Kategorie: Hauptversammlung 2026
Gegenanträge des Dachverbands der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der Adidas AG am 07.05.2026
Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Gegenantrag:
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.
Begründung:
Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 2,80 € je Aktie bzw. rund 497 Mio. € steht in einem deutlichen Missverhältnis zu den weiterhin bestehenden strukturellen Defiziten im Bereich Klima- und Menschenrechtsverantwortung. Hier sind Investitionen nötig.
Zwar weist der Geschäftsbericht 2025 einen starken Anstieg von Gewinn und operativem Ergebnis aus, gleichzeitig ist der operative Cashflow um 74 % eingebrochen. Dies wirft erhebliche Zweifel an der Nachhaltigkeit und Qualität der Erträge auf. Weiterlesen
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Sehr geehrter Herr Leue, sehr geehrter Herr Haas,
sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,
sehr geehrte Aktionär*innen,
mein Name ist Anna Lena Samborski und ich komme von der Umwelt- Menschenrechtsorganisation urgewald. Ich habe einige Fragen zur Nachhaltigkeitsstrategie von Talanx.
Versicherung Öl und Gas
Auch im letzten Jahr verfehlte es Talanx, seine fossile Richtlinie von 2023 anzupassen und bestehende Ausschlüsse im Versicherungsbereich auf neue Gasinfrastruktur und neue Gaskraftwerke auszuweiten. Talanx schließt aktuell die Versicherung von Projekten zur Erschließung neuer Greenfield Öl- und Gasfelder aus sowie von neuen Tanklagern und Pipelineprojekten, die dem Transport von Öl dienen, sofern sie im direkten Zusammenhang mit Greenfield Ölförderung stehen. Weiterlesen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Tilman Massa, ich bin vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Mit den uns übertragenen Stimmrechten fordern wir von Ihnen, von Talanx, Ihre bisherigen Schritte für mehr Transparenz und Rechenschaft über die Auswirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Klima und Menschenrechte fortzuführen und zu verbessern.
Im Bereich Ihrer Richtlinien zum Klimaschutz sehen wir weiterhin Nachholbedarf, daher können wir auch dieses Jahr den Vorstand nicht entlasten. Dies haben wir in unserem Gegenantrag auch ausführlich beschrieben, den ich hiermit auch formal stelle. Frau Samborski von unserer Mitgliedsorganisation urgewald ist hierzu auch bereits im Detail eingegangen, daher konzentriere ich mich nun auf Ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Weiterlesen
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Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Christian Russau, ich bin Vorstandsmitglied des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre aus Köln.
Herr Bäte, zunächst einmal zu Ihnen, da Sie ja mit regelmässiger Genauigkeit ungefragt mit neuen Ratschlägen an die Politik herantreten, dann müssen Sie auch die Kritik daran hinnehmen:
Im letzten Jahr traten Sie an die Presse heran mit der Forderung, nach einer Einführung eines Karenztages bei kranken Arbeitenden. Warum wohl? Weil Sie, Herr Bäte, der arbeitenden Bevölkerung pauschal Blaumacherei unterstellen. Um es noch einmal klar zu sagen: Eine solche Forderung nach Änderung der Lohnfortzahlung in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist unverschämt! Weiterlesen
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Sehr geehrter Herr Jungsthöfel, sehr geehrter Herr Leue,
sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,
sehr geehrte Aktionär*innen,
mein Name ist Anna Lena Samborski und ich komme von der Umwelt- Menschenrechtsorganisation urgewald. Ich habe einige Fragen zur Nachhaltigkeitsstrategie von Hannover Re.
Versicherung Öl und Gas
Auch im letzten Jahr verfehlt es Hannover Re seine fossile Richtlinie von 2022 anzupassen und bestehende Ausschlüsse in der fakultativen Rückversicherung auf jegliche neue Gasinfrastruktur und neue Gaskraftwerke auszuweiten. Hannover Re schließt aktuell die fakultative Rückversicherung von Projekten zur Erschließung neuer Öl- und Gasressourcen aus sowie von Projekten, die dem Transport und der Verwahrung neuer Öl- und Gasressourcen dienen. Weiterlesen
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Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Während bis Januar 2026 über 130 Marken ihre Verpflichtung zum ACCORD-Pakistan-Abkommen erneuert haben, fehlt Hugo Boss auf dieser Liste. Laut des Open Suply Hubs pflegt Hugo Boss Geschäftsbeziehungen zu zwölf „Tier 1“-Fabriken (Direktlieferanten) in Pakistan. Unabhängige Sicherheitsinspektionen, die im Rahmen des Pakistan-Abkommens durchgeführt wurden, haben in mehreren dieser Fabriken hunderte schwerwiegende und potenziell lebensbedrohliche Sicherheitsmängel festgestellt, von denen viele eine dringende Behebung erfordern. Hugo Boss hat sich aber gegen eine Verlängerung des Pakistan Accord ausgesprochen. Dadurch geben Sie einen verbindlichen, transparenten Sicherheitsmechanismus zugunsten freiwilliger, unternehmenskontrollierter Audits auf, die in der Vergangenheit immer wieder daran gescheitert sind, Leben zu schützen. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der Commerzbank AG wird seiner Verantwortung zum Klima- und Umweltschutz nicht gerecht. Zwar ist anzuerkennen, dass die Commerzbank in einzelnen Bereichen erste Schritte in Richtung klarerer Positionierung unternommen hat. So hat sie kürzlich erstmals öffentlich Stellung zum Tiefseebergbau bezogen. Zudem wurde Ende 2025 die direkte Finanzierung von Öl-Midstream-Projekten ausgeschlossen. Diese Maßnahmen bleiben jedoch punktuell und stehen im Widerspruch zu gleichzeitigen Rückschritten in zentralen fossilen Sektoren.
Darüber hinaus bleibt die Commerzbank in vielen wesentlichen Sektoren eine klare öffentliche Position schuldig. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dem Vorstand der Brenntag SE die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand wird seiner menschenrechtlichen und sozialen Verantwortung gegenüber den eigenen Beschäftigten nicht gerecht.
Arbeitsrechte: Widerspruch zwischen Menschenrechtsverpflichtung und Praxis
Das Vorgehen von Brenntag in seinen US-amerikanischen Geschäftsbereichen steht in eklatantem Widerspruch zu den eigenen Unternehmensrichtlinien und Menschenrechtserklärung. Dort verpflichtet sich Brenntag unter Punkt 2 („Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen“) verpflichtet sich Brenntag ausdrücklich dazu, das Recht der Mitarbeitenden zu respektieren, „ohne Bedrohung und Einschüchterung einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung ihrer Wahl beizutreten oder dies nicht zu tun“, sowie das Recht auf Tarifverhandlungen anzuerkennen und sicherzustellen, dass Arbeitnehmervertreter weder benachteiligt noch begünstigt werden. Weiterlesen
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