Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung: Der Vorstand der der Allianz SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen.
Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Die Allianz SE erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Allianz belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen. Neben konkreten Zielen müssen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, und hier sind andere Unternehmen gerade in der Versicherungsbranche deutlich weiter, die erkannt haben: Auch die Versicherungsbranche kann aus eigenem ökonomischen Interesse aktiv dazu beitragen, die Risiken des Klimawandels zu reduzieren. Weiterlesen
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Wir versuchen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu geben.
Sind nun virtuelle (digitale) Hauptversammlungen ohne Präsenz möglich? Ja. Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es Aktiengesellschaften, ihre Hauptversammlungen auch ohne die physische Präsenz von Aktionär*innen durchzuführen. Dies gilt allerdings nur für Hauptversammlungen, die in diesem Jahr stattfinden.
Gibt es noch ein Fragerecht? Ja, aber es ist deutlich eingeschränkt worden. Das neue Gesetz räumt dem Vorstand die Möglichkeit ein, Fragen elektronisch bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung entgegenzunehmen.
Gibt es noch ein Rederecht? Nein, das klassische Rederecht, bei dem man sich über eine Wortmeldung zur Rede anmeldet, gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung nicht. Weiterlesen
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Die Corona-Krise betrifft uns in vielfältiger Weise. Hier versuchen wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu geben, die Sie als Aktionärinnen und Aktionäre an uns haben.
Sind nun virtuelle (digitale) Hauptversammlungen ohne Präsenz möglich? Ja. Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlaubt es Aktiengesellschaften, ihre Hauptversammlungen auch ohne die physische Präsenz von Aktionärinnen durchzuführen. Dies gilt allerdings nur für Hauptversammlungen, die in diesem Jahr stattfinden.
Wie kann ich eine virtuelle Hauptversammlung verfolgen? Die gesamte Hauptversammlung muss in Bild und Ton (als Livestream im Internet) übertragen werden. Die bislang bei vielen Gesellschaften praktizierte Beschränkung der Live-Übertragung auf die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat genügt nicht. Weiterlesen
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Wegen der Corona-Pandemie werden viele größere Aktionärsversammlungen in Deutschland verschoben, die im März und April 2020 stattfinden sollten.
Die Aktiengesellschaften reagieren unterschiedlich schnell auf die Corona-Krise. Während die Deutsche Telekom die für den 26. März geplante Hauptversammlung sehr kurzfristig absagte, gaben Daimler (1. April), Continental, RWE (28. April) und BASF (30. April) ihre Absagen frühzeitiger bekannt.
Nach Aktiengesetz muss die Hauptversammlung innerhalb von acht Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Endete das Geschäftsjahr 2019 im Dezember, muss die Aktionärsversammlung also spätestens bis August 2020 nachgeholt werden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Hauptversammlungsseite über Terminabsagen und neue Termine.
Seit einigen Jahren werden in deutschen Unternehmen sogenannte Nachhaltigkeitsräte oder ähnliche Gremien gegründet, die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Damit versuchen Konzerne der wachsenden Bedeutung des Themas gerecht zu werden und überzeugend darzustellen, wie man sich damit auseinandersetzt und bestimmte Kriterien berücksichtigt. Mittlerweile haben die meisten DAX-30 und M-DAX-Konzerne Nachhaltigkeitsgremien installiert und veröffentlichen (oft zusammen mit den jährlichen Geschäftsberichten) auch Nachhaltigkeitsberichte. Doch wie viel Macht und Einfluss haben diese Gremien wirklich?
Auf den ersten Blick ist man überrascht und erstaunt, wie sehr sich Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit und den sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) beschäftigen und das Thema ernst nehmen.
Der Dachverband der Kritischen Aktionär:innen unterstützt
folgenden offenen Brief an Hannes Friederichsen, Leiter des Geschäftsbereichs
Conveyor Belt Group der ContiTech AG, Tochtergesellschaft der Continental AG:
Sehr geehrter Herr Friederichsen,
ich schreibe Ihnen im Namen der unten genannten
Organisationen sowie meines Vereins Freiheit für die Westsahara e.V., um Sie
aufzufordern, das Auslaufen des Wartungsvertrags Ihrer Firma mit der
staatlichen marokkanischen Phosphatgesellschaft Office Chérifien des Phosphates
(OCP Group) zum 20.06.2020 zum Anlass zu nehmen, Ihre Geschäftstätigkeiten auf
Marokko selbst zu beschränken und das Gebiet der besetzten Westsahara
auszuschließen.
Wir appellieren an Sie, keine Verträge über zukünftige Wartungsarbeiten des Förderbandes, mit dem die OCP Group Phosphatgestein aus der Bou Craa-Mine bis zur Küste befördert, abzuschließen. Weiterlesen
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Offener Brief von mehr als 32 Organisationen: Rüstungsexportmoratorium muss ausgeweitet werden
24 Millionen Jemenit*innen leiden seit 5 Jahren
Am
31.03.2020 endet das Rüstungsexportmoratorium gegen Saudi-Arabien. Deswegen
fordern 32 deutsche und internationale Organisationen erneut einen umfassenden Rüstungsexportstopp
für alle Länder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition im Jemen-Krieg.
Jetzt, da die Bundesregierung erneut über das Moratorium entscheidet und die
Lage im Jemen weiter verheerend ist, wenden sich die Organisationen in einem
offenen Brief an die Mitglieder des Bundessicherheitsrates und appellieren an
sie, konsequent zu handeln:
„Es braucht ein umfassendes, rechtlich
verbindliches und zeitlich nicht befristetes Rüstungsexportverbot für alle
Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition, solange diese am
bewaffneten Konflikt beteiligt sind oder die Gefahr besteht, dass auch deutsche
Rüstungsgüter zu Menschen- und Völkerrechtsverletzungen im Jemen
beitragen“, heißt es in dem offenen Brief. Weiterlesen
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