Aurubis AG Lieferkettengesetz Hauptversammlung 2024

Hauptversammlung soll über (Nicht-)Entlastung der gekündigten Aurubis-Vorstände abstimmen

Zum Aussch(n)eiden: (v.l.) Produktionsvorstand Dr. Heiko Arnold, Vorstandsvorsitzender Roland Harings und Finanzvorstand Rainer Verhoeven. Chief Operations Officer Inge Hoffkens darf bleiben.

Unsere Gegenanträge zur Hauptversammlung der Aurubis AG am 15. Februar 2024

Gegenantrag zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns wird abgelehnt.

Begründung:

Bei der Präsentation der Jahresergebnisse für 2022/23 (30. September) sprach der Vorstand im Dezember von einem Fehlbestand an Metallen im Wert von 169 Millionen Euro. Angesichts dieses Fehlbestands sollte Aurubis in diesem Jahr auf die Ausschüttung der Dividende von 61.122.642 Euro verzichten.

Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/23

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands nicht zu vertagen. Weiterlesen

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Thyssenkrupp AG Hauptversammlung 2024

Angehörige von Refat Süleyman fordern angemessenen Umgang mit Tod und Unfällen sowie Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Der Tod von Refat Süleyman, einem 26-jährigen türkischstämmigen Bulgaren und zweifachen Familienvater, hat sich vergangenen Oktober gejährt. Seine Angehörigen warten weiterhin auf Gerechtigkeit und auf eine Reaktion seitens ThyssenKrupp Steel (TKS).

Ein Dossier in der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 03.08.2023 hatte aus dem Stand der Polizeiermittlungen zitiert, dass das Fehlen eines Geländers im Schlammbecken, in dem Refat Süleyman den Erstickungstod gefunden haben soll, eine „eklatante Verletzung gegen Arbeitssicherheitsvorschriften“ darstellt und seinen Tod mindestens begünstigt haben
dürfte.

Entgegen den eigenen Ankündigungen hat weiterhin niemand von TKS die Hinterbliebenen von Refat kontaktiert, geschweige denn ihnen Hilfe in ihrer v.a. aufgrund weiter ungeklärter Hinterbliebenenansprüche weiter schwierigen Lage angeboten. Weiterlesen

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TUI AG Hauptversammlung 2024

Emissionen der TUI-Kreuzfahrtsparte steigen um fast 18 Prozent

Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
zur Hauptversammlung der TUI AG am 13.02.2024

NABU-Kreuzfahrt-Ranking 2023: TUI Cruises, Hapag-Lloyd Cruises und Marella gehören zur TUI AG.

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Die Klimaziele der TUI AG erscheinen angesichts der Klimakatastrophe als wenig ehrgeizig. So will der Konzern erst 2050 seine klimaschädlichen Emissionen auf null abgesenkt haben.

Emissionen der Kreuzfahrtsparte steigen um fast 18 Prozent
Zwar stiegen im Geschäftsjahr 2023 die absoluten Gesamtemissionen der TUI Group gegenüber dem Vorjahr nur um 1 %. Weiterlesen

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Siemens AG Hauptversammlung 2024

Siemens-Vorstand agiert verantwortungslos: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Die Dividende ist zu hoch. Von dem Bilanzgewinn in Höhe von fast 3,8 Milliarden Euro, der fast vollständig als Dividende ausgeschüttet werden soll, sollte Siemens mehr in die eigene Zukunftsfähigkeit und das Erreichen der Klima- und Nachhaltigkeitsziele investieren. Dass dies dringend nötig ist, zeigt die höchst problematische Klimabilanz von Siemens, siehe auch unseren Antrag unten, den Vorstand nicht zu entlasten.

