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Gegenanträge

Gegenantrag zu TOP 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Diesel-Abgasskandal ist für die Volkswagen AG noch lange nicht ausgestanden. Noch immer werden vom Konzern und seinem Vorstand nur bereits nachgewiesene Vergehen eingestanden. Eine vollständige und lückenlose Aufklärung aller Missstände und Vergehen lässt weiter auf sich warten.

Noch immer gedenkt Volkswagen in Europa nicht, die vom Konzern verkauften Dieselfahrzeuge so nachzurüsten, dass diese ihre gesetzlichen Stickoxidgrenzwerte auch beim Betrieb auf der Straße einhalten. Und auch die vom Konzernvorstand versprochenen, so genannten „freiwilligen“ Softwareupdates liefen im Geschäftsjahr 2018 mehr als schleppend. Weiterlesen

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Gegenanträge von ‚Alle Dörfer bleiben!‘

www.alle-doerfer-bleiben.de

Zu Tagesordnungspunkt 3, Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hat im Januar 2019 ein festes Enddatum für die Braunkohleverstromung empfohlen. Mit diesem durch die Politik noch umzusetzenden Beschluss ist das Ende der Energiegewinnung aus Kohle nicht mehr nur vorgezeichnet, sondern zu einem Faktum geworden, an welchem sich die wirtschaftlichen Planungen der nächsten Jahrzehnte ausrichten müssen. Dabei ist klar: Energieerzeugung ist auch erneuerbar möglich und ein Kohleausstieg unbedingt notwendig, um das 1,5°C-Ziel einhalten zu können.

Trotzdem beharrt der Vorstand der RWE AG nach wie vor auf der langfristigen Alternativlosigkeit der Kohle für die deutsche Energieversorgung und setzt damit die Fehlentscheidungen der letzten Jahrzehnte fort. Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Talanx AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz des Klimas und der Achtung der Menschenrechte umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda und des UN Global Compact zu leisten, zu denen sich die Talanx AG bekannt hat.

Kohle-Ausschluss lobenswert, Ausnahmen könnten Klimanutzen aber deutlich schwächen

Vor Ostern hat Talanx die Zeichnungspolitik für Kohlerisiken geändert und angekündigt, grundsätzlich keine Risiken bei neu geplanten Kohlekraftwerken und Minen mehr zu zeichnen. Weiterlesen

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Gegenantrag

Dammbruch bei Brumadinho, Brasilien. Foto: Resumo da agenda do Presidente da República 26.01.2019

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Allianz SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten sowie wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.

Dammbruch bei Brumadinho in Brasilien

Im brasilianischen Bundesstaat Minas Gerais ist am 25.01.19 ein Damm eines Rückhaltebeckens für die Erzschlammreste der Mine Córrego do Feijão gebrochen. Der sich ins Tal ergießende Schlammwelle hat mindestens ein Dorf komplett zerstört. Außerdem wurde eine Betriebskantine, in der Arbeiter*innen zu Mittag aßen sowie Busse, in denen Arbeiter*innen saßen, mitgerissen. Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Hannover Rück SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz des Klimas und der Achtung der Menschenrechte umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und des UN Global Compact zu leisten, zu denen sich die Hannover Rück bekannt hat.

Kohle-Ausschluss lobenswert, Ausnahmen könnten Klimanutzen aber deutlich schwächen

Vor Ostern hat Hannover Rück die Zeichnungspolitik für Kohlerisiken geändert und angekündigt, grundsätzlich keine neu geplanten Kohlekraftwerke und Minen mehr rückzuversichern. Weiterlesen

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Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat seine Aufgabe als Kontrollorgan des Vorstands nur unzureichend ausgeübt. Die bisherigen Maßnahmen der BASF reichen nicht aus, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030, des UN Global Compact und des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der deutschen Bundesregierung zu leisten, zu denen sich die BASF bekannt hat.

Intransparenz bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Um seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die eigenen Lieferketten nachzukommen, hat BASF 2018 insgesamt 546 Audits bei Zulieferern durch einen externen Dienstleister durchführen lassen. Weiterlesen

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Gegenantrag

A320neo der Lufthansa. Foto: Anna Zvereva, CC BY-SA 2.0

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Lufthansa AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten, zu denen sich die Lufthansa AG bekannt hat.

In 2018 verzeichnete die Lufthansa AG einen CO2-Emissionsanstieg um 7 Prozent von 30,4 Mio. Weiterlesen

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Gegenanträge

Foto: Philip Eichler, Campact CC BY-NC 2.0

Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn der RWE AG für das Geschäftsjahr 2018 von 430.381.241,84 Euro ist wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,35 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 215.160.924,65 Euro. Der übrige Betrag von 215.160.924,65 Euro soll zur Erhöhung der Rückstellungen für die Beseitigung externer Kosten für Gesundheitsschäden verwendet werden.

Begründung:

RWE muss die Rückstellungen für die Beseitigung der Schäden der Braunkohletagebaue und für die anteilige Übernahme von Gesundheitskosten, die durch die Kohlewirtschaft entstehen, erhöhen. Die Klima-Allianz Deutschland hatte bereits 2016 zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in einer Studie darauf hingewiesen, dass die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Schäden der Braunkohletagebaue bei RWE nicht ausreichend gesichert sind. Weiterlesen

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