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Unsere Analyse des Gesetzentwurfs zeigt: Beim Lieferkettengesetz muss der Bundestag dringend nachbessern.
Nach der Einigung der beteiligen Bundesministerien und des geleakten Referent:innen-Entwurfs stellen sich nicht nur Medien, Verbände und NGOs die entscheidende Frage zum geplanten Lieferkettengesetz: Durchbruch oder fauler Kompromiss? Unsere Analyse zeigt: Es ist höchstens ein erstes Etappenziel – nicht mehr. Wirtschaftsinteressen haben sich an entscheidenden Stellen durchgesetzt, das zeigt nicht nur das Fehlen einer zivilrechtlichen Haftungsregelung. Wenn der Bundestag nicht nachschärft, droht das Gesetz sogar noch hinter UN-Standards zurückzufallen und damit wirkungslos zu bleiben.
Um es gleich klar zu sagen: Dass es überhaupt ein Gesetz geben wird, welches deutschen Unternehmen eine Analyse ihrer Menschenrechtsrisiken vorschreibt, ist ein Erfolg. Weiterlesen
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Protest für Transparenz und Achtung der Menschenrechte in Lieferketten anlässlich der BASF-Aktionärsversammlung 2020
Zu lange konnten Unternehmen wie BASF ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten nur halbherzig nachkommen, denn Konsequenzen mussten sie nicht fürchten. Nun treten verschiedene Initiativen für gesetzliche Regelung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene in entscheidende Phasen. Anhand der Haftungsfrage wird sich zeigen, ob die Wirtschaft oder die Zivilgesellschaft ihre Forderungen durchsetzen konnte.
Der Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft weiß genau, bei welchem deutschen Bundesministerium die eigenen Interessen am besten durchgesetzt werden können. Es ist nicht – was für einen Außenwirtschaftsverband nahe liegend könnte – das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder das Außenministerium (AA), sondern das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Weiterlesen
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Unsere Protestaktion vor dem Werkstor 7 der Ludwigshafener BASF-Zentrale anlässlich der virtuellen Hauptversammlung 2020
BASF muss den Platinlieferanten Sibanye-Stillwater besser kontrollieren:Die angespannte Situation auf dem südafrikanischen Arbeitsmarkt führt dazu, dass einige Unternehmen ihre festangestellten Arbeiter zunehmend wie Tagelöhner behandeln und die Konsequenzen daraus nicht sonderlich zu fürchten scheinen.
Zu Beginn des Corona-Lockdowns mussten die meisten Minenarbeiter aus dem Platingürtel in ihre jeweiligen Heimatregionen zurückreisen. Doch bereits Mitte April 2020 begannen die Bergbauunternehmen, ihre Belegschaften zurück zu den Minen zu rufen. Seit der Wiederöffnung der Minen hat die Zahl der Todesfälle infolge von Covid-19 nachweisbar zugenommen. Anscheinend wurden mehr Arbeiter zurückgerufen, als derzeit in den Schichtbetrieb einbezogen werden können. Weiterlesen
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