Darüber hinaus braucht das Energiegeschäft der ehemaligen Tochter Siemens Energy dringend finanzielle Unterstützung auch direkt von Siemens, um sich vom klimaschädlichen fossilen Energiegeschäft lösen und die kriselnde Windkraft-Sparte bei Siemens Gamesa stützen zu können. Weiterlesen

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Thyssenkrupp AG Hauptversammlung 2024

Ernüchternde Klimabilanz: ein Schritt vor, zwei Schritte zurück

Gegenanträge zur Hauptversammlung der Thyssenkrupp AG am 2. Februar 2024

Im Geschäftsjahr 2022/2023 haben die Treibhausgasemissionen von Thyssenkrupp um zwei Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahrszeitraum zugenommen und belaufen sich jetzt auf knapp 24 Mio. Tonnen (Scope 1 und 2). Grafik und Foto: Dachverband


Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Thyssenkrupp sollte den Betrag von 93.379.761,15 € (0,15 € je Stückaktie) nicht als Dividende ausschütten, sondern für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der eigenen Geschäftstätigkeit, die Erhaltung der Arbeitsplätze und das schnellere Erreichen der Klimaziele verwenden. Weiterlesen

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ESG-Reporting Klimaschutz

„Konzerne im Klimacheck“: Neues Arbeitspapier der Otto Brenner Stiftung

Untersuchung schlägt neuen Ansatz der Unternehmensberichterstattung vor, die auch ökologische Indikatoren systematisch berücksichtigt


Wirtschafts- und Klimajournalismus stellen ebenso wie Ökonomie und Ökologie keinen Gegensatz dar, sondern gehören wie zwei Seiten einer Medaille zusammen. Deshalb muss die Unternehmensberichterstattung künftig neben den klassischen Finanzkennzahlen (Umsatz, Gewinn etc.) auch verstärkt mit Klima-Indikatoren, wie dem jährlichen Ausstoß eines Unternehmens an Treibhausgasen (THG), arbeiten. Zu diesem Ergebnis kommt das neue Arbeitspapier der Otto Brenner Stiftung „Konzerne im Klimacheck“. Die Untersuchung schlägt ein „Integrated Business Reporting“ als neuen Ansatz der Unternehmensberichterstattung vor und zeigt die praktische Handhabung.

Der THG-Ausstoß sei bei weitem der wichtigste, allerdings nur ein Baustein einer ganzen Reihe möglicher Indikatoren, die Journalist*innen zur Vermessung und Bewertung der Öko-Performance von Unternehmen einsetzen können, sagt Studienautor Prof. Weiterlesen

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Rohstoffe – im Konflikt mit Menschenrechten Lieferkettengesetz

Bürostühle oder Landraub? Worauf Finanzinstitute jetzt achten müssen


Stellungnahme zur weitgehenden Befreiung des Finanzsektors von Sorgfaltspflichten im EU-Lieferkettengesetz

Die Trilog-Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz wurden am 14.12.2023 abgeschlossen. Insgesamt ist es ein wichtiger Meilenstein für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards im Wirtschaften.

Es gibt jedoch große Lücken – und eine besonders gravierende Ausnahme: Dem Finanzsektor sollen keine Sorgfaltspflichten für Investitionen, Kredite und Versicherungen auferlegt werden. Zwar fällt der Finanzsektor grundsätzlich in den Anwendungsbereich des EU-Lieferkettengesetzes. Das gilt aber nur für die vorgelagerte Lieferkette, also beispielsweise die Beschaffung von Bürostühlen und -klammern. Doch Finanzdienstleistungen – wie beispielsweise Kredite für, Investitionen in oder Versicherungen von Kupferminen, die möglicherweise indigene Bevölkerungen ihrer Landrechte berauben – sind ausgenommen und damit der Geschäftsbereich, in dem die meisten Umwelt- und Menschenrechtsrisiken des Finanzsektors liegen. Weiterlesen

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Volkswagen AG Lieferkettengesetz

Fragen an Volkswagen bezüglich der Veröffentlichung der Auditergebnisse

Update vom 19.01.2024: Die Antworten von Volkswagen sind hier nun auch unter den jeweiligen Fragen veröffentlicht.


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die unterzeichnenden Organisationen, haben die Veröffentlichung der Ergebnisse der ESG Auditierung des Volkswagen-SAIC-Werk durch die Löning Human Rights & Responsible Business GmbH zur Kenntnis genommen. In unserem Brief vom 11.07.2023 haben wir umfangreich unsere Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Audits in der uigurischen Region dargelegt.

Nach der Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse distanzierten sich die Mitarbeiter*innen von Löning in einer Erklärung auf LinkedIn von dem Audit und behaupteten, dass „kein anderes Teammitglied von Löning an diesem Projekt beteiligt war, es unterstützt oder gefördert hat“. Weiterlesen

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