In unserem Gegenantrag zu TOP 2 kritisieren wir, dass der Vorstand nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht:
Die Deutsche Bank erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Deutsche Bank belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Im Vergleich mit den 20 größten deutschen Konzernen ist die Deutsche Bank trauriges Schlusslicht. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law. Wie wird der Vorstand sicherstellen, die Anforderungen der UN-Leitprinzipien vollumfänglich zu erfüllen?
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Fragen zu den Klimazielen und Sustainable Finance:
Eine Studie des Beratungsunternehmens Right von 2019 zeigt: Wenn alle Unternehmen die Klimabilanz und Klimaziele der Deutschen Börse hätten, würde sich das Klima bis 2050 fast 2 Grad Celsius erwärmen. Wird die Deutsche Börse ihre Klimaziele an die Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen, insbesondere auf die Ziele bezüglich des sog. Scope 3?
Auf welcher regulatorischen Basis könnte die Deutsche Börse Unternehmen mit schlechter Klimaperformance delisten? Inwiefern sind Sie mit regulatorischen Instanzen im Gespräch, um konkrete Handlungsempfehlungen des Sustainable Finance-Beirates wie z.B. Zielverträglichkeit mit Pariser Klimaabkommen, Einhaltung von Menschenrechten durchzusetzen? In welcher Form setzen Sie sich in diesem Zusammenhang für verbindliche Regulierung ein?
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Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dass keine Dividende ausgeschüttet wird. Stattdessen ist der Bilanzgewinn als Rückstellung für die Übernahme von Risiken aus der Corona-Pandemie und zu höheren Investitionen für Erneuerbare Energien und den Klimaschutz zu verwenden.
Begründung: Durch den Verzicht auf die Ausschüttung einer Dividende kann die E.ON SE dazu beitragen, die ökonomischen und sozialen Folgekosten der Corona-Pandemie zu mildern. Außerdem können die frei gewordenen Mittel für höhere Investitionen in Erneuerbare Energien und den Klimaschutz genutzt werden. Die von E.ON angekündigte zusätzliche Investition von 500 Millionen Euro für die klimafreundliche Modernisierung von Energieinfrastrukturen ist nicht ausreichend. Weiterlesen
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In unserem Gegenantrag kritisieren wir, dass der Vorstand nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Fragen zu den Klimazielen und Sustainable Finance:
Wird die Commerzbank ihre Klimaziele an die Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen, insbesondere auf die Ziele bezüglich des sog. Scope 3?
Anfang des Jahres hat der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung seinen Zwischenbericht veröffentlicht und der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt. Wie beteiligt sich die Commerzbank an den Bestrebungen, Deutschland zu einem Vorreiter der Sustainable Finance zu machen?
Plant die Commerzbank die baldige Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Sustainable Finance-Beirats? Falls ja, in welcher Form genau, insbesondere in Hinblick auf die zu erweiternde Berichterstattung auf bisher weniger ausführlich behandelten Themenbereiche (u.
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Berlin/Köln. Die Autolobby ruft in diesen Tagen nach Kaufprämien für Pkw. Zeitgleich planen eben diese Autokonzerne Dividendenauszahlungen in Milliardenhöhe an Aktionärinnen und Aktionäre. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre kritisieren diese Vorgehen scharf und machen anhand konkreter Zahlen der drei großen deutschen Automobilhersteller deutlich, dass die Forderungen der Autokonzerne nach Staatshilfen in Form von Kaufbeihilfen, Steuersenkungen und einer neuen Form der Abwrackprämie absolut unangemessen sind.
Jens Hilgenberg, Leiter Verkehrspolitik des BUND und Vorstandsmitglied beim Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre: „Gewinne privatisieren und Risiken sozialisieren, das ist der Plan der Autokonzerne. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung: Der Vorstand der Deutschen Bank AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen.
Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Die Deutsche Bank erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Deutsche Bank belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Weiterlesen
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Kraftwerk Staudinger von Uniper. Foto: Philipp Wedel CC BY-SA 3.0
Zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Uniper SE für das Geschäftsjahr 2019
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der Uniper SE wird den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nicht gerecht. Das zentrale Geschäftsmodell von Uniper, die Energieerzeugung mit den fossilen Energieträgern Kohle und Gas, trägt entscheidend zum Klimawandel bei.
Datteln IV: Festhalten am Kraftwerk verdeutlicht Probleme, auf Kohleverstromung zu setzen
Um das Kohlekraftwerk Datteln IV trotz Kohleausstiegs noch ans Netz zu bekommen, hat Uniper angeboten, seine restlichen Steinkohlekraftwerksblöcke stillzulegen. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, fast 90 Prozent des für das Geschäftsjahr 2019 erzielten Bilanzgewinns als Dividende auszuschütten. Doch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert Versicherungen angesichts der weiterhin kaum absehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividenden zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Allianz in Zukunft für deutlich mehr Versicherungsschäden als üblich aufkommen muss.
Warum zahlen Sie angesichts der möglichen Belastungen durch die Corona-Pandemie eine erhöhte Dividende, statt mehr Liquidität für das Unternehmen zu sichern?
Haben Vorstand und Aufsichtsrat Gründe erörtert, die eine niedrigere Dividende rechtfertigen würden und wenn ja, welche?
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