Ausstieg aus Nussir-Mine als Reaktion auf Sami-Protest und Kritik von Nichtregierungsorganisationen / Aurubis muss nachhaltiger werden und in allen Bezugsländern von Kupferkonzentrat auf Umweltschutz und Menschenrechte achten
Berlin/Hamburg/Köln/Münster/Göttingen – Ein knappes Jahr vor Inkrafttreten des nationalen Lieferkettengesetzes fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis die Aurubis AG auf, mehr Transparenz sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsmaßnahmen in der Kupfer-Lieferkette zu gewährleisten. Zur Hauptversammlung am 17. Februar haben die Christliche Initiative Romero (CIR), der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, die Gesellschaft für bedrohte Völker, Goliathwatch und die Kampagne Bergbau Peru Gegenanträge und 57 Fragen eingereicht.
„Zur Hauptversammlung 2021 hatte unser Bündnis gefordert: Aurubis sollte ohne die ausdrückliche Zustimmung der samischen Rentierhalter seinen Kupfervertrag mit Nussir ASA nicht erfüllen. Weiterlesen
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C. Fragen zu The Copper Mark und anderen Zertifizierungen
D. Fragen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz bei Aurubis Bulgaria
E. Fragen zum fehlenden Diversitätskonzept
F. Fragen zu Gemeinwohlaktivitäten des Unternehmens an ihren Werksstandorten
G. Fragen zu Interessenkonflikten und Whistleblowern
A. Fragen zum Lieferkettengesetz
1. Im Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft, das im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Wird Aurubis dann in der Lage sein, die Verpflichtungen, die das Lieferkettengesetz mit sich bringt, zu erfüllen?
2. Welche konkrete Maßnahmen ergreift Aurubis, um sich auf die Umsetzung des Lieferkettengesetzes ab 2023 vorzubereiten? Weiterlesen
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TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns wird abgelehnt.
Begründung: Bei der Verwendung des Bilanzgewinns muss die Aurubis AG schädliche Folgen des Kupferbergbaus und der Kupferproduktion für Mensch und Umwelt stärker als bisher berücksichtigen und dringend Abhilfe schaffen.
Besonders alarmierend ist, dass die Aurubis AG ein Jahr vor Inkrafttreten des nationalen Lieferkettengesetzes Rückschritte bei der Transparenz in der Lieferkette macht. Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Bestimmungen könnten gravierende Strafen auf den Konzern zukommen. Durch einen Dividenden-Verzicht in diesem Jahr würden die Aktionärinnen und Aktionäre einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass mehr Mittel für die Abmilderung der ökonomischen, gesundheitlichen und sozialen Schäden der Kupferproduktion bereitstehen und dass Rückstellungen für etwaige Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Lieferkettengesetz gebildet werden können. Weiterlesen
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Wir, die unterzeichnenden Organisationen, begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte. Dieser Vorschlag ist als wesentlicher Fortschritt in der globalen Umweltpolitik zu werten. Außerdem bietet er eine große Chance, die negativen Auswirkungen der EU auf Mensch und Planet zu minimieren und somit in Einklang mit ihren Verpflichtungen in den Bereichen Klima, Biodiversität und Menschenrechte zu bringen. Es liegt nun am Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten, die wesentlichen Elemente des Kommissionsvorschlags beizubehalten und zu verbessern. Ihnen obliegt es, ein starkes und ehrgeiziges Gesetz vorzulegen, das den hohen Erwartungen der EU-Bürger gerecht wird. Deshalb fordern wir das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der aktuelle Vorschlag gestärkt wird. Weiterlesen
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In unserem Gegenantrag zu TOP 2 kritisieren wir, dass der Vorstand der Thyssenkrupp AG nicht ausreichend seiner Verantwortung für das Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda nachkommt. Zudem kritisieren wir Rüstungsexporte an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten.
Fragen zu Rüstungsgeschäften und Rüstungsexporten:
Die neue Bundesregierung äußerte sich sehr kritisch zu den Rüstungsexporten von Thyssenkrupp. Sie will ein Rüstungsexportkontrollgesetz einführen, noch dieses Jahr. Sehen Sie ein erhöhtes Risiko, dass Ihre aktuellen und geplanten Rüstungsgeschäfte mit kriegführenden und menschenrechtsverletzenden Staaten nicht mehr genehmigt werden könnten?
Welche konkreten Vorhaben mit welchem finanziellen Umfang könnten aus Ihrer Sicht betroffen sein?
Werden Sie Ihre Verfahren der Auftragsakquise im Hinblick auf das künftige Rüstungsexportkontrollgesetz ändern?
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3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands (alle Mitglieder)
X
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (alle Mitglieder)
X
5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
X
6. Billigung des Vergütungsberichts
X
Wir beantragen, den Mitgliedern des Vorstands der Siemens AG die Entlastung zu verweigern. Der Vorstand steigt nicht aus der Finanzierung fossiler Energieprojekte aus und wird damit seiner Verantwortung zur Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens nicht gerecht. Zu unserem GegenantragWeiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Siemens AG steigt nicht aus der Finanzierung fossiler Energieprojekte aus und wird damit seiner Verantwortung zur Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens nicht gerecht.
Steigende Emissionen in der Lieferkette
Der Einfluss der wirtschaftlichen Aktivitäten von Siemens auf den Klimawandel fallen nicht durch die direkten Treibhausgasemissionen von Siemens an, sondern vor allem durch die vor- und nachgelagerten Emissionen der Wertschöpfungskette (Scope 3).
Bei den vorgelagerten Emissionen z.B. aus den Lieferketten von Siemens stiegen die Emissionen im Geschäftsjahr 2021 auf rund 10,4 Mio. Weiterlesen
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Vorstandsvorsitzender Fritz Joussen muss sich fragen lassen, ob TUI die Nummer eins unter den Fluggesellschaften für Abschiebeflüge aus Großbritannien bleiben will. (Fotocollage: Dachverband TUI HV 2021, Kampagnenplakat von stoptui in Großbritannien)
Zu TOP 2: Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.
Begründung: Der Vorstand der TUI AG wird seiner Verantwortung gegenüber den eigenen Beschäftigten nicht gerecht und verstößt gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten.
1. Verantwortung gegenüber Arbeitskräften trotz staatlicher Beihilfen missachtet TUI hat knapp fünf Milliarden Euro an deutschen Steuergeldern bekommen, um die Konsequenzen der Corona-Pandemie schultern zu können. Damit hat das Unternehmen nach der Lufthansa die höchsten Unterstützungszahlungen in Deutschland erhalten. Weiterlesen
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